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unnötiger Hinweis auf schon übertragene Erklärung

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    Einträge 1-10 / 10

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    12.11.2014 14:27 Uhr

    Hallo Datev,
    nachdem wir uns schon an den Hinweis auf die schon übertragene Steuererklärung beim Öffnen eines Datenbestandes gewöhnt haben (und auch an die unsinnige Vorbelegung "abbrechen"), scheint das nun noch verschlimmbessert worden zu sein. Der Hinweis kommt jetzt auch dann, wenn ich eine schon geänderte Erklärung öffne, die vorher schon einmal übertragen worden ist.
    M.E. macht der Hinweis - wenn überhaupt - nur dann Sinn, wenn ein unveränderter Bestand geöffnet wird. Ganz verkalkt bin ich ja nicht: Wenn ich eine schon übertragene Erklärung ändere und am nächsten Tag noch einmal aufrufe, benötige ich keinen Hinweis darauf, dass die Änderungen noch übertragen werden müssen.
    Ansonsten müsste demnächst immer ein Hinweis kommen, dass die Erklärungen übermittelt werden muss, damit die Daten dem FA vorliegen (bitte NICHT umsetzen!)
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Alexander Stolz
    17.11.2014 18:37 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    die Bedingungen für (einen) entsprechende(n) Hinweis(e) haben sich nicht geändert.
    Für eine konkrete Analyse des Sachverhaltes kontaktieren Sie uns/mich bitte über die bekannten Service-Kanäle DATEV - Telefonverzeichnis (Dok.Nr. 0908003)

    Ich interpretiere Ihren Beitrag dahingehend, dass Sicherheitshinweise in den Steuerprogrammen optional abwählbar sein sollten und halte diesen Verbesserungsvorschlag in unserer internen Datenbank fest.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG)

  • theo b.
    17.11.2014 22:06 Uhr

    Auch wenn es bei manchen Programmierern und deren Vorgesetzten immer noch nicht angekommen ist:

    Steuerberechnungen müssen desunteren öfters geändert werden. Es soll zum einen Kunden geben, die sich für steuerliche Auswirkungen ihrer Handlungen interessieren und auch andere Kunden (zum Beispiel berühmte Fußballkönige) bei denen Bescheide / Berechnungen wasweissich geändert werden müssen.

    Eine Erklärung = ein Ergebnis = extrem Weltfremd.

    Übermittelte Erklärungen MÜSSEN FESTGESCHRIEBEN WERDEN. Alles andere ist unfug. Wie die Festschreibung funktioniert, lässt sich bei den KaReWe-Kollegen erfragen.

    Es müssen verschiene Varianten derselben Erklärung erfassbar sein - inklusive Vergleichsauswertungen.

    Aber sowas haben sie sicherlich schon für die Steuerprogramm pro (nächstes Jahrzeht?) in Petto.

  • Willi Müller
    18.11.2014 10:20 Uhr

    Hallo Theo, Danke, dem ist nichts hinzuzufügen!

    Zitat von Alexander Stolz

    ... und halte diesen Verbesserungsvorschlag in unserer internen Datenbank fest...

    ... hoffentlich haben Sie dabei festgestellt, dass diese Forderung schon Jahre alt ist .. :-)

  • schon etwas älter
    18.11.2014 17:51 Uhr

    schon vier Jahre her ...
    Alexander Stolz 30.11. 2010 / 15:34 Uhr

    Zitat von Alexander Stolz

    Sehr geehrter Newsgroup-Teilnehmer,
    als Ausbaustufe der Steuerprogramme wäre eine Versionierung von Datenbeständen denkbar. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, einen zweiten oder ggf. mehrere - Datensätze zu einem Steuerfall zu führen und vor Veränderungen zu schützen.
    Das Thema bzw. dieser Wunsch befindet sich noch in der Voruntersuchung. Demnach kann noch keine Aussage darüber getroffen werden ob und ggf. wann eine Realisierung erfolgt.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Alexander Stolz
    (DATEV eG, Fachabteilung Steuern)

  • theo b.
    20.11.2014 15:49 Uhr

    Übrigens ist der Hinweis in vielen Fällen auch einfach falsch - bei rechtzeitig stornierten und im RZ geparkten Erklärungen erscheint er nämlich auch!

  • theo b.
    10.12.2014 22:35 Uhr
    Zitat von schon etwas älter

    schon vier Jahre her ...
    Alexander Stolz 30.11. 2010 / 15:34 Uhr

    Zitat von Alexander Stolz

    Als Ausbaustufe der Steuerprogramme wäre eine Versionierung von Datenbeständen denkbar. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, einen zweiten oder ggf. mehrere - Datensätze zu einem Steuerfall zu führen und vor Veränderungen zu schützen.
    Das Thema bzw. dieser Wunsch befindet sich noch in der Voruntersuchung. Demnach kann noch keine Aussage darüber getroffen werden ob und ggf. wann eine Realisierung erfolgt.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Alexander Stolz
    (DATEV eG, Fachabteilung Steuern)

    ...und die Tage so, beim recht erfolgreichen Versuch einer TV über 4 Jahre und einem riesengroßen Chaos, konnte ich mir die blöde Frage nicht verkneifen: NATÜRLICH können die Kollegen von der FV diverseste Versionen einer Erklärung speichern, inkl. wer was wann wieso. Alles andere wär ja auch Unsinn!

  • theo b.
    11.12.2014 00:18 Uhr

    oh apropos:

    "Änderungsmodus:

    Im Änderungsmodus können Sie Ihre Steuererklärung beliebig ändern, um die Auswirkung der Eingaben auf Ihre Steuerberechnung zu testen. Der Änd.-Modus eignet sich somit perfekt, um Szenarien durchzuspielen u. 'Was-Wäre-Wenn'-Fragen zu beantworten. [...] Die Vergleichsberechnung informiert über die Auswirkung der getätigten Eingaben. *** präsentiert den finanziellen Effekt für jede Veranlagungsform einzeln...."


    Kleiner Auszug aus dem Handbuch eines Mitbewerbers, dessen Software ich auf der Suche nach echter Elster-Integration einfach mal erworben hatte, kost ja nix...

    Rest hört sich auch recht vielversprechend an....Freischaltcodes auf Knopfdruck u. einheitliche Bedienelemente OK, Hilfe, Löschen u. sogar ABBRECHEN per Default ;)

  • Hallo Theo
    11.12.2014 01:45 Uhr

    Ich habe den Eindruck, Sie würden Frau Dr. Pfeffer nicht zustimmen ...
    Thema: Freigabe Produkte der DATEV pro Welt

    Zitat von Simone Pfeffer

    ... Ein ehrliches Wort an Sie: Mit den heutigen Lohn- und Steuerprogrammen sind unsere Kunden speziell bei der Oberfläche und den Abläufen sehr zufrieden. Daher werden eventuell notwendige Änderungen in diesen Bereichen auch äußerst behutsam umgesetzt ( Mit dem Lohn spaßt man nicht - Zitat Newsgroup).
    Wir arbeiten mit höchstem Nachdruck, um diese verantwortungsvolle Aufgabe wahrzunehmen.
    Viele Grüße
    Dr. Simone Pfeffer
    Übergreifendes Produktmanagement
    DATEV eG

  • Karsten Pfeiffer
    11.12.2014 09:06 Uhr

    Liebe DATEV,

    bevor solche Hinweise nötig werden hat man doch schon im Vorwege etwas falsch gemacht.

    Warum?

    DATEV möchte die Anwender daran erinnern, dass dort noch Daten geparkt sind, so weit, so gut. Aber warum stehen die Daten so allein umher? Einmal war da doch was, was beim Abstellen immer als Hinweis auftaucht; genau, die Freigabe das Mandanten fehlt. Was ein echter Mehrwert wäre, wäre eine Funktion den Datensatz zu einem bestimmten Termin an die Finanzverwaltung zu senden. Dann brauch ich solche Hinweise nicht. Oder?

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer