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Vorlage zur Dokumentation der Arbeitszeiten von Minijobs für den Mindestlohn ab 2015

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    Einträge 31-45 / 46

    Seite 3 von 4

  • Ralph Maier
    13.11.2014 11:08 Uhr

    Hallo,

    jetzt habe ich das "Alte" gerade in meinem Downloadbereich eingebunden *grrrr*...

    ... Quatsch, freue mich natürlich über das "Hotfix".

    Danke an der Stelle für die Formularbereitstellung.

    Gruß R.Maier

  • Wolfgang Stein
    18.11.2014 12:19 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    die Excel Arbeitsmappen wurden entsprechend Ihrer Wünsche aktualisiert und stehen im Dokument 1070992 bereit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Stein
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Willi Müller
    18.11.2014 12:28 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    ... wer hat sich denn ausgedacht:
    1) dass täglich aufgezeichnet wird, wann die Aufzeichnungen erstellt worden sind und
    2) dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Blatt monatlich unterschreiben?

    Hallo Herr Stein,
    können Sie zu den beiden Fragen noch bitte Ihre bzw. die Datev Meinung ergänzen?
    Nur für den Hintergrund: Sozialversicherungsprüfer kennen überwiegend keine "wirtschaftliche Betrachtungsweise". Wenn ein Feld "Unterschrift des AN" vorgesehen ist, erwarten sie dort auch eine Unterschrift. Genauso ist es mit dem Feld "aufgezeichnet am".
    Hier nicht geforderte Angaben zusätzlich zu geben, bedeutet dieses Bürokratiemonster noch weiter aufzublähen.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Renate Wagner
    18.11.2014 13:22 Uhr

    Sehr geehrter Herr Stein,

    wir hatten bereits in der vergangenen Woche die Excel-Dateien zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit an unsere Mandanten weitergeleitet. Nun musste ich feststellen, dass die Datev hier Änderungen vorgenommen hat. Statt der "Erläuterungen" (gesetzliche Regelung) gibt es nun eine "Anleitung" (Ausfüllhilfe), welche sicherlich auch sinnvoll ist.

    Aber, warum wurden die Erläuterungen entfernt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Renate Wagner

  • Ralph Maier
    18.11.2014 13:25 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    ich bin jetzt nicht die DATEV und gebe einfach mal ungefragt eine Antwort:

    1. §17 MilOG: ...ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen... -> min. wöchentliche Aufzeichnung.

    2. Die Pflicht zur Unterschrift von AN und AG, würde ich zumindest vom AN empfehlen, aber gesetzlich kann ich dies momentan nicht ableiten und würde mich ebenfalls interessieren. -> ?

    Gruß R.Maier

  • Willi Müller
    18.11.2014 13:49 Uhr

    Hallo Her Maier,
    danke sehr. Ich hatte das mit der täglichen /wöchentlichen Aufzeichnung übersehen. Trotzdem gibt es m.E. keinen Grund, das Datum aufzeichnen (auch deswegen, weil es oft nicht stimmen wird). Dann doch lieber kein Datum.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Ralph Maier
    18.11.2014 14:21 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    ich denke, um den geforderten zeitnahen Nachweis erbringen zu können, ist das Aufzeichnungsdatum mit aufgenommen.

    Hieraus jedoch eine Pflicht zur Aufnahme des Datums hineinzuinterpretieren, wäre etwas gewagt, da explizit nicht in §17 aufgeführt ist, dass das Aufzeichnungsdatum ebenfalls aufzuführen ist; insofern haben Sie natürlich schon recht und man würde sich hier u.U. mehr Aufwand aufhalsen, als notwendig.

    Wie die Nachweise in der Praxis geführt werden, wissen wir zur Genüge. Es wäre nur problematisch, würde der Zoll z.B. am 20.d.Monats eine Kontrolle durchführen und keine Arbeitszeiten wären dokumentiert. Ob und inwiefern dies dann Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Aufzeichnungen des Vormonats hätte und inwiefern dann Bußgeldtatbestande verwirklicht werden, steht noch offen.

    Wir werden sehen. "Sicherheitshalber" werde ich den Mandanten mitteilen, das Datum mit einzutragen, als auch die Unterschrift einzuholen.

    Gruß R.Maier

  • Wolfgang Stein
    18.11.2014 16:07 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    die gesetzlichen Informationen sind im Dokument 1070992 enthalten. Damit die Excel Arbeitsmappe zum Mindestlohn nicht auf 3 Tabellenblätter anwächst wurden, um die Anleitung aufzunehmen, die gesetzlichen Hinweise ins Dokument aufgenommen.

    Aktuell können wir nicht sagen welche Kriterien der Zoll prüfen wird. Die Vorlage orientiert sich, wie von Herrn Maier bereits erwähnt, am Gesetz zum Mindestlohn. Die Unterschriften dienen der Rechtssicherheit, da laut Gesetz der Arbeitgeber zur Erfassung verpflichtet ist um einen Einspruch seitens der Arbeitnehmer vorzubeugen.

    Prinzipiell besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorlage nach Ihren Bedürfnissen anzupassen und ggf. das Unterschriftenfeld zu entfernen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Stein
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Rainer Köhler
    18.12.2014 17:20 Uhr
    Zitat von Wolfgang Stein

    Prinzipiell besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorlage nach Ihren Bedürfnissen anzupassen und ggf. das Unterschriftenfeld zu entfernen.

    Ich würde gern zusätzlich zu der Summe der Arbeitszeiten diese in Industriezeit umrechnen und ausweisen, denn die Industriezeit erfassen wir im Lohnprogramm. Leider ist der Blattschutz mit Kennwort gesichert, so dass ich das Blatt nicht anpassen kann.

    Gruß
    Rainer Köhler

  • ein Tipp
    18.12.2014 17:30 Uhr

    Hallo Herr Köhler, ...

    Zitat von Alexander Trappe

    In der XING-Gruppe wurde darauf hingewiesen, dass das Passwort der bereitgestellten Excel-Vorlage im Dokument 1070992 steht. Es lautet "Mindestlohn".
    Diese Fassung wird: die Anleitung (inkl. Passwort) als zweites Tabellenblatt enthalten. Mit freundlich Grüßen, Alexander Trappe
    Produktmanagement LODAS
    DATEV eG

  • Rainer Köhler
    18.12.2014 17:38 Uhr

    Danke schön.

  • Martin Eichelmann
    18.12.2014 18:36 Uhr

    Minijob-Zentrale hat auch ein Formblatt zu den Aufzeichnungspflichten veröffentlicht

    Formblatt Stundenaufzeichnung

  • Ralph Maier
    19.12.2014 11:05 Uhr

    Hallo Herr Eichelmann,

    das Formular der Minijob-Zentrale ist ja wohl ein Witz und nicht weiter erwähnenswert. Oder haben Sie die Info ironisch gemeint? ;-)

    Gruß R.Maier

  • Bernd Gottwald
    14.01.2015 11:58 Uhr

    Beispiel einer Kundenanfrage zum Thema:
    ich habe erst kürzlich bei Ihnen das PDF Formular Monatsabrechnung für geringfügige Beschäftigte 2015 erworben. Nun teilte mir mein Steuerberater mit, dass ich dieses Formular nicht benutzen darf
    da laut Gesetzgeber vorgegeben ist das die Aufzeichnungen spätestens bis zum Ablauf des 7. Kalendertages der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt erfolgen muss. Und dafür ist leider keine Spalte für das Datum vorhanden.
    Bitte doch um eine Rückantwort wie man jetzt weiter dieses Problem lösen kann ??? Vielen Dank im voraus.
    ANTWORT:
    Vielen Dank für Ihre Benachrichtigung, Sie können meine Antwort gerne an Ihren Steuerberater weiterleiten.
    In der Frage keine Spalte für das Datum resultiert das Problem aus einer Auslegung der DATEV, und diese ist selbst dort umstritten.
    Die DATEV veröffentlicht einen Stundenzettel mit der Spalte aufgezeichnet am: und begründet diese Dokumentation des Aufzeichnungsdatums mit dem Mindestlohngesetz, in dem steht:
    Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen .
    Aus diesem Satz eine Dokumentationspflicht des Aufzeichnungsdatum rechtlich abzuleiten, ist nicht hinreichend begründet und wird so auch nicht von anderen Instituten / Verlagen interpretiert.
    Dass ein Aufzeichnungsdatum der Arbeitszeit nicht dokumentiert werden muss, bestätigt unter anderen auch die von der Minijob-Zentrale veröffentlichte Arbeitszeiterfassung.
    Danach ist nicht festzuhalten, wann die Aufzeichnung vorgenommen wurde, sondern lediglich einzuhalten, dass nach spätestens sieben Tagen die Aufzeichnung der Arbeitszeit vorzunehmen ist. Bei einer Prüfung müssen also alle Aufzeichnungen der Arbeitszeiten vorhanden sein, außer die der letzten 7 Tage.
    Gruß Bernd Gottwald

  • Ralph Maier
    14.01.2015 12:20 Uhr

    Sehr interessante Aussage !