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Programm GE-Feststellung, Hinweis Übermittlung

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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • Frank Witte
    25.09.2014 16:27 Uhr

    Hallo DATEV,
    im ESt-Programm wird ein Hinweis ausgegeben, wenn die Erklärung elektronisch übermittelt werden muss. Im obigen Programm kommt dieser Hinweis nicht, obwohl eine elektronische Übermittlung erfolgen muss, wenn mehrere Personen beteiligt sind (§181 (2a) AO) und das Programm das ja auch erkennen kann. Warum erfolgt hier kein Hinweis?
    Mfg, Frank Witte

  • Stephanie Vogeley
    29.09.2014 13:26 Uhr

    Sehr geehrter Herr Witte,

    Sie haben Recht, die Daten der Feststellungserklärung müssen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Deshalb ist im Programm Gesonderte - und einheitliche - Feststellung das Kontrollkästchen für die elektronische Datenübermittlung standardmäßig aktiviert.

    Ihren Wunsch, einen Hinweis auszugeben, wenn die elektronische Datenübermittlung deaktiviert wurde, prüfen wir.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephanie Vogeley

    DATEV eG

  • Andrea Barenthin
    10.11.2014 15:21 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie kommt es zu folgender Fehlermeldung?


    Fehler und Hinweise
    Gesonderte und einheitliche Feststellung
    Fehler / Anlage SO
    Es sind Angaben zu mindestens einer Anlage SO erfasst, aber es ist keine Anlage FE 2 erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck der Komprimierten Erklärung sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.


    Eine Anlage SO gibt es nicht. Wo haben wir eine Eintragung übersehen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea Barenthin

  • Christian Wielgoß
    11.11.2014 18:48 Uhr

    Hallo Frau Barenthin,

    wird die Anlage SO in der Übersicht blau markiert?

    Wenn Sie sicher sind, dass Sie keine Anlage SO benötigen, löschen Sie die Anlage (rechter Mausklick auf "Anlage SO" in der Übersicht, "Löschen" im Kontextmenü wählen).

    Gibt es eventuell in der Anlage SO Verlustvorträge die aus dem letzten Jahr übernommen worden sind?

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Stephanie Vogeley
    12.11.2014 13:45 Uhr

    Sehr geehrte Frau Barenthin,

    bitte setzen Sie sich über die bekannten Servicekanäle mit dem Programmservice Einkommensteuer in Verbindung (z. B. Rufnummer 0911-319 8700).

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Vogeley
    DATEV eG

  • Andrea Heuer
    02.03.2015 15:31 Uhr

    Hallo,
    diese Beiträge sind nun schon ein paar Tage her, somit gehe ich davon aus, dass es eine Lösung gegeben hat. Kann die hier mal jemand posten?
    Freundliche Grüße
    Andrea Heuer

  • Andrea Heuer
    02.03.2015 15:50 Uhr

    Für jeden, der dieses Problem hat: Ohne den Programmservice geht es nicht, daher gibt es hier im Forum keinen Lösungsweg.