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Eingabe der BIC bei innerdeutschen Überweisungen

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Monika Mustin
    27.10.2014 19:06 Uhr

    Hallo aus Köln,

    das wurde bestimmt schon einmal gefragt...aber ich finde es nicht.

    Warum muss ich bei einer innerdeutschen SEPA-Überweisung trotzdem die BIC eingeben?


    Freundliche Grüße
    Monika Mustin

  • Sabine Popp
    20.11.2014 10:54 Uhr

    Hallo Frau Mustin,

    ab 2014 ist für Inlandszahlungen keine BIC mehr erforderlich. Allerdings erfolgt die programmtechnische Umsetzung in den DATEV-Programmen, dass nur noch die IBAN eingegeben werden muss, nicht erst im Herbst 2015 sondern im Herbst 2014 (DVD 8.2). Für die Lohn- und dem Zahlungsverkehr pro ist das mit der Jahreswechselversion 2014/2015 vorgesehen.

    Mit diesen Programm Versionen ist es ausreichend in den Stammdaten bei der Erfassung der Bank nur noch die IBAN (ohne BIC) zu erfassen. Die Programme rechnen automatisch die von Ihnen erfasste IBAN in BLZ/BIC und Kontonummer um.

    Eine vollständige Unterstützung der SEPA-Version 2.7 erfolgt voraussichtlich erst im Herbst 2015.

    Dies geschieht aus folgenden Gründen:
    Nicht alle Banken haben Stand heute vollständig auf die SEPA-Version 2.7 umgestellt. Aus diesem Grund bleibt die BIC in den Anwendungen vorerst bestehen.

    Auch nach der Einführung des IBAN-ONLY-Verfahrens wird weiterhin eine BIC benötigt. Beispielsweise für Zahlungstransaktionen außerhalb des SEPA Raumes (z.B. TARGET2 Zahlungen).

    Des Weiteren ist die BIC hilfreich, um relativ einfach die Bank des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlungspflichtigen zu identifizieren.

    Diese und weitere Informationen finden Sie u. a. auf der Internetseite www.zentraler-kreditausschuss.de

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Popp
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG

  • Dittmar Wöhlert
    23.11.2014 00:06 Uhr

    Hallo Frau Popp,

    zwei Fragen dazu:

    1.) Wie ist die Umsetzung in Unternehmen online?
    2.) Bei den Sparkassen ist es bspw. so, dass der Verwendungszweck mit den insgesamt 140 Zeichen als EIN Feld dargestellt wird. Bei Zahlungsverkehr online sind es 4 X 35 Zeichen. Dies hat zur Folge, dass der Verwendungszweck in der einen Zeile "unterbrochen" und in der nächsten Zeile erst forgesetzt werden kann. Ist hier eine Änderung geplant?

    Freundliche Grüße

    Dittmar Wöhlert

  • Sabine Popp
    25.11.2014 09:42 Uhr

    Sehr geehrter Herr Wöhlert,

    die Eingabe in Zahlungsverkehr online erfolgt zwar mit 4x35 Zeichen. Die Ausgabe des Verwendungszweckes in der SEPA.XML Datei erfolgt aber in einer Zeile mit 140 Zeichen.

    Warum die Bank den Verwendungszweck unterbricht und in der nächsten Zeile erst fortsetzt müssten Sie mit Ihrer Bank abklären.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Popp
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG