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Bereitstellen mit DATEV Freizeichnung online

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Rainer Zull
    17.09.2014 10:38 Uhr

    Hallo,

    ich bin auf die neue Funktion Bereitstellen mit DATEV Freizeichnung online aufmerksam geworden.
    Die Funktion (midentity notwendig) halte ich für sehr praxisfern.
    Es gibt wichtigere Funktionen die in den Steuerprogrammen umgesetzt werden müssen.

    Sehe das nur ich so?
    Wer wird diese Funktion einsetzen?
    Ich würde mich über eine Diskussion hierüber sehr freuen.


    Rainer Zull

  • z.B. hier
    17.09.2014 10:40 Uhr
  • Peter Kuster
    17.09.2014 15:54 Uhr
    Zitat von Rainer Zull

    Hallo,

    Die Funktion (midentity notwendig) halte ich für sehr praxisfern.

    Wer wird diese Funktion einsetzen?

    Rainer Zull

    Hallo Herr Zull,

    Steuererklärungen = 100% Mandanten mit Stick viele
    aber EST (+ andere) Erklärungen wohin ? Unternehmen Online ? Eigenes Portal ?
    Hochladen von EST Formularen ? (siehe BFH Urteil) dauerhafte Aufbewahrung dort Fehlanzeige ?
    Unterschrift für Ehefrau muss gesondert Bevollmächtigt werden? noch ein Formular :-(
    Fazit: von 100% könnten dauerhaft das 0,01% gebrauchen !

    Dafür betreiben wir in unserer Kanzlei den Aufwand nicht!
    Das ganze erinnert mich an Arbeitnehmer Online mit Personalausweis (echter Rohrkrepierer!)

    Selbst eine kleine Lösung mit kleiner Cloud und SMS/Tan Verfahren wird in der Regel an der Autorisierung durch DATEV leiden (dauert zu lange und ist mit 2 Briefen zu aufwändig) welcher EST Mandant hat nach einem Jahr noch die Ahnung wie er da reinkommt oder eine neue Handynummer.

    Also wenn es schnell gehen soll... verschlüsselte Email + PDF Anhang an Mandant!
    Wenn Zeit genug ist, Ausdruck auf Papier und an Mandant, hübsch gebunden und mit nettem Anschreiben..da hat der Mandant wenigsten das positive haptische Gefühl, das er für seine EST Rechnung auch mal etwas handfestes bekommt.

    Fazit: Freizeichnen per Stick ... Rohrkrepierer ?
    Freizeichnen per SMS/TAN ??

    Da warten wir doch besser etwas ab, bis eine bessere Lösung in Sicht ist.
    Digital muss nicht immer praktikabel sein, wenn der Datenschutz hier zu
    hohe Hürden aufbaut.

    Ich warte übrigen auf die Zusammenführung der Freigabe von E-Bilanz, HR Übermittlung und alle Steuern
    in einer EINHEITLICHEN Oberfläche zum gleichzeitigen senden!
    Das wäre mal wenigstens ein vernünftiger Zwischenschritt vor der digitalen Freigabe gewesen.

    mfg Peter Kuster

  • Volker Böhler
    21.10.2014 11:28 Uhr

    Hallo zusammen,

    die Frage ist doch nicht wer das einsetzt - sondern wer das gewollt hat!!!

    War den Entwicklern langweilig, weil sie in 2014 nichts Neues programmieren durften, sondern die Fehlerbereinigung im Vordergrund stand?
    Auf der Homepage zum Thema wird als Voraussetzung übrigens noch ein PC mit Windows XP SP3 genannt.

    Im Bereich UO gibt es noch viele Baustellen - bitte diese erst schließen, bevor verzweifelt nach neuen Absatzmöglichkeiten für die Smartcard gesucht wird. Der moderne Mandant kann vielleicht sogar für das Thema gewonnen werden, wenn er die Freizeichnung z.B. direkt von seinem Tablet oder Smartphone machen kann - aber halt nicht mit der veralteten Technik einer Smartcard.

    mfg Volker Böhler