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Steuererklärungen 2013 rechtzeitig übermitteln

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Ute Höpfner
    02.12.2014 13:00 Uhr

    Die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2013 endet in der Regel zum 31.12.2014 .

    Denken Sie daran, die elektronische Übermittlung dieser Erklärungen möglichst bald durchzuführen.

    Siehe hierzu auch .

    Mit freundlichem Gruß
    Ute Höpfner

    DATEV eG

  • theo b.
    02.12.2014 13:08 Uhr

    Haben Sie vergessen diese Meldung rechtzeitig in ein Programm einzubauen? :D

    Trotzdem danke für den Hinweis, kannt ich aber schon....

  • theo b.
    02.12.2014 13:09 Uhr

    Oder sind fürs Ende des Monats RZ-Ausfälle angedacht u. wir sollten wirklich jetzt schon übermitteln?

  • Dirk Zenker
    02.12.2014 14:33 Uhr

    Wie wäre es mit der Freigabe der Elster - Direktübermittlung an die Finanzverwaltung. Da weiss ich wenn der Datensatz übertragen wurde, ist auch da. Datev RZ Ausfälle sind dann nebensächlich.

    Grüße
    Dirk Zenker

  • Willi Müller
    02.12.2014 15:18 Uhr

    Hallo Frau Höpfner,
    Danke für den Hinweis, aber für wen ist der gedacht??
    Bitte lassen Sie den Abbrechen Button beim Stammdatenabgleich wieder einbauen und dafür sorgen, dass es am Jahresende keinen RZ Ausfall gibt.
    Schöne Grüße
    Willi Müller