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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    21.10.2014 16:50 Uhr

    Hallo Datev,
    im Gewerbesteuerprogramm wird folgender Hinweis ausgegeben, wenn ein Verlustvortrag vorhanden ist (obwohl in den Zeilen 10 bis 10b keine Veränderungen bei den Gesellschaftern angekreuzt ist)
    Hinweis Anlage MU
    Für Personengesellschaften ist ab dem Erhebungszeitraum 2009 die Anlage MU zu einer mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnung abzugeben, wenn ein laufender Gewerbeverlust oder ein Verlustvortrag aus Vorjahren vorliegt und ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat bzw. Änderungen der Beteiligungsquoten vorgenommen wurden. Überprüfen Sie den Sachverhalt. Nähere Informationen zur Anlage MU erhalten Sie hier.
    Der Hinweis ist m.E. nur verwirrend, da ja keine Veränderung erfolgt ist. Bitte kurzfristig ausbauen.
    Danke+Gruß
    Willi Müller

  • Ute Höpfner
    06.11.2014 09:36 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    danke für Ihren Hinweis zu unserem Hinweis.

    Mit der nächsten Version des Programmes Gewerbesteuer 2014 wird dieser Hinweis auch die Ausprägungen der Zeilen 10 bis 10a des GewSt 1 A berücksichtigen und nur noch ausgegeben werden, wenn gilt:

    Das Unternehmen ist eine Personengesellschaft und
    die Anlage MU wurde nicht angehakt und
    es gibt Verlustvorträge aus Vorjahren
    oder
    aktuelle Verluste und aktuelle Beteiligungsveränderungen.

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG