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Hinweis ESt "Freie Berufe"

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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    19.08.2014 15:32 Uhr

    Hallo Datev,
    wir sind bemüht, in den Steuerprogrammen die Fehler- und Hinweisliste möglichst klein zu halten.
    Kann dieser Hinweis:
    Formulare Gewinneinkünfte
    Hinweis / 1. Anlage EÜR
    Für die gewählte Rechtsform wird für die elektronische Datenübermittlung und den Druck der Komprimierten Erklärung die Ausprägung 'Angehörige(r) der freien Berufe' übermittelt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Hilfetafel. Prüfen Sie die Eingaben.

    nicht ersatzlos gestrichen werden? Ich kann hierin keinen Sinn erkennen. Als Rechtsform wurde in der Anlage EÜR aus der Auswahlliste "Freier Beruf" gewählt.
    Und noch eine Kleinigkeit: Bei der Weitergabe von Listen an word ist als Sprache immer "Englisch" vorbelegt. Die meisten Anwender werden aber "Deutsch" als Wörterbuchsprache nutzen :-) Kann das bitte geändert werden?
    Danke und Gruß
    Willi Müller

  • Stephan Hirsch
    20.08.2014 15:29 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    Sie haben Recht - der von Ihnen zitierte Hinweis zur Rechtsform des Betriebs (statt "Freier Beruf" erwartet die Finanzverwaltung im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung (ELSTER) "Angehörige(r) der freien Berufe") enthält für Sie keine wesentlichen Informationen. Zumal die im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung (ELSTER) geringfügig abweichenden Texte zur Rechtsform des Betriebs bereits in der Hilfetafel "Rechtsform" (erreichbar z. B. über die F1-Taste aus dem Eingabefeld "Rechtsform des Betriebs" in der Anlage EÜR) erläutert werden.

    Voraussichtlich mit der Version des Programms Einkommensteuer für VZ 2014 wird auf die Ausgabe dieser Hinweise verzichtet - ggf. mit Ausnahme bei den gewählten Rechtsformen "Kleingewerbe" (ELSTER: Sonstige natürliche Person) und "Andere nicht aufgeführte Unternehmensform" (ELSTER: Land- oder Forstwirt, Sonstige natürliche Person oder Sonstige selbständig tätige Person).

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephan Hirsch

    DATEV eG

  • Wolfgang Stimpfig
    20.08.2014 16:38 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    zur Realisierung der Funktionen "Öffnen zum Bearbeiten" bzw. zum "Exportieren" oder "Weitergeben an Dokumentenmanagement" mussten die Listen (RTF-Dokumente) den Language-Code "Englisch" enthalten. Dementsprechend erfolgt die Rechtschreibprüfung in englisch und muss manuell auf deutsch umgestellt werden. Ich habe Ihre Anregung aufgenommen und an unsere Entwicklungskollegen weitergegeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Stimpfig

    DATEV eG

  • Wolfgang Stimpfig
    28.08.2014 13:00 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass wir voraussichtlich mit der Programm-DVD 8.3 (Januar 2015) den Language-Code für die betroffenen Listen ändern werden, so dass die Rechtschreibprüfung in deutsch erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Stimpfig

    DATEV eG

  • Willi Müller
    03.09.2014 18:17 Uhr

    Hallo Herr Hirsch,
    auch dieser Hinweis ist überflüssig: 

    Hinweis Anlage WA (2013)
    Die Angaben zu den Anteilseignern in der Anlage WA haben sich gegenüber dem Vorjahr geändert. Sie haben jedoch Angaben haben sich nicht geändert ausgewählt. Prüfen / ergänzen Sie Ihre Eingabe.

    Tatsächlich wurde nur die ID Nr. des Gesellschafters ergänzt ...
    Die Abfrage zu Zeile 26 in dem Formular bezieht sich m.E. nur auf die Beteiligung an sich (Höhe, Dauer, BV/PV ...) und nicht auf Adresse oder ID Nr.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Christian Wielgoß
    04.09.2014 09:27 Uhr

    Guten Morgen Herr Müller,

    laut Steuerformular bezieht sich die Angabe in Zeile 26 der Anlage WA auf alle Angaben der Zeilen 21-25 der Anlage WA. Den Hinweis (!) halte ich daher für gerechtfertigt.

    Viel schlimmer finde ich, dass es für die Zeile 28 "Vertragliche....haben sich geändert" bei Änderung der Verträge keinen entsprechenden Hinweis darauf gibt. Die Angaben in den Zeilen 28-31 haben eine sehr gewichtige deklaratorische Bedeutung (insbesondere i. Z. m. Rückwirkungsverboten und Formerfordernissen), hier würde ich mir einen deutlichen Hinweis wünschen. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Daten der Anlage WA durch die E-Bilanz-Taxonomie weitaus besser mit den tatsächlichen Werten abgleichbar sind...

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Ute Höpfner
    11.09.2014 11:48 Uhr

    Hallo Herr Wielgoß,

    im Bereich der Vertragliche Vereinbarungen (Zeile 28 bis 31) sehen wir - wie Sie - Handlungsbedarf.

    Wir werden deshalb zur KSt-Jahresversion 2014 (Auslieferung Januar 2015) analog zum Bereich Anteilseigner einen neuen Hinweis ausgeben, wenn die Programmprüfung bei einer der Kennziffern im Ordnungsbereich eine Änderung feststellt und die Angabe J/N (für Vertragsänderung) nicht dazu passend ist.

    Den von Herrn Müller angesprochenen Hinweis auf Änderungen bei den Anteilseignern sehen wir als gerechtfertigt an und werden diesen Hinweis auch weiter ausgeben.

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG