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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Werner Schiffner
    04.11.2014 11:13 Uhr

    Hallo!

    Weiß jemand, ob der Scanner Fujitsu ScanSnap iX500 mit Unternehmen Online betrieben werden kann bzw. nutzt ihn jemand? (Belegtransfertool, Scan-Modul)

    Besten Dank!

  • Felix Lange
    07.11.2014 20:01 Uhr

    Hallo Herr Schiffner,

    Die ScanSnap Geräte können grundsätzlich nur PDF-Dateien erzeugen. Es gibt meines Wissens auch keinen Twain-Treiber für diese Geräte.
    Daher sind sie eher weniger geeignet.
    Mangels Twain-Treiber kann das Scan-Modul den Scanner nicht direkt ansprechen und für Unternehmen Online ist TIFF auch eher die bessere Wahl.

    mfG, F.Lange

  • Tobias Blied
    19.11.2014 15:56 Uhr

    Guten Tag,

    unter http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=62698
    finden Sie eine Auswahl von Scannern die mit DATEV Unternehmen Online getestet wurden.

    Als Dateiformate empfehlen wir für DATEV Unternehmen Online TIFF, PDF oder JPEG.

    Mit freundlichem Gruß,

    Tobias Blied
    DATEV eG

  • Ralph Maier
    20.11.2014 12:31 Uhr

    Hallo Herr Blied,

    der Verweis auf die Seite ist zwar gut gemeint, doch m.E. nicht zielführend. Ich habe jetzt mangels Interesse nicht geprüft, ob tatsächlich die aktuellen Modelle (welche in der Regel verkauft werden) vorhanden sind. Wenn Sie jedoch zur Auswahl UO-geprüfter Modelle auf Win7 gehen, bleiben noch 5 Geräte übrig, womit 4 von Canon geliefert werden.

    @all:

    Wie schon von Herrn Lange beschrieben, sollte ein Twain-Treiber verfügbar sein, um das Scanmodul zu betreiben. Damit wären m.E. die obligatorischen Vorgaben erfüllt.

    Unsere UO-Mandanten und auch wir in der Kanzlei benutzen verschiedenste Scanner oder Allinones für UO und alle funktionieren ausnahmslos ! Es reicht für diese Zwecke auch durchaus ein Gerät in der unteren Preisklasse.

    Die Empfehlungsseite der DATEV ist m.E. überflüssig und nicht wirklich dienlich. Bestellten Sie ein Gerät, möglichst eines namhaften Herstellers (Brother und HP gingen bisher alle), installieren Sie und den testen es und sollte es trotz den Vorgaben nicht funktionieren, geben Sie es zurück.

    So bleibt Ihnen zumindest die Vielfalt der Auswahl erhalten. Wir sind damit bisher immer sehr gut gefahren. Erst einmal musste ein Mandant ein Gerät zurückgeben, weil er eben bestellt hatte ohne TWAIN, was dann folgerichtig nicht funktionierte.

    Hoffe ein wenig geholfen zu haben. Gruß R.Maier