Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Anlage V im ESt-Programm erfüllt nicht mehr die Anforderungen

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Jared Daum
    30.11.2014 13:39 Uhr

    Guten Tag,

    seit ca. 1-2 Jahren erhalten ich vom Finanzamt vermehrt folgende Hinweise:

    - Bitte im nächsten Jahr die Daten zur Vermietung bei den entsprechenden Kennziffern eintragen
    - Bitte künftig die Miete getrennt nach Kaltmiete und Umlagen eingeben

    Bisher nutze ich eine von mir stark modifizierte Excel-Vorlage der DATEV.
    Das Ergebnis (Summe der Ausgaben) wird dann in die Anlage V übertragen.
    Das ist bequem und wenig fehleranfällig.
    Das wird aber wohl in Zukunft so nicht mehr möglich sein.
    Die Deklaration von V+V Einkünfte wird erheblich aufwendiger u. fehleranfälliger.
    Die DATEV-Software bietet mir hier für die Zukunft deutlich zu wenig Unterstützung.

    Es kann wohl kaum die Lösung sein künftig die Einzelsummen sämtlicher Kennziffern der
    Finanzverwaltung in Excel zu ermitteln und diese dann mit zahlreichen Exportplatzhaltern in das
    Formular zu übernehmen.

    Ich habe noch keinen Vorschlag wie eine gute Lösung aussehen könnte.
    In jedem Fall sollten aber zu allen Kennziffern Mehrfacherfassungsmöglichkeiten
    geschaffen werden (wie z.B. bei den Spenden).
    Für das Feld "Schuldzinsen" macht das schon jetzt in jedem Fall Sinn.
    Ebenfalls für den Bereich der Mieteinnahmen.
    Bei den Abschreibungen haben wir das ja schon.

    Ich befürchte dass 10 Jahre dauern wird bis es eine Lösung gibt und
    werde daher wohl nicht darum kommen meine Excel-Lösung umfassend
    zu überarbeiten.

    Für Vorschläge (oder die Übersendung von Excel-Vorlagen an
    JaredDaum@Mobile-Steuerberatung.de) wäre ich dankbar.

    Jared Daum

  • theo b.
    30.11.2014 16:19 Uhr

    Das mit den Mieten/Umlagen als 'Anregungen/(Belehrungen?) fürs nächste Mal' hatten wir in NRW schon vor ein paar Jahren, schriftlich u. zumindest einmal höchstpersönlich. Naja wegen mir, wenns den Sachbearbeitern nen Popup erspart, bis sich das zugehörige Fenster öffnet, dauert seit Einführung der 'konsolidierten' Software anfang des Jahres ja mitunter bisschen länger, pro lässt grüßen ;)

    WK gibts Afa u. evtl. mal Instandhaltungen separat, alles andere grundsätzlich 'lt. Aufstellung''. Bisher ohne Beanstandungen, ggf. würd ich mir aber auch erklären lassen, wie man dieses putzige Formular sinnvoll befüllt ;)

    Abgesehen davon bastel ich mir auch ständig Exceltabellen, bspw. Aufteilung V+V/Haushaltsnahe/Betrieb/.... Auch fehleranfällig, aber eine sinnvolle Standardisierung ist mir noch nicht eingefallen ;)

  • theo b.
    30.11.2014 16:25 Uhr

    Apropos die komprimierte differenziert da nicht :)

  • Ralph Maier
    01.12.2014 16:30 Uhr

    Hallo Herr Daum, hallo Theo,

    bei JEDER neuen V+V legen wir eine individuelle Anlage an und lehnen uns dabei am Formular an. Selbstredend, dass diese jährlich angepasst werden.

    Alles was in nicht explizit abgefragt, wir lt. Liste am Ende absummiert und im sonstigen Bereich aufgeführt. In der Tat benutzen generieren wir dann jede Menge Exportplatzhalter.

    Wir machen die Anlage zur Anlage V primär für unsere Mandanten, damit diese sauber nachvollziehbar ist und andererseits FA-konform, damit eine hohe Steuererstattung nicht unnötig durch "blöde Rückfragen" verzögert wird. Wir hatten früher auch eine ind. Liste mit Einnahmen und Ausgaben, sind jedoch genau wegen der genannten Problematik davon abgekommen.

    Die ind. Liste mit den vielen Exportplatzhaltern trägt noch eine Menge von Detailinformationen, welche keine Fragen für die Veranlassung offen lässt; quasi ein kleiner V+V-Bericht.

    Stellen Sie sich den Sachbearbeiter beim Finanzamt vor, der 10 - 15 Veranlagungen am Tag erstellen muss. Die Chance ist bedeutend höher, dass der Fall "durchgewunken" wird, wenn die entsprechenden Felder richtig und vollständig ausgefüllt sind und noch eine Liste vorliegt mit weiterführenden Informationen und Verfolgbarkeit der eingetragenen Werte.

    Wie Herr Daum schon berichtete, schreit z.B. eine saubere Schuldzinsenaufstellung nach einer Mehrfacherfassung innerhalb der Anlage V, was bei Mieten, Erhaltungsaufwendungen etc. geradezu fortgeführt werden MUSS. Auch bleiben am Ende des Formulars in der Regel eine Menge Posten übrig, für welche kein gesondertes Formularfeld vorhanden ist. Auch hier muss eine Mehrfachauswahl zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend wäre noch ein Hinweisfeld hilfreich, in welchem der Steuerfall rechtlich umrissen werden kann.

    Ziel müsste sein, sämtliche Eingaben in der V+V vornehmen zu können und in der Folge eine Anlage in der Berechnungsliste zur Anlage V zu haben; nicht zwei, wie es derzeit nicht vermeidbar ist.

    Gruß R.Maier

  • Willi Müller
    01.12.2014 16:39 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    wir machen das wie Herr Maier und mittlerweile stürzt das Programm auch nur noch selten ab (bei einem Mandanten mit 30 Anlagen V+V und ca. 80 IA passierte das früher öfter).
    Schöne Grüße
    Willi Müller