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Steuerkonto Online - Bedienbarkeit und Pflege

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    Einträge 1-15 / 33

    Seite 1 von 3

  • Tanja Maria Hirsch
    16.09.2014 18:37 Uhr

    Liebes Forum,

    ich bitte um Diskussion, um das Programm Steuerkonto Online nachhaltig zu verbesserb. Meine Kritikpunkte resultieren aus dem Umstand, dass die Bedienung für uns Berufsträger sehr aufwendig und belastend ist:

    - Erstregistrierung nur durch Berufträger: Es ist nicht möglich diese einfache mechanische Aufgabe einem vertrauenswürdigen Mitarbeiter zu übergeben, so dass der Arbeitsablauf aufgrund dessen, dass jedesmal ein Berufsträger registrieren muss, wegen der Vielzahl der anderen Aufgaben zeitlich hängt. Wir sitzen dann teilweise abends um 10.00 Uhr da und registrieren stupide vor uns hin.

    Es wäre mehr als wünswchenwert, dass deies zum beispiel bei der Stammdatenanlage durch Mitarbeiter mit erledigt werden könnte.

    - Wartung bei Mitarbeiterwechsel: Das Hinzufügen neuer Mitarbeiter in die Untervollmacht ist nicht ohne erneute Registrierung möglich. Diese wiederum kann nur der Berufsträger machen......

    - Löschen von Untervollmachten: Dies ist nur durch den Berufsträger möglich, der die Vollmacht erteilt hat. Ich als Berufsträgerin und gleichberechtrigte Partnerin darf die Mitarbeiter nicht deregistrieren. Wenn hier jemand erkrankt, ist die Datenpflege gar nicht mehr möglich, es sei denn ich schnappe mir seine Karte und agiere anonym.

    Diese drei Punkte sind aus meiner Sicht deutliche Schwachstellen des eigentlich guten Programm und gehören umfangreich nachgebessert.

  • Willi Müller
    16.09.2014 19:18 Uhr

    Hallo Frau Hirsch,
    Sie haben zwar Recht ... aber m.E. wäre es noch wichtiger, ein einheitliches Vollmachtsverfahren anzubieten. In der Vollmachtsdatenbank "dürfen" Sie (Berufträgerin) nämlich wieder gesondert Untervollmachten und Vollmachten verwalten!
    Warum wird eine Vollmachtsdatenbank entwickelt und parallel dazu eine Steuerkontovollmachtenverwaltung gepflegt? In 99,9999 % der Fälle sind die Vollmachten und die Berechtigungen identisch.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Alexander Stolz
    18.09.2014 20:12 Uhr

    Hallo Frau Hirsch, hallo Herr Müller,

    das Verfahren der Steuerkontoabfrage und die Notwendigkeit einer SmartCard ist durch die Finanzverwaltung vorgegeben:

    ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung -> Verfahrensablauf der Bundesländer für die Steuerkontoabfrage

    Ergänzende Informationen:
    Gesetzliche Grundlage bei der Steuerkontoabfrage ist die Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (Steuerdaten-Abrufverordnung - StDAV).
    Die Entscheidung der Finanzverwaltung für die persönliche Authentifizierung ist im Hinblick auf den §2 der StDAV gerechtfertigt.
    § 2 Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses
    (1) Es sind angemessene organisatorische und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische Vorkehrungen zur Wahrung des Steuergeheimnisses zu treffen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die sicherstellen, dass
    1. Unbefugten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die in § 1 Satz 1 bezeichneten Daten abgerufen werden können, verwehrt wird (Zutrittskontrolle),
    2. Datenverarbeitungssysteme nicht unbefugt zum Abruf genutzt werden können (Zugangskontrolle),
    3. die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems zum Datenabruf Befugten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsbefugnis unterliegenden Daten zugreifen können und dass die Daten während des Abrufs nicht unbefugt gelesen oder kopiert werden können (Zugriffskontrolle),
    4. überprüft und festgestellt werden kann, wer personenbezogene Daten abrufen darf oder abgerufen hat (Weitergabekontrolle).


