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Belegübersendung KapESt Anmeldung

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    24.09.2014 20:38 Uhr

    Hallo Datev,
    in den meisten Steuerprogrammen gibt es die Möglichkeit, ein Deckblatt zur elektronischen Steuererklärung auszudrucken. Nur bei der KapESt anscheinend nicht, obwohl dort standardmäßig der Ausschüttungsbeschluss übersendet werden muss. Kann das bitte aufgenommen werden?
    Der Standardbrief ist hierfür nicht geeignet grrrr (wer drückt sich denn so aus: "Bitte informieren Sie mich, wenn Sie noch Fragen haben. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft."
    Schöne Grüße
    Willi Müller

    Kapitalertragsteuer-Anmeldung zum ...
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für meinen Mandanten: ...
    erhalten Sie anbei die Kapitalertragsteuer-Anmeldung zum ..
    Bitte informieren Sie mich, wenn Sie noch Fragen haben. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Johannes Maier
    30.09.2014 12:15 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    in den DATEV-Steuerprogrammen wird das Deckblatt immer dann automatisch angeboten, wenn die Finanzverwaltung im Rahmen der ELSTER-Übermittlung über das Feld "Einreichung von Belegen" die Information benötigt, ob Belege mit eingereicht werden. Das ist bei der elektronischen Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung derzeit nicht der Fall.

    Unabhängig davon nehmen wir Ihre Anregung gerne auf, einen entsprechenden Standardbrief anzubieten.

    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Maier
    DATEV eG

  • Frank Witte
    30.09.2014 12:53 Uhr
    Zitat von Johannes Maier

    wenn die Finanzverwaltung im Rahmen der ELSTER-Übermittlung über das Feld "Einreichung von Belegen" die Information benötigt, ob Belege mit eingereicht werden. Das ist bei der elektronischen Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung derzeit nicht der Fall.

    Hallo Herr Maier,
    das kann ich so nicht bestätigen. Die Finanzverwaltung fordert neben dem Beschluss auch die Liste "Empfänger der Kapitalerträge" an, wenn diese Unterlagen nicht mit Anschreiben dem Finanzamt zugeschickt werden. Daher halte ich ein entsprechendes Deckblatt auch für sinnvoll.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Frank Witte

  • Willi Müller
    30.09.2014 13:21 Uhr
    Zitat von Johannes Maier

    ... Unabhängig davon nehmen wir Ihre Anregung gerne auf, einen entsprechenden Standardbrief anzubieten.

    Hallo Herr Maier,
    bitte nicht, der Text stammt schon von der DATEV und sollte nur als "abschreckendes Beispiel" dienen...
    Ich brauche keinen Brief mit "Worthülsen" sondern nur ein Deckblatt mit Adresse und Steuernr. :-)