Hallo Frau Mustin,
ab 2014 ist für Inlandszahlungen keine BIC mehr erforderlich. Allerdings erfolgt die programmtechnische Umsetzung in den DATEV-Programmen, dass nur noch die IBAN eingegeben werden muss, nicht erst im Herbst 2015 sondern im Herbst 2014 (DVD 8.2). Für die Lohn- und dem Zahlungsverkehr pro ist das mit der Jahreswechselversion 2014/2015 vorgesehen.
Mit diesen Programm Versionen ist es ausreichend in den Stammdaten bei der Erfassung der Bank nur noch die IBAN (ohne BIC) zu erfassen. Die Programme rechnen automatisch die von Ihnen erfasste IBAN in BLZ/BIC und Kontonummer um.
Eine vollständige Unterstützung der SEPA-Version 2.7 erfolgt voraussichtlich erst im Herbst 2015.
Dies geschieht aus folgenden Gründen:
Nicht alle Banken haben Stand heute vollständig auf die SEPA-Version 2.7 umgestellt. Aus diesem Grund bleibt die BIC in den Anwendungen vorerst bestehen.
Auch nach der Einführung des IBAN-ONLY-Verfahrens wird weiterhin eine BIC benötigt. Beispielsweise für Zahlungstransaktionen außerhalb des SEPA Raumes (z.B. TARGET2 Zahlungen).
Des Weiteren ist die BIC hilfreich, um relativ einfach die Bank des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlungspflichtigen zu identifizieren.
Diese und weitere Informationen finden Sie u. a. auf der Internetseite www.zentraler-kreditausschuss.de
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Popp
Produktmanagement und Service
Zahlungsverkehr
DATEV eG