    Zum Thema "Berechtigungsmanagement für die so genannte vorausgefüllte Steuererklärung; Nutzung der amtlichen Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren für die ElsterKontoabfrage" -> siehe BMF-Schreiben vom 07.05.2014 (IV A 3 - S 0202/11/10001): Berechtigungsmanagement für Steuerkontoabfrage

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

  • Willi Müller
    18.09.2014 20:27 Uhr

    Hallo Herr Stolz,
    meine Frage war, warum die DATEV für die Verwaltung von Vollmachten für die Steuerkontoabfrage und der vorausgefüllten Steuererklärung zwei völlig unabhängige Programme entwickelt und ihre Mitglieder deshalb alles doppelt erfassen und verwalten müssen.
    Warum kann man sich nicht zusammensetzen (Finanzverwaltung, StB Kammer, Verbände und DATEV) und ein gemeinsames Programm entwickeln?
    Die Vorgaben der FV sind falsch, aber dass hätte bei der Entwicklung der Programme auffallen müssen. M.E. könnte das daran liegen, das aus unerfindlichen Gründen die Steuerkontenvollmacht vom Bereich Steuern und die VaSt von den Eigenorganisationsverantwortlichen betreut werden. Warum das so ist, verstehe ich nicht. Aber reden könnte man ja trotzdem mal miteinander ...
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    19.09.2014 10:24 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    im Zusammenhang mit den Vollmachten"trauerspiel" ist mir noch aufgefallen, dass die Erteilung von Untervollmachten doch wohl nur für Berufsträger gelten kann. Steuerfachgestellte können nur als meine Erfüllungsgehilfen und nicht als Unterbevollmächtigte eine Steuerkontoabfrage durchführen.
    Die Zustimmung zur Erteilung einer Untervollmacht muss deshalb m.E. gar nicht nicht vorliegen. Insoweit scheint mir auch hier ein "Programmdenkfehler" vorzuliegen. M.E. müsste jeder Mitarbeiter, der eine Smartcard der Kanzlei besitzt, die Steuerkontoabfrage durchführen dürfen (auch wenn kein Recht zur Unterbevollmächtigung vorliegt). Somit muss m.E. auch keine Berufsträgerkarte vorliegen. Einschränkungen müssten dann über die Nuko erfolgen.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Alexander Stolz
    22.09.2014 20:38 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    das Verfahren der Steuerkontoabfrage ist durch die Finanzverwaltung vorgegeben (siehe meinem Beitrag vom 18.09.2014) - hier ein konkreter Auszug des Verfahrensablaufes am Beispiel von Nordrhein-Westfalen:
    "... Soweit mehrere Personen die Einsicht in ein Steuerkonto erhalten sollen, müssen diese ebenfalls einen Antrag auf Kontofreischaltung stellen. Ob eine Vergabe von Untervollmachten möglich ist, hängt von den Funktionalitäten der jeweiligen Signaturkarte ab. Die Vergabe von Untervollmachten im ElsterOnline-Portal ist derzeit nicht möglich. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie hier ..."

    Alle Software-Lösungen zur elektronischen Steuerkontoabfrage sind an diese Vorgaben gebunden.

    Das Produkt DATEV Steuerkonto online gab es erstmals im Jahr 2006 - basierend auf dem landesspezifischen Verfahrensablauf in Hessen. Nach und nach folgten weitere Bundesländer bis im Jahr 2011 alle 16 Bundesländer die elektronische Steuerkontoabfrage unterstützten - damit waren 16 landesspezifische Verfahrensabläufe und deren verschiedene Vordrucke "besondere Vollmacht" vorgegeben.

    Inwieweit die "bundeseinheitliche" Vollmacht, die nach dem mit BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2013 veröffentlichten amtlichen Muster uneingeschränkt erteilt worden ist auch für die Freischaltung zur elektronischen Steuerkontoabfrage genutzt werden kann, hängt weiterhin von der länderspezifischen Vorgabe ab (siehe auch meinem Beitrag vom 18.09.2014).

    Die Betreuung von DATEV Steuerkonto online, der Vollmachtsdatenbank sowie der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) erfolgt durch die Fachabteilung Steuern.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

  • Tanja Maria Hirsch
    23.09.2014 12:23 Uhr

    Sehr geehrter herr Stolz,

    in der StDAV steht nichts davon, dass Berufsträger das verwalten müssen. M.E. ist eine Verwaltungsmöglichkiet durch angestellte Mitarbeiter, die dazu von mir befugt werden gedeckt. Auch in den Elster-Online Hinweisen zu den Verfahrensabläufen steht nichts von der Beschränkung auf Berufsträgerkarten.

