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SEPA-Lastschriften aus Rechnungsschreibung - Verwendungszweck

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    Einträge 1-15 / 62

    Seite 1 von 5

  • Mike Hecker
    05.09.2014 15:24 Uhr

    Hallo zusammen!

    Seit der SEPA-Umstellung ärgert es uns schon länger und nun wollte ich mal fragen, ob andere Anwender das "Phänomen" nachvollziehen können.

    Bei der Übergabe der Zahlungssätze aus dem Programm Rechnungsschreibung bildet DATEV die Verwendungszwecke in folgendem Format:
    Zeile 1: Gläubiger-ID DE00ZZZ000000000000
    Zeile 2: Mandatsreferenz:12345
    Zeile 3: RNr. 1400000/01.01.2014 Deb.:12345

    Soweit nachvollziehbar. Aber im SEPA-Datensatz geht die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz aus der Mandatsverwaltung ja auch noch mit dem Auftrag an die Bank. Und hier fängt eigentlich unser Unmut an.

    Die Bank schreibt dann auf dem Kontoauszug (und auch in den elektronischen Umsatzdaten) die Gläubiger-ID und die Mandatsrefenz aus dem SEPA-Datensatz und zusätzlich die gleichen Angaben noch einmal aus dem Verwendungszweck.

    Der Bankumsatz besteht dann also beim Zahlungspflichtigen und auch bei uns nun nicht nur aus den o.g. drei Zeilen, sondern aus jetzt fünf Zeilen:
    Zeile 1: EREF+1234567890-0000001 KREF+1234567890
    Zeile 2: MREF+12345 CRED+DE00ZZZ000000000000
    Zeile 3: SVWZ+Glaeubiger-ID. DE00ZZZ00000000000 Mandatsreferenz
    Zeile 4: .12345 RNr.1400000/01.01.14 Deb.12345
    Zeile 5: DATUM 01.01.2014, 12.00 UHR

    Das heißt, dass Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mehrfach genannt werden. Eine unsinnige Sache, die nicht gerade zur Übersichtlichkeit der Zahlungsinformationen beiträgt. Wobei ja mit SEPA-Einführung ohnehin schon diese ganzen EREF und KREF-Angaben hinzugekommen sind.

    In der Rechnungsschreibung gibt es bekanntermaßen keine Möglichkeit, das Format der automatisierten Verwendungszwecke anzupassen. Und die von uns vorgebrachten Hinweise in der Pilotierung der ersten SEPA-Programmteile im letzten Jahr wurden (wie nicht anders zu erwarten) von DATEV ignoriert bzw. in einem Update nur ganz minimal angepasst.

    Lange Rede kurzer Sinn: Sowohl unsere Zahlungspflichtigen und unsere BuchhalterInnen sind mit dem Zahlenwust und den doppelten Angaben mehr als unzufrieden. (Ganz abgesehen davon dass die Spaßkassen bei Einzelaufstellung nun für JEDEN Zahlungssatz ein ganzes Blatt benötigen!)

    Wie ist die Meinung anderer Anwender dazu?

    Ob DATEV eine Änderung plant frage ich gleich gar nicht, da ich die Antwort ja schon vorher kenne (wir haben das aufgenommen, umstellen werden wir das vielleicht mal irgendwann, aber wann steht in den Sternen).

    Schönes Wochenende

    Mike Hecker

  • Karsten Pfeiffer
    05.09.2014 15:47 Uhr

    Hallo Herr Hecker,

    Sie haben vergessen anzumerken, dass bei der Erzeugung der Buchungsvorschläge in diesen Fällen dem hauseigenen Programm plötzlich so unwichtige Angaben wie die Rechnungsnummer oder Debitorennummer fehlen. mühevolle Handarbeit ist gefragt, dem Programmierer der Fibu Abteilung wurde ja nicht mitgeteilt, dass im Notfall auch die Mandatsreferenz genommen werden kann.

    Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ist eines von vielen Details aus denen erkennbar wird das DATEV SEPA komplett verschlafen hat.

    Im Übrigen brauche nicht nur die Spaßkassen mehr Platz auf dem Kontoauszug.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Andreas Kilian
    09.09.2014 14:20 Uhr

    Hallo zusammen,

    das Problem mit den Doppelangaben hatte ich bereits am 05.03.2014 hier im Forum kritisiert. Leider gab es bis heute von DATEV keine Erklärung warum die Doppelangaben notwendig sind, bzw. eine Programmanpassung, damit die unsinnigen Doppelangaben ein Ende haben.

    Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

    Viele Grüße
    Andreas Kilian

  • Steffen Halbig
    22.09.2014 17:53 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    wir verstehen natürlich Ihren Unmut über diesen überflüssigen Informationsgehalt. Das beschriebene Verhalten kann programmseitig nachvollzogen werden. Es liegt daran, dass es für Banken leider keinen definierten Standard gibt, welche Informationen die Banken selbst und automatisch einfügen. Während bei der genannten Bank die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz automatisch eingefügt wird, und diese Informationen daraufhin durch den von uns mitgelieferten Verwendungszweck doppelt angezeigt werden, fügen andere Banken diese Informationen nicht automatisch ein. In diesen Fällen ist die Weitergabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz über den Verwendungszweck notwendig. Wir erfüllen dadurch die Weitergabe der erforderlichen Informationen.
    Beim Inhalt des Verwendungszwecks gibt es wie bereits erwähnt - keine individuelle Einstellung, daher ist eine Anpassung an unterschiedliche Vorgehensweisen der Banken programmseitig nicht möglich.

    Kann an dieser Stelle gegebenenfalls seitens der Bank unterbunden werden, dass diese Informationen automatisch mit eingefügt werden?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Steffen Halbig
    DATEV eG
    Produktmanagement Eigenorganisation

  • Der RumMotzer
    23.09.2014 07:02 Uhr
    Zitat von Steffen Halbig

    Beim Inhalt des Verwendungszwecks gibt es wie bereits erwähnt - keine individuelle Einstellung, daher ist eine Anpassung an unterschiedliche Vorgehensweisen der Banken programmseitig nicht möglich.

    Und warum nicht?

    Das ist Politikersprech - die Wiederholung aller festgestellten Mängel ohne substanziellen (oder hier: überhaupt irgendeinen) Lösungsvorschlag!

  • Christian Wielgoß
    23.09.2014 09:21 Uhr

    Guten Morgen Herr Halbig,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen, die ich allerdings nicht verstehe.

    Mir ist bislang keine deutsche Bank untergekommen, die die SEPA-Konventionen im Zahlungsverkehr missachtet. Seit SEPA gibt es verbindliche Codierungen, die die Angaben des Zahlungsauftrags steuern.

    Nach den einschlägigen Informationen ist der SEPA-Verwendungszweck (SVWZ) weder für die Angabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenz vorgesehen, noch können Banken die für die Lastschrift erforderlichen Angaben aus dem SVWZ für die Ausführung des Auftrages extrahieren. Für Gläubiger-ID und Mandatsreferenz sind zwingend die entsprechenden Satzfelder (hier CRED und MREF) zu füllen und werden auch von den Banken beim Zahlungspflichtigen so übermittelt.

    Die zusätzliche Angabe im Verwendungszeck bei Übergabe aus der Rechnungsschreibung verbraucht nicht nur unnötig Zeichen, sondern ist m. E. einfach falsch.

    Sollten hier "bankenspezifische" Anforderung bestehen, frage ich mich wiederum, weshalb eine Weitergabe der Gläubiger-ID sowie der Mandatsreferenz im SVWZ in den Rechnungswesen-Produkten gar nicht möglich ist.

    Weshalb man eine Bank nun auffordern sollte, Pflichtangaben zu unterdrücken, erschließt sich mir auch nicht.

    Habe ich Ihren Beitrag vielleicht vollkommen falsch verstanden?

    Unter diesen Gesichtspunkten halte ich die Frage des Herrn Rummotzers durchaus für gerechtfertigt.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Mike Hecker
    23.09.2014 10:26 Uhr
    Zitat von Steffen Halbig

    Hallo Newsgroup,

    Hallo Herr Halbig!

    Zitat von Steffen Halbig

    wir verstehen natürlich Ihren Unmut über diesen überflüssigen Informationsgehalt.

    Das ist schön. In Filmen würde jetzt die Stimme aus dem Hintergrund die eigentlichen Gedanken weiter sprechen: "... aber eigentlich interessiert es mich nicht die Bohne."

    Zitat von Steffen Halbig

    Das beschriebene Verhalten kann programmseitig nachvollzogen werden.

    Ganz große Klasse, dass DATEV das selbst programmierte Zeugs auch nachvollziehen kann. Ich sehe ihr seid auf dem richtigen Weg! Jetzt müssten eben nur noch die Anwender das nachvollziehen können.

    Zitat von Steffen Halbig

    Es liegt daran, dass es für Banken leider keinen definierten Standard gibt, welche Informationen die Banken selbst und automatisch einfügen. Während bei der genannten Bank die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz automatisch eingefügt wird, und diese Informationen daraufhin durch den von uns mitgelieferten Verwendungszweck doppelt angezeigt werden, fügen andere Banken diese Informationen nicht automatisch ein.

