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BZSt, Vorsteuervergütung, Chaos

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    Seite 1 von 1

  • Ulli Preuß
    26.09.2014 14:58 Uhr

    Hallo NG,

    ich war heute etwas verwundert, als ich in den Emails eine Eingangsbestätigung der spanischen Behörde vorfand für einen Vergütungsantrag vorfand, der eigentlich seitens des BZSt mit der altbekannten "Signaturprüfung fehlgeschlagen"-Email abgelehnt wurde.

    Zu Vorgeschichte:
    Am 26.08. 2014 wurde ein Vergütungsantrag mit drei Anlagen (per Belegupload) über das BOP gestellt. Dieser wurde wie bereits geschrieben abgelehnt. Am nächsten habe ich den Antrag noch einmal gesendet; in der Hoffnung, es könnte sich um ein temporäres Problem gehandelt haben: Gleiches Ergebnis = Ablehnung.

    Nach dem Einholen von Informationen aus allen möglichen Quellen war klar, dass es hier Probleme seitens des BZSt gibt. Daraufhin rief ich dort an und ein Mitarbeiter (Name bekannt) an der Hotline bestätigte die Probleme, sogar, dass diese schon seit Anfang des Jahres bestehen. Sein Rat war den Antrag zum wiederholten Male zu senden, aber ohne Belegupload und die notwendigen Anlagen auf andere Weise der spanischen Behörde zur Verfügung zu stellen.

    Also den Antrag nochmals ausfüllen, diesmal ohne Belegupload senden und es hat funktioniert. Daraufhin mit der Referenznummer eine englischsprachige Email an die spanische Agencia Tributaria geschickt (ivanes@correo.aeat.es), auf die Probleme beim BZSt hingewiesen und die Belege als Anlagen beigefügt. Daraufhin kam eine englische Standard(?)-Antwort, in welcher auf die Rechnungsanforderungen und den Artikel 10 hingewiesen wurde.

    Weiterhin wurden mehrere Varianten für die weitere Bearbeitung beschrieben (wenn Antrag ohne erforderliche Anlagen eingereicht wurde, dann bitte einen neuen inkl. der Anlagen erstellen oder den eingereichten entsprechend ändern oder auf weitere Datenanforderungen warten). Auf die Einreichung per Email soll verzichtet werden, da dies durch die Vorschriften für das Erstattungsverfahren nicht abgedeckt sei.

    Mittlerweile war lt. eines Links in der Eingangsbestätigungsmail auf eine spanische Webseite der letzte Antrag in Bearbeitung. Es kamen auch am 18.09. zwei Emails vom BZSt:

    Zitat von

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die technischen Probleme bei der Datenübermittlung im Vorsteuervergütungsverfahren wurden behoben. Sofern Sie Fehlermeldungen erhalten haben oder Ihr Antrag DExxxxx, Version 2014-xx-xxTxx:xx:xx nur unvollständig übermittelt wurde (z.B. fehlende Belege), bitte ich Sie, die Daten auf dem bisher genutzten Übertragungsweg erneut zu übermitteln.

    Sollten Sie mit dem Erstattungsstaat bereits eine Klärung herbeigeführt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als Gegenstandslos. ...

    Und jetzt kommt es:
    Wie anfangs erwähnt, wurde jetzt der Eingang des ersten Antrages von den Spaniern bestätigt. Auf Rückfrage beim BZSt kam heraus, dass die Fachabteilung des BZSt die fehlgeschlagenen Anträge ohne Anlagen manuell weitergeleitet habe. Vorgeschlagene Abhilfe: Email nach Spanien und mit dieser um die Stornierung des weitergeleiteten Antrages bitten .

    Wenn ein Zahnarztbesuch nicht so unangenehm und teuer wäre, würde ich jetzt in die Tischplatte beißen. Was um alles in der Welt muss man sich denn hier noch an ITiotie seitens unserer Behörden noch bieten lassen? Wenige bis keine Kommunikation der monatelange Probleme, Ratschläge für einen "Workaround", dann im stillen Kämmerlein alles über den Haufen werfen und damit neue Probleme und zusätzliche, unnütze Arbeit schaffen ... es reicht so langsam!

    Diese zugegebenermaßen umfangreichen Ausführungen sollen Kollegen informieren, welche evtl. bis zum 30.09. das gleiche Problem bekommen. Denn übrigens: Die Frist 30.09. hätte verlängert werden können, nur hat der Rest der EU nicht mitgespielt. Es ist halt nur ein deutsches Problem. Da kann sich jetzt jeder seinen Teil denken.

    Viele Grüße