Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

[Wunsch] [LuG] Beitragsnachweisschätzung nicht aus nachberechneten Abrechnungswerten

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-8 / 8

    Seite 1 von 1

  • Marco Morath
    02.12.2014 12:35 Uhr

    Hallo Datev,

    wie ich eben festgestellt habe, berechnet LuG bei der Beitragsnachweisschätzung die Schätzung für den Folgemonat auch aus den nachberechneten Werten.
    Wenn ich also ein Monatsgehalt von 2.000 habe und ich berechne 2.000 für den Vormonat nach, wird für die Beitragsnachweisschätzung des Folgemonats der Beitrag aus 4.000 herangezogen anstatt dem Beitrag aus 2.000 .
    Die Folge, im Monat nach der Nachberechnung habe ich den vierfachen Beitragswert eines normalen Monats (= Nachberechnung + lfd. Monat + Schätzung + Fehlschätzung).

    Das ist so nicht korrekt - zumal man nicht davon ausgehen kann, dass jeden Monat Nachberechnungen in derselben Höhe erfolgen.

    Hier meine (dringende) Bitte:
    Bitte lassen Sie die Schätzungen bei nachberechneten Werten analog zu Einmalbezügen nicht in die Schätzung für den Folgemonat einfließen.

    Für den (außergewöhnlichen) Fall, dass diese Funktion tatsächlich (z. B. aufgrund regelmäßiger Nachberechnungen) erwünscht ist, wäre eine Checkbox in den Mandantenstammdaten (SV / allg. Daten / im Kasten "Zusätzliche Optionen für das Schätzverfahren") sinnvoll, mit der die Funktion nach der jetzigen Berechnungsmethode aktiviert werden kann. Dies sollte aber keinesfalls per Default aktiviert sein.

    Grüße

    M. Morath

  • Daniela Eichler
    03.12.2014 12:20 Uhr

    Hallo Herr Morath,

    wie Sie bereits beschrieben haben ist es so, dass die Sozialversicherungsbeiträge aus Nachberechnungen grundsätzlich immer in den aktuellen Abrechnungsmonat einfließen. Dies hat zur Folge, dass diese Werte der Nachberechnung auch bei der Schätzung des Folgemonats herangezogen werden und in der 100 Prozent Basis für die Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld enthalten sind.

    Wenn Sie dies vermeiden wollen, können Sie aktuell nur die Schätzung manuell um die Beiträge bzw. einen Prozentwert korrigieren.

    Der Wunsch nach einer automatischen Korrektur ist uns bekannt und eine Umsetzung wird geprüft.

    Viele Grüße aus Nürnberg,

    Daniela Eichler
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Marco Morath
    03.12.2014 12:35 Uhr

    Hallo Frau Eichler,

    in Anbetracht der Tatsache, dass Sie (= Datev) im Infoservice Lohn und Gehalt vom November 2014 die Beitragsschätzung unter Punkt 2.6 ("Wir empfehlen Ihnen deshalb...") fast jedem Anwender die Umstellung zum Schätzverfahren nahelegen, wäre eine rasche Umsetzung m. E. geboten, zumal die manuelle Anpassung der Beitragsschätzung mitunter nicht ganz einfach ist, wenn mehrere Nachberechnungen bei verschiedenen Kassen durchgeführt werden.

    Natürlich wird man die Anpassung bei geringfügigen Nachberechnungen nicht durchführen, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ebendies auch bei einer größeren Nachberechnung vergessen wird. Wir wissen alle, wie hektisch es in der Abrechnungszeit zugeht - und viele Aufgaben verlangen dieselbe hohe Aufmerksamkeit vom Bearbeiter.

    Grüße

    M. Morath

  • Annemarie Heddendorp
    02.10.2015 11:57 Uhr

    Hallo DATEV,

    auch ich habe diesen Monat dieses Problem. Selbst eine Einzelwiederholungsabrechnung hilft nicht. Seit dem 02.12.2014 ist dieses "für den Mandanten großes" Problem Ihnen bekannt. Wenn ich z. B. mit der Probeabrechnung die Auswertung 36 hätte sehen können hätte ich noch vor dem endgültigen Abruf reagieren können.

    Grüße

    Annemarie Heddendorp

  • Laura Klaus
    06.10.2015 12:19 Uhr

    Hallo Frau Heddendorp,

    Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Nachberechnung entstehen, fließen grundsätzlich immer in den aktuellen Monat ein. Dies hat zur Folge, dass diese Werte der Nachberechnung auch bei der Schätzung des Folgemonats herangezogen werden und somit in der 100%-Basis für die Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld enthalten sind. In Dok. 5303151 unter Kapitel 3.2 finden Sie eine Korrekturmöglichkeit.

    Viele Grüße
    Laura Klaus
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Rolf Hein
    06.10.2015 13:32 Uhr
    Zitat von Laura Klaus

    Hallo Frau Heddendorp,

    Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Nachberechnung entstehen, fließen grundsätzlich immer in den aktuellen Monat ein. Dies hat zur Folge, dass diese Werte der Nachberechnung auch bei der Schätzung des Folgemonats herangezogen werden und somit in der 100%-Basis für die Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld enthalten sind. In Dok. 5303151 unter Kapitel 3.2 finden Sie eine Korrekturmöglichkeit.

    Viele Grüße
    Laura Klaus
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

    Hallo Frau Klaus,

    soweit ich die Diskussion verfolgt habe, ist der von Ihnen genannte Lösungsansatz den Diskutanten durchaus bekannt, aber dabei handelt es sich -im Vergleich zur "gewünschten" Lösung- leider lediglich um einen work around.

    In die "Falle Monatsabschluss" ist wohl jeder Anwender mit Schätz-BNW schon einmal hinein getappt.

    Bitte nehmen Sie daher -sofern noch nicht geschehen- den mehrfach geäußerten Wunsch auf, dass solche Nachberechnungsanteile nicht mehr automatisch in die 100%-Basis einbezogen werden.

    Herzliche Grüße

    Rolf Hein

  • Annemarie Heddendorp
    12.10.2015 10:41 Uhr

    Danke Herr Hein,

    die Bezeichnung "Falle Monatsabschluss" trifft den Nagel auf dem Kopf.

    Herzliche Grüße

    Annemarie Heddendorp

  • Mike Hecker
    12.10.2015 11:27 Uhr

    Guten Morgen zusammen!
    Hallo DATEV!

    Ich schließe mich diesem Wunsch - auch für LODAS - ausdrücklich an.

    Bei den Beitragsschätzungen werden Austritte und/oder Einmalzahlungen ja schon wunderbar berücksichtigt; sie fließen auf Wunsch nicht in die Schätzung des Folgemonats ein.

    Dies sollte m.E. auch für Nachberechnungen möglich sein.

    Danke

    Mike Hecker