    Es ist mir eigentlich völlig gleichgültig, an was das liegt. Ich will viel eher wissen, wie man das unterdrücken kann !

    Ganz ehrlich, Herr Halbig. Die Buchhalter(innen) in unserer Kanzlei haben Monat für Monat unzählige Bankauszüge auf dem Tisch oder auf dem Bildschirm. Und das auch von vielen unterschiedlichen Banken. Das sind kleine Lokalbanken, Volksbanken, Spaßkassen, Großbanken.
    Und soll ich Ihnen mal was sagen? Es steht bei fast allen Banken alles doppelt drauf.

    Herr Wielgoß hat es ganz zutreffend formuliert:

    Zitat von Christian Wielgoß

    ... ist der SEPA-Verwendungszweck (SVWZ) weder für die Angabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenz vorgesehen, noch können Banken die für die Lastschrift erforderlichen Angaben aus dem SVWZ für die Ausführung des Auftrages extrahieren . Für Gläubiger-ID und Mandatsreferenz sind zwingend die entsprechenden Satzfelder (hier CRED und MREF) zu füllen und werden auch von den Banken beim Zahlungspflichtigen so übermittelt.

    Was glauben Sie eigentlich, wozu diese Felder in der SEPA-Spezifikation eingeführt wurden? Sie dürfen das nicht mit den DATEV-Programmen verwechseln - dort ist man ja unnütze und veraltete oder doppelte Datenfelder gewohnt.

    Nun gut, diese Diskussion zeigt eben doch wieder das übliche Problem. Und der Rummotzer (herzlichen Gruß an dieser Stelle, schön Sie wieder einmal zu lesen) hat es ganz treffend gesagt. Das ist Politikersprech .
    Soll heißen, DATEV redet wieder alles schön, hat Ausreden und Ausflüchte, man nimmt sich des Wunsches der Anwender gerne an - aber sind wir hier bei "Wünsch' dir was"? - Nein, also verschwindet dieser Wunsch in der Schublade und irgendwann wird sich keiner mehr daran erinnern.

    Herr, Halbig!
    Jedes einfache Fakturierungsprogramm bietet Möglichkeiten, den Verwendungszweck an eigene Anforderungen anzupassen. DATEV eben nicht! Und hier die Forderung (und nicht nur unsere, sondern auch die unserer Zahlungspflichtigen, die sich mit diesen Doppelangaben rumärgern): Schaffen Sie umgehend diese Datenüberfrachtung im Verwendungszweck ab oder schaffen Sie Möglichkeiten, dies individuell anzupassen.
    Und das bitte nicht erst in der übernächsten Produktlinie, sondern relativ kurzfristig.

    Ach und noch etwas: Ersparen Sie uns bitte wieder die einsäuselnden und besänftigenden Worthülsen wie "wir haben es aufgenommen", "wir werden es umsetzen", "bitte haben Sie Geduld", "leider können wir keinen Termin".


    Tut mir leid, wenn ich wieder eine etwas aggressive Stimmung an den Tag lege - aber mir geht diese Ignoranz von Kundenanfragen inzwischen gewaltig ... lassen wir das.

    Schöne Grüße

    Mike Hecker

  • Karsten Pfeiffer
    23.09.2014 10:52 Uhr

    Sehr geehrter Herr Halbig,

    falls DATEV den Standard noch nicht gefunden hat, hier ist er Schnittstellenspezifikation im DFÜ Abkommen. Ab Seite 58 ist der Aufbau der XML Datei beschrieben. Der Verwendungszweck wird nicht mit den Angaben zur Gläubiger ID etc belastet.

    Evtl. mal vor dem Schreiben in Marketingsprech informieren oder die Programm(un)verantwortlichen zur Schulung schicken.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

    P.S.

    Das Suchen und Verstehen hat mich zwar 1/2 Stunde gekostet, zeigt aber, dass diese 30 Minuten in der Programmentwicklung bei DATEV keiner einsetzen mag.

  • Ralph Maier
    23.09.2014 11:29 Uhr

    Hallo NG, hallo DATEV,

    ich habe zwar keine technische Lösungsansätze, aber das bestehende SEPA-Verwendungszweck-Problem muss flächendeckend gelöst werden.
    Es kann doch nicht sein, dass im Verwendungszweck ein "Wust" von sechzig-siebzig Ziffern reingewurschtelt wird, aus welchem nur durch eine sorgfältige Obduktion bspw. eine Rechnungsnummer, Kundennummer oder ähnliches "sediert" werden kann.

    Der Verwendungszweck hat zwischenzeitlich seine Bestimmung und seinen Informationsgehalt für den Kunden, Anwender, Buchhalter... verloren.

    Es muss nachgebessert werden. Der Verwendungszweck muss wieder zurück zu Übersichtlichkeit und Information und weg vom SEPA-Missbrauch.

    Gruß R.Maier

    p.s.: Danke für den Link Herr Pfeiffer. Ich gebe zu, ich habe die 487 jetzt nicht alle gelesen und glaube so 486 1/2 fehlen mir noch. Dies ist auch nicht unser Job.

  • Karsten Pfeiffer
    23.09.2014 11:40 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    auch ich wollte nicht alles lesen sondern nur aufzeigen, dass jemand wie ich, der sich nicht intensiv mit dem Thema auseinandersetzt, die wesentlichen Informationen relativ schnell finden und verstehen kann. Ab Seite 58 kann nämlich sehr einfach erkannt werden, dass es in der Datensatzbeschreibung Felder für die Pflichtangaben gibt und diese auch gefüllt werden müssen. Zeigt die Bank des Zahlungspflichtigen nur die 140 Zeichen des Verwendungszwecks und nicht die Felder zur Referenz, ist es deren Problem, nicht unseres und auch nicht eines der DATEV. Hier das Feld "Verwendungszweck" unnötig zu füllen zeugt nicht von einem verantwortungsvollen Programmdesign.

    Mit solchen Aktionen zeigen die (Un)Verantwortlichen, dass sie sich nur minimal in die Materie einarbeiten und ziemlichen Mist absegnen. Zumindest im Bereich der Eigenverwaltung.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Andreas Kilian
    23.09.2014 12:21 Uhr

    Hallo zusammen,

    ich kann mich den Vorredner nur anschließen. Warum muss DATEV diesen Nicht-Standard unterstützen? Wenn manche wenige Banken den Sepa-Standard nicht korrekt umsetzen, dann besteht Handlungsbedarf bei diesen Banken, nicht aber bei DATEV.

    Ich fordere daher DATEV auf, den Verwendungszweck kurzfristig von den unsinnigen Doppelangaben zu befreien!

    Vielen Dank!
    Andreas Kilian

  • Nicole Fix-Hahn
    23.09.2014 13:47 Uhr

    Herr Halbig,
    es geht jetzt wirklich darum, dass DATEV die SEPA Verwendungszweck - Möglichkeiten neu überarbeitet und zur Verfügung stellt.
    Wir haben uns auch bei einigen Kunden blamiert, da nicht mal der Monat genannt wird und eine Zuordnung ohne ausgedruckte Rechnung schwer möglich ist.
    Bei einigen Lastschirften klappt es - wir wissen nur nicht warum

    Bitte setzen Sie sich nochmals hin und machen Ihre Hausaufgaben.

  • Ralph Maier
    23.09.2014 17:21 Uhr

    Hallo Herr Pfeiffer,

    genau so hatte ich es aufgefasst und mein "p.s." ohne den Hauch eines zynischen Seitenhiebes in Ihre Richtung verstanden.

    Ich wollte damit einfach unterstützen, dass sich die Verantwortlichen möglichst bald um Abhilfe bemühen, da es uns und mir persönlich sehr schwerfällt, laufend die notwendigen Werte aus dem Zahlendickicht auszufiltern. Hierfür ist doch dieses durchaus detaillierte Dokument geeignet und vorgesehen.

    Gruß R.Maier

  • Karsten Pfeiffer
    23.09.2014 18:08 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    die Anmerkung hatte ich auch in Ihrem Sinne verstanden. Nur schreiben wir schon länger hier und können solche Anmerkungen interpretieren, einem Außenstehenden fällt es jedoch manchmal schwer.

    Mit dem zweiten Posting wollte ich, angeregt durch ihre Bemerkung, noch etwas deutlicher herausarbeiten, dass DATEV sich manchmal Probleme ans Bein bindet die weder uns die Arbeit erleichtern noch von DATEV in irgend einer Art lösbar sind. Sollte DATEV Probleme in Programmen oder auf Anforderung von Softwareanwendern, welche die Software von einem ganz kleinen Teil der Genossen erhalten, lösen wollen muss offen über den Sinn und Nutzen dieser Programme diskutiert werden.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Ina Rossade
    24.09.2014 18:17 Uhr

    Seit dem Update Eigenorganisation classic pro SR V.4.35.9 Service-Release am 12.09.2014 landen bei uns alle gestellten Rechnungen unter fehlerhafte Rechnungen mit dem Kennzeichen V . Allerdings sind alle Rechnungen korrekt mit Rechnungsnummer gedruckt und in die DokOrg geleitet worden. Wenn ich versuche die Rechnung fertig zu stellen, wird sie erneut gedruckt, verschwindet aber nicht aus den fehlerhaften Rechnungen .

    Weiß Jemand Abhilfe?