    Die Mitarbeiter können die Daten ja sowieso sehen und Abrufen, wieso ein geschulter Mitarbeiter nicht registrieren darf, ist (mal wieder) eine Überregulierung seitens der Datev.

    Und die interne Verwaltung der Vollmachten nur berufsträgern zu erlauben dito.

    Dies gilt es schnellstmöglich abzuschaffen.

  • theo b.
    23.09.2014 13:19 Uhr

    Alle notwendigen Infos bezügl. der 'Verfahrensabläufe', Berechtigungsmanagement, Datenübermittlung etc. finden sich auf elster.de sowie auf bzst.de.

    Die FV bietet dafür ein einheitliches Portal, das lediglich in die beiden verschiedenen Seiten untergliedert ist. Login überall mit dem Elster-Login.

    Ein paar wenige Funktionen lassen sich nur mit Signaturkarte durchführen. Das können (m.E.) alle Datev-SCs sein + noch einige andere. Berufsträgerkarten sind dafür nicht obligatorisch. Mit SC u. Organisationszertifikat lassen sich z.B. bis zu 200 St-Nr.-Profile anlegen.

    Die Software-Zertifikate u. der Sicherheitsstick sind durch mehrere Personen nutzbar, bei den Signaturkarten ist eine Weitergabe an andere Personen verboten. Ob u. wie sich das im Kanzleialltag auswirkt, ... ? ;)

    PS man kann ja auf die Datev-Verdongelung schimpfen wie man will, aber das sie anstandlos mit der Elster (sogar im Chrome) harmoniert ist ein nettes Feature :)

  • theo b.
    23.09.2014 13:41 Uhr

    PS und dass die Datev es mit Ihrer VDB zu einem eigenen BMF Schreiben gebracht hat, erfolgreicher Lobbyismus oder Retourkutsche für die Extrawurst, man weiss es nicht..........

  • Willi Müller
    26.09.2014 12:17 Uhr
    Zitat von DATEV Neuerungen 8.2


    Neuerungen vom 17.09.2014
    Relevant für:
    Steuerkonto online pro
    Version 2.8 des Programms Steuerkonto online pro
    Die Version 2.8 enthält neue / geänderte Funktionen .

    Wenn Sie DATEVasp oder DATEVcloud Software nutzen, wird die aktuelle Version unmittelbar ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.

    Neue / geänderte Funktionen
    Vorausgefüllte Steuererklärung
    Zur sog. Vorausgefüllten Steuererklärung gibt es folgende Neuerungen:

    Leider sind die Neuerungen beim Steuerkonto online nicht angegeben. Gibt es wirklich welche?
    Wenn (hoffentlich) ja, welche?
    P.S.: Die angebliche Neuerung bei der VaSt"Demarkierung der Auswahl" ist hier übrigens nicht aufgeführt ...
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Alexander Stolz
    02.10.2014 18:39 Uhr

    Sehr geehrte Frau Hirsch,

    jeder Mitarbeiter in Ihrer Kanzlei kann - eine eigene SmartCard vorausgesetzt - mit dieser SmartCard einen elektronischen Registrierungsantrag mit Steuerkonto online pro für die gewünschten Steuerkonten eines oder mehrerer Mandanten stellen.
    Bevor die Finanzverwaltung die Berechtigung zur elektronischen Abfrage des Steuerkontos für diesen Mitarbeiter bzw. dessen SmartCard erteilt, muss der Inhaber des Kontos schriftlich zugestimmt haben - das hieße, dass der/die Mandant(en) direkt Ihrem/Ihren Mitarbeiter(n) die Vollmacht(en) erteilen müßten.

    Der Einsatz der DATEV SmartCard classic für Berufsträger bietet die Möglichkeit der Vergabe von Untervollmachten und damit mehrere Vorteile:
    1.
    Die SmartCards von (ggf. neuen) Mitarbeitern können effektiver eingebunden werden. Mit einem elektronischen Registrierungsantrag können im Assistenten für die Steuerkontoregistrierung mehrere Mitarbeiter-SmartCards für die gewünschten Mandanten ausgewählt werden, indem das Kontrollkästchen Untervollmachten aktiviert wird.
    2.
    Die ausgewählten Mandanten werden in diesem Fall höchstens einmal von der Finanzverwaltung zwecks Einverständniserklärung angeschrieben, obwohl hinter diesem einen Registrierungsvorgang mehrere Personen stehen, für die die Vollmacht zur Abfrage erteilt werden soll.
    3.
    Auf der landesspezifischen Vollmacht des Mandanten genügt es grundsätzlich, wenn bei den bevollmächtigten Personen der Name des Berufsträgers eingetragen wird, weil der Berufsträger (beim Einsatz einer Berufsträgerkarte) vom Mandanten zur Erteilung von Untervollmachten befugt wird.


    Hallo Herr Müller,

    mit der Version 2.8 von Steuerkonto online wird die technische Basis zur Unterstützung der Abfrage der E-Steuerdaten (VaSt) für mehrere Mandanten realisiert. Die abgefragten E-Steuerdaten werden in der Datenbank von Steuerkonto online pro gespeichert. Version 2.8 des Programms Steuerkonto online pro (Dok.-Nr.: 1022091)

    Die von Ihnen angesprochene An- oder Abwahl von Einzelbelegen bei der Übernahme wird im Neuerungen-Dokument des Programms Einkommensteuer 2013 beschrieben. Version 17.1 des Programms Einkommensteuer 2013 (Dok.-Nr.: 1022082)


    Ich wünsche ein schönes und erholsames verlängertes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

  • Willi Müller
    02.10.2014 21:34 Uhr
    Zitat von Alexander Stolz

    Die von Ihnen angesprochene An- oder Abwahl von Einzelbelegen bei der Übernahme wird im Neuerungen-Dokument des Programms Einkommensteuer 2013 beschrieben. Ich wünsche ein schönes und erholsames verlängertes Wochenende. DANKE
    Mit freundlichen Grüßen,
    Alexander Stolz

    Hallo Herr Stolz, darum ging es mir nicht. Das Problem ist, dass man bei der Auswahl von Vollmachten bei der Registrierung in der Vollmachtsdatenbank nicht angeben kann: Mandant 10000-19999 und dann manuell einzelne Markierungen setzen kann (d.h. die automatisch gesetzten Kreuzchen wieder aufheben kann (Windows Standard STRG+A, Leertaste.)
    Schöne Grüße
    Willi Müller
    P.S. (Unter)Vollmachten: M.E. sollte das noch mal sauber definiert werden: Für die Rückfrage meiner Mitarbeiterin beim Finanzamt benötigt diese keine Untervollmacht von mir; das braucht nur ein Berufsträger, der für meinen Mandanten in seinem Namen auftritt.
    Also brauche ich auch keine Untervollmacht an meine angestellte Mitarbeiterin zu erteilen, wenn diese für mich Daten meiner Mandanten abfragen möchte

  • theo b.
    04.10.2014 22:06 Uhr
    Zitat von theo b.

    Alle notwendigen Infos bezügl. der 'Verfahrensabläufe', Berechtigungsmanagement, Datenübermittlung etc. finden sich auf elster.de sowie auf bzst.de.

    Die FV bietet dafür ein einheitliches Portal, das lediglich in die beiden verschiedenen Seiten untergliedert ist. Login überall mit dem Elster-Login.

    Ein paar wenige Funktionen lassen sich nur mit Signaturkarte durchführen. Das können (m.E.) alle Datev-SCs sein + noch einige andere. Berufsträgerkarten sind dafür nicht obligatorisch. Mit SC u. Organisationszertifikat lassen sich z.B. bis zu 200 St-Nr.-Profile anlegen.

    Die Software-Zertifikate u. der Sicherheitsstick sind durch mehrere Personen nutzbar, bei den Signaturkarten ist eine Weitergabe an andere Personen verboten. Ob u. wie sich das im Kanzleialltag auswirkt, ... ? ;)

    PS man kann ja auf die Datev-Verdongelung schimpfen wie man will, aber das sie anstandlos mit der Elster (sogar im Chrome) harmoniert ist ein nettes Feature :)

    Und noch ein kleiner Nachtrag:

    Die o.g. Infos beziehen sich größtenteils auf den Direktlogin per Elster. Auf den o.g. genannten Seiten finden NATÜRLICH auch Informationen für sog. 'Datenlieferer' u. Leute, Unternehmen etc., die Schnittstellen für die Elster programmieren möchten.

    Ich kann wirklich jedem nur empfehlen, sich da mal einzulesen (dauert für den groben Überblick nicht allzu lang). Z.B. wie man sich als Datenlieferer authentifiziert. Das krieg ich mit dem Raspberry Pi, von dem ich gerade schreib, in 10 Minuten hin. Oder wie diese 'berüchtigte' ZM-Meldung, für die die Genossenschaft dick abkassiert, en Detail aussieht.

    Abgesehen davon: Die Einschränkungen beim FV-Online-Portal dürfen NIEMALS für die Software-Lieferanten Ausreden sein schlechte Software zu verbrechen. Denn diese haben EIGENE Schnittstellen, die komplett OFFEN sind.

    Wort zum Sonntag
    Adios

  • Willi Müller
    06.10.2014 20:07 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    Hallo Newsgroup,
    im Zusammenhang mit den Vollmachten"trauerspiel" ist mir noch aufgefallen, dass die Erteilung von Untervollmachten doch wohl nur für Berufsträger gelten kann. Steuerfachgestellte können nur als meine Erfüllungsgehilfen und nicht als Unterbevollmächtigte eine Steuerkontoabfrage durchführen.
    Die Zustimmung zur Erteilung einer Untervollmacht muss deshalb m.E. gar nicht vorliegen. Insoweit scheint mir auch hier ein "Programmdenkfehler" vorzuliegen. M.E. müsste jeder Mitarbeiter, der eine Smartcard der Kanzlei besitzt, die Steuerkontoabfrage durchführen dürfen (auch wenn kein Recht zur Unterbevollmächtigung vorliegt). Somit muss m.E. auch keine Berufsträgerkarte vorliegen. Einschränkungen müssten dann über die Nuko erfolgen.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

    Hallo Datev,
    Können Sie hierzu bitte noch eine Rückmeldung geben? Es gibt Mandanten, die nicht einsehen, warum sie zustimmen müssen, dass ich Untervollmachten erteilen kann, wenn es nur darum geht, dass meine Mitarbeiter in meinem Namen die Steuerkontoabfrage vornehmen. Da ich das auch nicht verstehe, wäre ich für eine Erläuterung bzw. Richtigstellung dankbar.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Sabine Storberg
    09.10.2014 12:13 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    also einen Programmfehler sehe ich hier wirklich nicht. Für Steuerkonto-Online benötigen Sie, wenn Sie das Programm allein nutzen, keine Berufsträgerkarte. Hatte ich am Anfang auch nicht, aber wenn Sie dann nicht jeden Tage Ihre Mitarbeiter in Schlange vor Ihrem Schreibtisch stehen haben möchten, dann müssen Sie auch ihnen einen Zugang verschaffen und das geht dann nur mit den Stick/Karte für Berufsträger und den Untervollmachten. Ist doch auch klar, einer muss doch die Verantwortung für die Datensicherheit tragen und das sind nun mal wie immer wir als Berufsträger. Weiterhin müssen Sie als Berater natürlich auch die Möglichkeit haben, den Mitarbeitern z.B. nur bestimmte Mandanten zur Abfrage zur Verfügung zu stellen.
    Untervollmachten können wir dann ja auch in der Vollmachtsdatenbank vergeben und, wenn wir uns die bundeseinheitlichen Vollmachten ansehen, ist hier auch das wichtige Kästchen "darf Untervollmachten vergeben" notwendig, damit wir nicht alle Abfragen allein machen müssen.
    Beide Programme sind keine DATEV-eigenen Programme, sondern in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung entstanden. Und bei den Einschränkungen handelt es sich nicht um solche der DATEV, sondern um Vorgaben der Finanzverwaltung (Datenschutz und die hoch sensiblen Daten, die abgefragt werden)
    Da die Abfrage der Steuerkonten in der Zukunft ebenfalls über die Vollmachtsdatenbank erfolgen soll, würde ich Ihnen raten, jetzt nicht weiter zu probieren, sondern gleich die richtigen Voraussetzungen zu schaffen, und das müssen auch die Mandanten akzeptieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Storberg