Hallo Herr Daum, hallo Theo,
bei JEDER neuen V+V legen wir eine individuelle Anlage an und lehnen uns dabei am Formular an. Selbstredend, dass diese jährlich angepasst werden.
Alles was in nicht explizit abgefragt, wir lt. Liste am Ende absummiert und im sonstigen Bereich aufgeführt. In der Tat benutzen generieren wir dann jede Menge Exportplatzhalter.
Wir machen die Anlage zur Anlage V primär für unsere Mandanten, damit diese sauber nachvollziehbar ist und andererseits FA-konform, damit eine hohe Steuererstattung nicht unnötig durch "blöde Rückfragen" verzögert wird. Wir hatten früher auch eine ind. Liste mit Einnahmen und Ausgaben, sind jedoch genau wegen der genannten Problematik davon abgekommen.
Die ind. Liste mit den vielen Exportplatzhaltern trägt noch eine Menge von Detailinformationen, welche keine Fragen für die Veranlassung offen lässt; quasi ein kleiner V+V-Bericht.
Stellen Sie sich den Sachbearbeiter beim Finanzamt vor, der 10 - 15 Veranlagungen am Tag erstellen muss. Die Chance ist bedeutend höher, dass der Fall "durchgewunken" wird, wenn die entsprechenden Felder richtig und vollständig ausgefüllt sind und noch eine Liste vorliegt mit weiterführenden Informationen und Verfolgbarkeit der eingetragenen Werte.
Wie Herr Daum schon berichtete, schreit z.B. eine saubere Schuldzinsenaufstellung nach einer Mehrfacherfassung innerhalb der Anlage V, was bei Mieten, Erhaltungsaufwendungen etc. geradezu fortgeführt werden MUSS. Auch bleiben am Ende des Formulars in der Regel eine Menge Posten übrig, für welche kein gesondertes Formularfeld vorhanden ist. Auch hier muss eine Mehrfachauswahl zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend wäre noch ein Hinweisfeld hilfreich, in welchem der Steuerfall rechtlich umrissen werden kann.
Ziel müsste sein, sämtliche Eingaben in der V+V vornehmen zu können und in der Folge eine Anlage in der Berechnungsliste zur Anlage V zu haben; nicht zwei, wie es derzeit nicht vermeidbar ist.
Gruß R.Maier