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Mindestlohn bei Minijobbern / Aufzeichnungspflichten

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    Einträge 1-15 / 38

    Seite 1 von 3

  • Peter Rasch
    09.11.2014 20:41 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    ab 2015 müssen die Arbeitsstunden von Minijobbern aufgezeichnet werden (einschließlich Beginn und Ende ...)-
    Was passiert eigentlich, wenn ein Minijobber jeden Monat 50 Stunden arbeitet und bei EUR 8,50 / Stunde nun EUR 425 monatlich ausgezahlt bekommt?
    Der Sozialversicherungsprüfer stellt im Folgejahr fest, dass der Mitarbeiter ja gar keinen bezahlten Urlaub genommen hat. Muss jetzt befürchtet werden, dass der Mindestlohn unterschritten worden ist (Strafe) und die Grenzen des Minijobs überschritten worden sind?
    Bei vier Wochen Mindesturlaub 4x50/52x12=46,15 Stunden Mindesturlaub / Jahr = EUR 32,69 mtl. = Gesamtmonatsverdienst > 450,-
    Neugierige Grüße
    Peter Rasch

  • Frank Erben
    10.11.2014 09:20 Uhr

    Sehr geehrter Herr Rasch,

    das MiLoG stellt auf die *geleisteten* Arbeitsstunden ab. Diese müssen mit mindestens Euro 8,50 (im Monatsschnitt) bezahlt werden.

    Die Frage hinsichtlich des nicht genommenen Urlaubes sollte sich daher im Hinblick auf eine Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG nicht stellen.

    Genau aus diesem Grund sind ja auch die Arbeitsstunden (besser: Anwesenheitsstunden) für die Minijobber aufzuzeichnen.

    Dass die Grenzen den Minijobs durch den ausstehenden Urlaub überschritten werden ist daher unstrittig - dies ist seit Jahren geltende Rechtslage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Erben
    Steuerberater

  • Ruth Müller
    28.11.2014 10:32 Uhr

    Hallo Herr Rasch,

    könnte Sie mir das bitte erläutern warum aufgrund nicht gewährten Urlaub der Mindestlohn unterschritten wird?

    R. Müller

  • Ralph Maier
    28.11.2014 13:27 Uhr

    Hallo,

    in Zusammenhang mit dem gesetzlichen Verfall von Urlaubsansprüchen würde mich dies auch interessieren.

    Danke und Gruß, R.Maier

  • Elke Gorges
    02.12.2014 10:13 Uhr

    Meine Frage hat sich erledigt. Habe die Antwort unter einem anderen Thema gefunden.


    Guten Morgen,

    gem. der von Datev zur Verfügung gestellten Excel-Liste für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist diese von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterzeichnen. Wo finde ich die entsprechende Gesetzesgrundlage dazu?

    Danke E. Gorges

  • Mike Hecker
    02.12.2014 12:42 Uhr

    Hallo Frau Gorges!

    Das steht so nicht im Gesetz. Allerdings würde ich persönlich - um spätere Differenzen und Unklarheiten zu vermeiden - auch eine beiderseitige Unterschriftsbestätigung empfehlen.

    Letztlich ist die DATEV-Vorlage ja auch nur ein Vorschlag, da im MiLoG nur die Pflicht zur Dokumentation, nicht aber die genaue Form vorschreibt. Sie können sich also wenn Sie wollen auch eine eigene Excel-Tabelle zimmern oder die Zeiten einfach auf einen karierten Zettel schreiben.

    Viele Grüße

    Mike Hecker

  • Herr Burkhart
    08.12.2014 18:18 Uhr

    Hallo,

    wir nutzen zur Mandanteninformation die Kanzleinachrichten und sind jetzt natürlich entsetzt, dass wir immer noch keine Info bzgl. Mindestlohn erhalten haben. Habe daher eben bei der DATEV angerufen und mich beschwert. Kann mir jemand eine bessere und vor allem aktuellere Mandanteninformation empfehlen. Würde mich freuen.

    Schönen Abend!

  • Kristina Matthes
    10.12.2014 17:10 Uhr

    Hallo Herr Burkhart,

    wie telefonisch besprochen, wurden Sie mit den Kanzleinachrichten zum Thema Mindestlohn informiert.

    Weitere Informationen finden Sie auch unter www.datev.de/mindestlohn .

    Viele Grüße

    Kristina Matthes
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Martin Eichelmann
    15.12.2014 11:14 Uhr

    Weshalb schreibt DATEV erst am 12.12.2014, dass die Aufzeichnungspflicht rückwirkend seit dem 16.08.2014 zu erstellen sind??

    Die Vorlage wurde erst in der 1.Novemberwoche erstellt und im Online-Seminar am 3.12.2014 zum Thema Mindestlohn war von einem früheren Beginn der Aufzeichnungspflichten ebenfalls keine Rede...

  • Christian Wielgoß
    15.12.2014 14:45 Uhr

    Hallo Herr Eichelmann,

    ich denke diese (vorläufige) Erkenntnis ist durch die letzte Verordnung hinsichtlich der Arbeitszeitaufzeichnungen von Anfang Dezember "hochgeploppt".

    Das Mindestlohngesetz ist ja zum 16.08.2014 in Kraft getreten...damit dürften auch die Bestimmungen zu den Arbeitszeitaufzeichnungen zu diesem Zeitpunkt verpflichtend (gewesen) sein.

    Vielleicht könnte sich DATEV äußern, ob es hier eventuell schon Erkenntnisse wegen einer "Nichtbeanstandungsregelung" oder dergleichen durch das BMF gibt...

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Martin Eichelmann
    15.12.2014 16:03 Uhr

    Nachdem ich den Beitrag in Lexinform Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen (LODAS & Lohn und Gehalt) in der aktualisierten Version am 12.12.2014 gelesen hatte, habe ich im Internet nach Vortragsfolien zum Mindestlohn von anderen Organisationen geschaut.

    Einige der Referenten hatten bereits im Oktober die Meinung vertreten, dass die Aufzeichnungen seit Mitte August zu führen sind (vor Verabschiedung der aktuellen Verordnung).

    Fragen zum Mindestlohn - Der Paritätische (20.10.2014)
    Seite 6 oben (ab sofort Aufzeichnungen vorzunehmen)

    Vortrag Mindestlohn Handwerkskammer Chemnitz 4.11.2014
    Seite 25

  • J. W.
    15.12.2014 17:14 Uhr

    Wir haben bei der Datev die Seminare Mindestlohn und Jahreswechsel Lodas besucht.
    Dass die Aufzeichnungspflichten ab dem 16.8. zu führen sind wurde nicht erwähnt.

  • Schlau meier
    15.12.2014 17:24 Uhr

    wenn ein gesetzlicher Mindestlohn erst ab 01.01.2015 gilt, warum soll ich dann heute schon einen Mindestlohn-Nachweis führen?

    Drehen jetzt alle durch!

  • Schlau müller
    15.12.2014 17:28 Uhr

    Es ist ein Arbeitszeitnachweis zu führen, kein Mindestlohnnachweis

  • Christian Wielgoß
    15.12.2014 17:28 Uhr

    Hallo,

    naja, weil es im Gesetz steht...ob das allerdings so beabsichtigt gewesen war, mag dahin gestellt sein (deswegen auch meine Frage an DATEV). Interessant wäre es zudem, wie und ob Verstöße gegen diese Aufzeichnungspflichten für den Zeitraum August 2014 bis Dezember 2014 tatsächlich sanktioniert werden (sollen)...

    Wenn man das Thema im Internet recherchiert, begegnet man durchaus der Auffassung, die Aufzeichnungen seien ab In-Kraft-Treten zu führen...was systematisch m. E. auch richtig ist...

    Ich denke, die Änderungen in den Info-DB-Dokumenten tragen dieser Auffassung Rechnung...

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß