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nicht abzugsfähige Schuldzinsen § 4 IVa

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • G. Müller
    14.01.2015 14:08 Uhr

    Hallo,

    wir nutzen für die Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen die Schnellberechnung (Excel) aus der Wirtschaftsberatung. Bei einem Mandanten lassen sich keine weiteren Jahre einfügen.

    G. Müller

  • Christof Badewitz
    14.01.2015 15:37 Uhr

    Hallo,

    die geschilderte Situation lässt auf eine Excel-Schnellberechnung schließen, die mit einer älteren Programmversion erstellt wurde, d.h. die bereits mehrere Jahre im Einsatz ist. Dabei gab es eine technische Beschränkung der maximalen Bearbeitungsjahre.

    Die Abhilfe finden Sie unter LEXinform/Info-Datenbank pro im Dokument 1045757 ("Meldung "Es können keine weiteren Jahre hinzugefügt werden" beim Hinzufügen neuer Jahre beim Schuldzinsenabzug"). Es ist beschrieben, wie Sie die bisherigen Daten in eine neue Excel-Datei übergeben können, mit der die Bearbeitung für weitere Jahre gesichert ist.

    Schöne Grüße

    DATEV eG
    Christof Badewitz

  • G. Müller
    14.01.2015 18:02 Uhr

    Vielen Dank. Auf die Idee, die Lösung in Lexinform zu finden bin ich nicht gekommen.