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IBAN Umwandlung im ESt Programm

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    Einträge 1-15 / 16

    Seite 1 von 2

  • Willi Müller
    04.12.2014 15:56 Uhr

    Hallo Datev,
    im ESt Programm 2013 ist eine elektronische Übermittlung nicht möglich, wenn die Bankverbindung nur mit Kto/BLZ (aus dem VJ übernommen) und nicht mit IBAN erfasst wurde.
    1) Warum ist das so? Für Privatleute ist SEPA doch noch gar nicht verbindlich.
    2) Warum kann ich die IBAN Ermittlung nicht im ESt Programm vornehmen und in die Stammdaten zurückschreiben?
    Aktuell muss ich
    - zum Arbeitsplatz zurück,
    - die Stammdaten des Mandanten aufrufen,
    - das Register Bank aufrufen,
    - die Bank doppelklicken,
    - die IBAN Umwandlung aufrufen,
    - die Stammdaten speichern (mich über unsinnige Fehlermeldungen ärgern - z.B. im aktuellen Gültigkeitszeitraum ist keine Geschäftsleitungsadresse ausgewählt / bei einem Freiberufler mit einem Arbeitszimmer im eigenen Haus)
    - dann wieder ins ESt Programm zurück und
    - die IBAN über den Stammdatenabgleich übernehmen ...
    und das alles, obwohl eine Nachzahlung droht ...
    Lässt sich dieser Workflow :-( vielleicht optimieren?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • T. Trulli
    04.12.2014 16:12 Uhr

    Ach Herr Müller
    Ich verstehe es auch nicht.
    Das betrifft wirklich alle ESt Mandanten. Was da insgesamt für Zeit vertrödelt wird.

  • Ralph Maier
    04.12.2014 16:22 Uhr

    Hallo,

    bei jedem neuen Fall, der die IBAN noch nicht trägt, ärgere ich mich immer wieder aufs Neue, warum diese Stammdatenrückschreibung nicht funktioniert bzw. vom zwangsweisen Stammdatenabgleich hier eine Ausnahme gemacht wird.

    Das können nur technische Dinge sein, die ich als DAU nicht verstehen kann.

    Gruß R.Maier

  • Claus Schwarz
    04.12.2014 23:44 Uhr

    Wie wäre es mit einem Button im ESt-Programm, um die Bankverbindung in IBAN und BIC umzuwandeln. Beim Beenden würden diese dann in die Stammdaten zurückgeschrieben.

    Beste Grüße
    Claus Schwarz

  • Ralph Maier
    05.12.2014 11:26 Uhr

    Wie wäre das Ganze ohne "Button" ?

  • ein Anwender
    05.12.2014 11:46 Uhr

    Hallo Datev,
    bitte nicht neu programmieren ... in den Stammdaten gibt es so etwas schon ...

    @Herr Dr. Krug: Dieser Wunsch müsste doch eigentlich schon früher mal geäußert worden sein. Ist das irgendwo dokumentiert? Wenn ja, warum konnte das nicht umgesetzt werden?
    Wenn dieser Wunsch nicht in den Wunschlisten enthalten ist, stimmt irgend etwas nicht. Denn wie Herr Müller oder T. Trulli haben sich doch bestimmt noch mehr Anwender geärgert.

  • Martin Kramer
    05.12.2014 14:45 Uhr

    Den IBAN-Umwandlungs-Button im ESt-Programm würde ich ebenfalls sehr begrüßen.

  • Jared Daum
    05.12.2014 16:28 Uhr

    .....das fällt bei mir unter die Kategorie:

    -> was mich schon immer gestört hat,
    ich aber bisher zu faul war mich darüber zu beschweren.

    Es nervt schon gewaltig, wenn der Mandant bei der Bearbeitung der Steuererklärung
    mitteilt er habe eine neue Bankverbindung und man dann zur Erfassung erst einmal
    in die Stammdaten wechseln muss.

    Ebenso stört es mich, das ich zur Erfassung einer neuen Telefonnummer in die
    Stammdaten wechseln muss, weil die im ESt-Programm erfasste Tel.-Nummer nicht
    mehr in den Stammdatenabgleich mit einfließt.

    Jared Daum

  • Ute Höpfner
    11.12.2014 12:55 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    die IBAN-Erfassungshilfe wird in den Steuerprogrammen ab VZ 2014 enthalten sein.

    Die zum Jahresende 2014 per DFÜ bereitgestellten Versionen der Steuerprogramme haben die IBAN-Erfassungshilfe schon mit "im Bauch"; sichtbar und damit nutzbar wird sie aber erst, wenn die Installation der Programm-DVD DATEV pro 8.3 (Januar 2015) erfolgt ist.

    Zunächst gibt es die IBAN-Erfassungshilfe in den Programmen Einkommensteuer, Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht und Umsatzsteuer, etwas später mit Folgeversionen auch in Körperschaftsteuer und in Erbschaft- und Schenkungsteuer.

    Die IBAN-Erfassungshilfe kann
    * aus Konto- und Bankinformation eine IBAN generieren
    * eine IBAN in Konto- und Bankinformation "zerlegen"

    Die IBAN wird im Stammdaten-Abgleich mit berücksichtigt.

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • noch Kunde
    14.12.2014 22:23 Uhr

    Hallo Datev,
    und - wie schon zig Mal gefordert - bitte endlich wieder den Abbrechen Button beim Stammdatenabgleich reaktivieren oder keinen Stammdatenabgleich vornehmen, wenn der Datenbestand schon übertragen worden ist. Gerade habe ich den Datenbestand 2012 eines Mandanten aufrufen müssen, bei dem ich die IBAN in den Stammdaten wegen 2013 hinterlegt habe - und zack möchte das ESt Programm die IBAN übernehmen. Damit wäre mein Datenbestand wieder nicht mehr original so, wie er übermittelt worden ist.
    Und eine Festschreibung geht ja nicht, bloß eine manuelle Statusänderung, die aber nicht mehr aussagekräftig, weil beliebig setzbar.
    Diese Diskussion bin ich jetzt wirklich leid! (nee, Datev diskutiert ja nicht, sondern schweigt einfach zu dieser Bevormundung ihrer Kunden (!!!))
    Grüße eines Noch-Kunden

  • Stephanie Vogeley
    18.12.2014 09:58 Uhr

    Sehr geehrter noch Kunde,

    im Jahr 2015 wird eine Lösung entwickelt, bei der Sie im Dialogfenster "Stammdaten abgleichen" alle angezeigten Abweichungen abwählen und damit im Ergebnis das Übernehmen bzw. Rückschreiben von Stammdaten verhindern können. Die Daten sowohl im Steuerprogramm als auch in den Zentralen Stammdaten bleiben dadurch unverändert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Vogeley
    DATEV eG

  • noch Kunde
    18.12.2014 11:05 Uhr

    Hallo Frau Vogeley,
    Danke für die Rückmeldung.
    Aber warum wird nicht einfach der Abbrechen Button wieder reaktiviert??? Sitzt denn nicht mal ein Entwickler in der Kanzlei und merkt, dass auch die Abwahl des Stammdatenabgleichs stört? Wenn ich in das Programm nur reinschauen möchte, möchte ich nicht vorher den Stammdatenabgleich bestätigen müssen (auch wenn ich vorher alle Punkte "komfortabel" abwählen kann). An dieser Stelle ist die einzige logische Auswahl "abbrechen".
    Und dann brauchen wir auch nicht auf eine Entwicklung im Jahr 2015 warten (die dann vermutlich zur Jahreswechselversion 2015/2016 verfügbar ist). Der Abbrechen Button wäre ohne Entwicklungsaufwand sofort umsetzbar. Herrn Dr. Krug habe ich so verstanden, dass es an allen Ecken brennt und deswegen keine Kapazitäten zur PRO Umstellung verfügbar sind. Dann lassen Sie (Entschuldigung: die DATEV) doch solche Progammiergimmicks einfach sein.
    Und wird auch endlich der Stammdatenabgleich unterbunden, wenn die Daten schon übertragen worden sind (Status "an RZ übertragen")?
    Und zur Ausgangsfrage: Die IBAN Umwandlung im ESt Programm 2014 ist ja nett, aber vermutlich sind dann sowieso schon alle 2013er Daten umgestellt.
    Freundliche Grüße

  • Ralph Maier
    18.12.2014 11:36 Uhr
    Zitat von noch Kunde

    Und zur Ausgangsfrage: Die IBAN Umwandlung im ESt Programm 2014 ist ja nett, aber vermutlich sind dann sowieso schon alle 2013er Daten umgestellt.
    Freundliche Grüße

    Genau dieser Gedanke kam mir auch schon. Da wir momentan "unter Hochdruck" an den 2013er Fällen arbeiten, sind die Mitarbeiter angehalten, die IBAN´s einzutragen.

    Wenn die Abgleichfunktion dann für die 2014er Veranlagungen kommt (was ja nicht mehr allzulang hin hist) funktioniert es genau dann, wenn man es nicht mehr braucht. Amüsant.

    Gruß Ralph Maier

  • ein Admin
    18.12.2014 12:22 Uhr
    Zitat von Stephanie Vogeley

    im Jahr 2015 wird eine Lösung entwickelt, bei der Sie im Dialogfenster "Stammdaten abgleichen" alle angezeigten Abweichungen abwählen ...

    Sehr geehrte Frau Vogeley,

    Bitte entwickeln Sie eine Lösung, wo der Admin einstellen kann, wann überhaupt ein Stammdatenabgleich stattfinden soll.

    Dieser ewige Abgleich der Altdaten kostet Laufzeit und produziert Datenmurx. (unsinnige Betriebsstätten, übernimmt Uralt- Adressen, verkehrte Unternehmensbezeichnungen, usw.)

    Wir würden folgendes einstellen:

    1. Bei Neuanlagen findet der Abgleich statt.
    2. Bei offenen Fällen wird ein [Abbrechen] angeboten, mit einem [X] "Einstellung speichern"
    3. Bei erledigten Fällen kommt überhaut kein Stammdatenabglich mehr.

    Wie gesagt, so würden wir das Verhalten individuell für alle Steuer- Mitarbeiter speichern.

    Für Buchhalter und Sekretariat würde der Abgleich der Steuerprogramme komplett gesperrt werden.

  • Jared Daum
    22.12.2014 12:24 Uhr

    .....ich habe den Eindruck der nachfolgende Hinweis ist notwendig:

    1. In der Mandantenübersicht vom Arbeitsplatz Pro alle Mandanten markieren

    2. Rechts Maustaste drücken u. im Kontextmenü auf "IBAN ergänzen" gehen

    3. Wundern und staunen (und sich die Arbeit für die manuelle Eintragung hunderter IBNA's sparen)

    Jared Daum