Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Fehlerhinweise Steuerprogramme

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    02.12.2014 15:14 Uhr

    Hallo Datev,
    da die modernisierten Steuer PRO Programme ja noch auf sich warten lassen, hier zwei Wünsche zur Fehlerliste (es gibt noch mehr, eventuell durch die Newsgroupsuchfunktion auffindbar):

    Zitat von ESt Programm

    Fehler und Hinweise
    Wichtige Hinweise zum Rechts- und Programmstand
    Hinweis / E-Bilanz
    Für mindestens einen Betrieb ist keine Anlage EÜR erfasst und es wurde ggf. die zugehörige E-Bilanz noch nicht an die Finanzverwaltung übermittelt. Prüfen Sie die Übermittlung über den E-Bilanz-Assistenten in Kanzlei-Rechnungswesen pro bzw. über die Geschäftsfeldübersicht Jahresabschluss im DATEV Arbeitsplatz pro. Weitere Informationen finden Sie in der LEXinform/Info-Datenbank unter der Dok.-Nr. 1080597.

    Kann hier nicht eine Erfassungsmöglichkeit für die Fälle geschaffen werden, bei denen keine Anlage EÜR übermittelt werden muss (Minibetrieb), damit der angebliche Fehler nicht angezeigt wird?

    Zitat von ESt Programm


    Hinweis / Bankverbindung
    Die Bezeichnung des Geldinstituts ist in den Stammdaten zu Institutionen zu lang. Für die elektronische Datenübermittlung wird diese auf 25 Stellen gekürzt.

    Falls das an der Länge des Elsterfeldes liegt: Kann in der Institutionsverwaltung zusätzlich eine Bezeichnung der Bank mit 25 Zeichen hinterlegt werden, die dann in die Steuerprogramme etc. übernommen wird?

  • Silke Duersch
    03.12.2014 15:09 Uhr

    Guten Tag Herr Müller,

    der von Ihnen zitierte Hinweis zur E-Bilanz wird ausgegeben, wenn für diesen Mandanten mindestens ein Betrieb in der Anlage G oder S erfasst wurde, für den keine Anlage EÜR abgegeben wird.
    In diesem Fall geht das DATEV-Programm Einkommensteuer davon aus, dass für diesen Betrieb eventuell eine E-Bilanz zu übermitteln ist und weist Sie darauf hin.
    Ihren Wunsch nach einer Erfassungsmöglichkeit, wenn keine Anlage EÜR ausgefüllt und übermittelt werden muss, habe ich an die zuständige Entwicklungsabteilung zur Prüfung weitergegeben.

    Ihre Anregung zur Bezeichnung des Geldinstituts habe ich aufgenommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen noch keinen genauen Realisierungszeitpunkt nennen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silke Dürsch
    DATEV eG

  • Christine Haumaier
    04.12.2014 16:38 Uhr

    Hallo,

    in diesem Zusammenhang fände ich es auch schön, wenn das rote Ausrufezeichen verschwindet sobald alle Fehlerhinweise angeschaut und abgehakt wurden (ein finales Abarbeiten ist ja leider oftmals nicht möglich...).

    Viele Grüße
    Christine Haumaier

  • Willi Müller
    04.12.2014 16:50 Uhr

    Liebe Frau Haumaier,
    wenn Sie gute Nerven haben, schauen Sie doch mal hier Thema: Auswertung "Hinweise & Fehler" - Programmwunsch!!!! Effiziente Bedienung
    oder Thema: Überarbeitung von Fehlern / Hinweisen / Informationen
    Unser Wunsch ist schon zehn Jahre alt und wird einfach ignoriert (bzw. wird bestimmt im zehnten Update für ESt PRO probeweise umgesetzt...)
    Herzliche Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    29.03.2015 21:01 Uhr

    Hallo Datev,
    durch die Abfrage der VaSt Daten wird die Überarbeitung der Liste Fehler/Hinweise noch dringender:

    Zitat von

    Hinweis / E-Steuerdatenabfrage (VaSt)
    Die bei der Abfrage der E-Steuerdaten (VaSt) ausgegebenen Hinweise können Sie dem Protokoll zur E-Steuerdatenabfrage (VaSt) entnehmen.

    Wenn man den Link aufruft erscheint:
    Zitat von

    E-Steuerdatenabfrage (VaSt)
    Die von der Finanzverwaltung am xx.xx.2015 um xx:xx:xx Uhr abgefragten E-Steuerdaten wurden am xx.xx.2015 um xx:xx:xx Uhr in die Erfassung übernommen.
    Bearbeitungshinweise für die abgefragten E-Steuerdaten (VaSt) von der Finanzverwaltung
    Beachten Sie, dass bei einer belegweisen Abwahl im Übernahmedialog nicht alle abgefragten Daten in die Erfassung übernommen werden und ggf. nicht mehr alle Meldungen für die weitere Bearbeitung relevant sein können.
    Folgende Meldungen zu den abgefragten Daten können Sie auch unter Mandant / Daten holen / E-Steuerdaten (VaSt) abfragen " einsehen.
    Es sind keine Meldungen zur Datenabfrage vorhanden.

    Die Meldung zusammengefasst heißt: Es ist weder ein Hinweis noch ein Fehler vorhanden.
    Und dafür soviel Text lesen?

  • Willi Müller
    29.03.2015 22:22 Uhr

    Noch etwas....
    Fehler und Hinweise
    USt 2A
    Hinweis / Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG
    Die Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG in Zeile 66 sind um 0,01 größer als der Betrag der Umsatzsteuer in Zeile 95, die vom Leistungsempfänger geschuldet wird.
    Ob man diese Hinweismeldung nicht unterdrücken kann, wenn die Rundungsdifferenz 1 Cent beträgt?

    Bilanz-Verbindung
    Hinweis / Gewinnermittlung
    Bei diesem Mandanten erfolgt die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Es wird keine Abstimmungsdifferenz ermittelt.
    Wem und was soll dieser Hinweis etwas sagen? Bloß weil das stimmt, hat es keine Aufnahme in die Hinweisliste verdient. Ansonsten könnte ich mir noch viele Hinweise vorstellen (s. letzter Beitrag), die auch nicht falsch , aber trotzdem unnötig sind.

  • ABM für Stbs
    31.03.2015 09:04 Uhr

    ...und St-Kto online lässt munter Mandanten f. Anträge selektieren, um mir dann erst mitzuteilen, dass ja nur 50 auf einmal gehen u. dass auch nur wenn sie im gleichen Bundesland liegen....

    ...Hinweise auf fehlende Nullen....Zeiträume bei den Kindern...etc...usw...

    ....fehlende Abrechen-Schalter stattdessen Ja/Nein/Vielleicht mit konsequent wechselnden Bedeutungen....


    Wär ja eigentlich mal ne lohnende Aufgabe für die Datevworkflowklickzählprozessoptimieranalysten, aber da hat der Professor bestimmt was gegen....


    PS Beim Mitbewerb gibt es sowas übrigens nicht.