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SEPA-Lastschrift ins EU-Ausland

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Ole Seidel
    02.12.2014 11:38 Uhr

    Hallo.

    Wir nutzen die SEPA-Lastchriften zum Forderungseinzug und alles klappt wunderbar. Zumindest was den inländischen Zahlungsverkehr angeht. Bei ausländischen Kunden haben wir da so unsere Probleme. Österreich ist kein Problem, aber z.B. Frankreich. Wir ziehen die normalen Lastchriften immer mit der verkürzten Vorlagefrist COR1 ein, das ist auch so im DATEV-Zahlungsverkehr hinterlegt. Nur leider scheinen die französischen Banken COR1 nicht zu unterstützen. Wir würden die Lastschriften also gerne von der generell verkürzten Vorlagefrist ausnehmen. Wei ist das möglich? Welche Einstellung muss ich da vornehmen?

    MfG
    Ole Seidel

  • Stefan Spachmüller
    02.12.2014 17:04 Uhr

    Hallo Herr Seidel,

    COR1 ist eine Möglichkeit, für nationale SEPA-Lastschriften die Vorlauffrist zu verkürzen (siehe auch Informationsdokument 1036527). Für internationale SEPA-Lastschriften gelten die Standardfristen von 5 Tagen bei Erstlastschriften und 2 Tagen bei Folgelastschriften.
    Der DATEV-Zahlungsverkehr splittet Zahlungsaufträge automatisch auf, sodass bei aktiviertem COR1 keine nationalen und internationalen SEPA-Lastschriften in einer Sammelzahlung enthalten sein können.

    Mit freundlichem Gruß
    Stefan Spachmüller
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG