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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • Personal Fragebogen
    14.08.2014 10:25 Uhr

    Guten Morgen allerseits,

    ich soll Kollegen dabei unterstützen die Personalfragebögen der Datev auszufüllen bzw.
    für meinen Chef die "grauen Felder".
    Dazu hätte ich leider ein paar Fragen (oder gibt es eine Ausfüllhilfe?):

    - Berufsbezeichnung: Wird hier der erlernte Beruf eingetragen und in "Ausgeübte Tätigkeit" die Stelle im Betrieb? Aber was wenn man ursprünglich etwas ganz anderes gelernt hat als das was man jetzt arbeitet?

    - Sozialversicherung: Was muss ich bei KV/RV/etc. eintragen? Den Versicherungssatz?

    Falls noch eine Frage aufkommt, würde ich hier noch einmal posten.
    Jetzt erst mal vielen Dank im Voraus und einen schönen Donnerstag allerseits!

  • Wolfgang Stein
    14.08.2014 17:01 Uhr

    Hallo Personal Fragebogen,

    nein, es gibt keine Ausfüllhilfe zum Personalfragebogen.

    Zu Ihren Fragen:

    - Berufsbezeichnung: Hier tragen Sie die Bezeichnung des ausgeführten Berufs im Betrieb ein, z.B. Friseurin, Sekretärin. Den Andruck der Berufsbezeichnung finden Sie dann beispielsweise in der Auswertung 50, dem Lohnkonto, wieder. Unter "Ausübte Tätigkeit" wird ein 5-stelliger Nummerncode für die Tätigkeit aus dem Alphabetischen Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit hinterlegt.

    Maßgebend für diese Angaben zur Berufsbezeichnung ist die Tätigkeit, die der Arbeitnehmer im Betrieb ausübt - auch wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht.

    - Sozialversicherung: Unter Sozialversicherung muss hinterlegt werden, wie der Mitarbeiter in den einzelnen Sozialversicherungszweigen versichert ist, z.B. KV: privat versichert, RV: rentenversicherungsfrei, usw.

    Weitere Fragen können Sie gerne jederzeit posten.

    Einen schönen Donnerstag für Sie!

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Stein
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Heinz Laporte
    28.05.2015 13:49 Uhr

    Hallo Datev,

    eine Frage zum Personalfragebogen für neue Mitarbeiter bzw. dessen Weiterverarbeitung:

    müsste das Formular nicht auch einen Passus mit einer Einverständniserklärung des Arbeitnehmers zur externen Weiterverarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten des Arbeitnehmers enthalten oder ist es Sache des Arbeitgebers hierüber eine Datenschutzvereinbarung zu treffen?

    Mit freundlichem Gruß
    Heinz Laporte

  • B Rater
    31.05.2015 00:45 Uhr

    Hallo Herr Laporte,

    wieso denn zur externen Weiterverarbeitung?

    Unabhängig vom Personalfragebogen werden die Daten des Mitarbeiters im Lohnprogramm erfasst und damit die Abrechnung erstellt. Wie soll denn sonst ein Lohn gemacht werden?

    Was wäre denn wenn ein Arbeitnehmer das ablehnen würde? Keine Lohnabrechnung!

    Dann müsste jeder Arbeitnehmer bei Einstellung eine solche Vereinbarung unterzeichnen damit überhaupt eine Abrechnung erstellt werden kann.

    PS: außer sie verkaufen anschließend die Fragebögen an Dritte für Marketingzwecke ;-). (Kleiner Scherz am Rande)

  • Monique Schauer
    01.06.2015 17:33 Uhr

    Hallo Zusammen,

    wir klären den Sachverhalt gerade für Herrn Laporte und melden uns wieder, sobald wir neue Informationen haben.

    Freundliche Grüße

    Monique Schauer
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Claudia Thaller-Birkigt
    01.06.2015 18:14 Uhr

    Hallo Zusammen,

    wir haben das vor Jahren so gelöst, dass in den Einstellungsbögen ein Passus zu finden ist mit dem der Mitarbeiter der externen Verarbeitung zustimmt. Alle Bereiche außerhalb des Unternehmens, in dem er eingestellt ist, sind externe Partner.

    Die Krux sind hier die Begriffe Auftragsdatenverarbeitung (sollte es bei uns eigentlich sein, § 11 BDSG.) oder Funktionsübertragung (§ 28 BDSG). Eigentlich trifft es der erste Sachverhalt, aber man muss sich jeden Einzelfall ansehen und manchmal treffen wir ja auch für den Mandanten Entscheidungen. Also haben wir uns zumindest die Zustimmung der Arbeitnehmer geholt, um nicht im Regen zu stehen.

    Ob das dann Jahre später so gesehen wird, ....

    Mit freundlichen Grüßen aus Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

  • theo b.
    02.06.2015 02:06 Uhr

    Einwilligung wird stillschweigend gewährt. MA-DÜ-Protokolle mit eindeutigem Branding gibts doch genug, auch wenn man/frau da nicht immer so genau hinschaut ;)