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mIdentity-Stick "übertragen"

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    Einträge 1-8 / 8

    Seite 1 von 1

  • Erna Eilig
    19.09.2014 13:48 Uhr

    Hallo liebe Kollegen,

    ich werde in Kürze den Arbeitgeber wechseln und wüsste gerne, ob ich meinen mIdentity-Stick auf die neue Kanzlei "umschreiben" lassen kann. Mein neuer Arbeitgeber hat sich bisher keine Registrierung im Elster-Portal, möchte aber zukünftig gerne das Steuerkonto online nutzen.
    1. Frage: muss man sich als Berufsträger registrieren lassen? (Ich vermute mal ja)
    2. Frage: kann mein Stick dafür verwendet werden? (Einfach einen neuen Chip einlegen quasi)
    3. Frage: macht das Sinn, spart das Kosten und Zeit oder nicht?

    Die Datev habe ich schon angemailt, da kam aber leider seit über einer Woche noch keine Antwort und ich habe es etwas eilig. ;)

    Danke für eure Anregungen schonmal im Voraus!

  • Thomas Jünger
    19.09.2014 15:30 Uhr

    Hallo,

    hier mal meine Antworten:

    zu Frage 1:
    Für Steuerkonto online und auch für die Vollmachtsdatenbank wird zwingend eine Berufsträgersmartcard benötigt, mit ihr können dann auch die Untervollmachten an die Mitarbeiter erteilt werden.

    zu Frage 2:
    Der Stick kann verwendet werden, es muss nur eine neue SmartCard dafür bestellt werden.

    zu Frage 3:
    Das Steuerkonto online und auch die Vollmachtsdatenbank mit der VaSt machen aus meiner Sicht sogar großen Sinn.
    Man muss zwar am Anfang Zeit und damit letztlich auch Geld investieren, aber der Aufwand lohnt sich, da die Vorteile überwiegen.

    Hoffe, das war nun schnell genug und ich konnte etwas weiterhelfen.... :-)

    Grüße und schönes Wochenende
    Thomas Jünger

  • ja na
    19.09.2014 16:45 Uhr

    na ja, gehört der mIdentity nicht Ihrem (alten) Arbeitgeber oder haben Sie den bezahlt???

  • Ralph Maier
    19.09.2014 20:08 Uhr
    Zitat von Thomas Jünger

    die Vollmachtsdatenbank mit der VaSt machen aus meiner Sicht sogar großen Sinn.
    Man muss zwar am Anfang Zeit und damit letztlich auch Geld investieren, aber der Aufwand lohnt sich, da die Vorteile überwiegen.

    Falsch !

    Vielleicht in 2018

  • Christian Ockenfels
    22.09.2014 13:49 Uhr
    Zitat von Ralph Maier
    Zitat von Thomas Jünger

    die Vollmachtsdatenbank mit der VaSt machen aus meiner Sicht sogar großen Sinn.
    Man muss zwar am Anfang Zeit und damit letztlich auch Geld investieren, aber der Aufwand lohnt sich, da die Vorteile überwiegen.

    Falsch !

    Vielleicht in 2018

    Warum falsch? Die VDB macht es nun endlich besser und hängt die Mandanten an die Kanzlei und nicht wie in dem "Steuerkonto online" an den Registrar, welches im schlimmsten Fall sogar der Nicht-Berufsträger sein kann (ist bei uns in der Nuko gesperrt).
    Insbesondere wenn Berufsträger aus der Kanzlei ausscheiden (kommt vor), dann ist im Steuerkonto mal richtig Essig.
    In die VDB kommen hingegen alle vertretungsberechtigten Berufsträger der Kanzlei rein und können auch bestehende Vollmachten administrieren.
    Aus unserer Sicht ein echter Fortschritt.

    zu den Fragen:
    1. ELSTER Portal und Steuerkonto online haben nichts miteinander zu tun. Für eine Registrierung in Steuerkonto online muß nicht die Berufsträgerkarte verwendet werden. Dann entfällt allerdings die Möglichkeit der Untervollmachten. Besser hier die Kanzleiinhaberkarte (Berufsträger) verwenden.

    2. Der Stick ist "kanzleilos". Wichtiger ist die eingesetzte SmartCard. Wenn der alte Arbeitgeber den Stick überläst, kann der neue Arbeitgeber eine neue SmartCard für mIdentity bestellen. Leider müssen Sie dies via Telefon erledigen, sonst gibt es einen zusätzlichen Stick...
    Die alte SC umzuschreiben macht keinen Sinn, falsche Mitgliedschaft, Mail-Adresse ändert sich, etc.

    Gruß

    Chr.Ockenfels

  • Ralph Maier
    22.09.2014 15:33 Uhr

    Hallo Herr Ockenfels,

    ich zielte nicht auf die technische Umsetzung, sondern auf die mir im Moment noch unzureichende Datenqualität.

    Gruß

  • Erna Eilig
    23.09.2014 11:01 Uhr

    @ Herrn Jünger: Danke für die schnelle Antwort! Mit sinnvoll meinte ich, ob das "umschreiben" Sinn macht. =)
    @ Herrn Ockenfels: Wenn ich sowieso eine neue Smartcard bestellen muss, sind Zeitaufwand und Kostenfaktor derselbe, schätze ich (egal, ob ich telefonisch nur die Smartcard oder online Stick + Karte bestelle). Oder was schätzen Sie?
    @ ja na: Darum geht es hier gerade gar nicht, aber danke für den sinnlosen Beitrag.

  • Christian Ockenfels
    23.09.2014 15:29 Uhr

    Hi,

    da die SmartCards immer kostenlos sind (egal ob Scheckkarten oder mIdentity-Format), würden Sie zumindest die Kosten für den Kartenleser (mIdentity) sparen.
    Je nach Ausführungsvariante des mIdentiyt sind das 54,00 bis 129,00 Euro.
    Bei der comfort-Ausführung müssen Sie sowieso mit DATEV telefonieren, da der alte Arbeitgeber sonst weiterhin die 4,00 Euro/Monat bezahlt...

    Grüße

    Chr.Ockenfels