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Berechnungsliste Vergleich Veranlagungsformen

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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    28.01.2015 16:20 Uhr

    Hallo Datev,
    aufgrund der mehrjährigen (bislang nicht immer erfolgreichen) PRO Umstellung wurden die Steuerprogramme nur noch rudimentär gewartet. Bei der Beratungsliste "Vergleich zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebensp." wurde so nur der Begriff "/Lebensp." ergänzt. Es kommt aber m.E. immer häufiger vor, dass die Wahl einer anderen Veranlagungsform unerwartet günstiger ist. Grund hierfür sind häufig die verschiedenen Ermittlungsmethoden der Vorsorgeaufwendungen. Es wäre deshalb erforderlich, die alte Liste, die die Berechnung nur verkürzt anzeigt, ausführlicher darzustellen.
    Muss hierfür auf die PROversion gewartet werden oder ist auch vorher mit einer Umsetzung zu rechnen?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Stephan Hirsch
    11.02.2015 17:10 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    vorab erst mal Entschuldigung für die verspätete Reaktion.

    Nachdem in der Liste Fehler und Hinweise seit VZ 2013 ein Hinweis ausgegeben wird, wenn die aktuell nicht gewählte Veranlagungsform günstiger ist, hat die Beratungsliste Vergleich von Veranlagungsformen derzeit in erster Linie den Zweck, auf einer Seite einen schnellen Ergebnisüberblick zwischen den möglichen Veranlagungsformen zu geben.

    Ohne Zusage einer Realisierung: Welchen Detaillierungsgrad würden Sie - und gerne auch andere newsgroup-Teilnehmer - sich vorstellen?

    Geht es um das "Einschieben" bestimmter Positionen zwischen dem Gesamtbetrag der Einkünfte und dem zu versteuernden Einkommen (z. B. Verlustabzug, Sonderausgaben (ggf. zusätzlich unterteilt in Vorsorgeaufwendungen und sonstige Sonderausgaben), außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge für Kinder, Härteausgleich)?

    Sollten - insb. wegen der Möglichkeit veranlagungsformbedingter abweichender Ergebnisse bei der Günstigerprüfung der Besteuerung von Kapitalerträgen - zusätzlich vor dem Gesamtbetrag der Einkünfte die Summe der Einkünfte und die einzelnen Einkunftsarten dargestellt werden? Dies würde dann sicher dazu führen, dass sich der Umfang der Liste nicht mehr auf eine Seite beschränken lässt.

    Oder ist ggf. ausreichend, unabhängig von der gewählten Veranlagungsform im Programm automatisch immer zusätzlich die Berechnungsliste lang der jeweils anderen Veranlagungsform anzubieten (die dann aber nicht automatisch mitgedruckt werden darf, da diese Liste in der Mehrzahl der Fälle wahrscheinlich keine Bedeutung haben wird)?

    Im Ergebnis würde sich dies bereits jetzt erreichen lassen - zugegeben mit dem manuellen Aufwand eines Um- und Zurückschlüsselns der Veranlagungsform in Zeile 24 des Mantelbogens sowie dem zwischenzeitlichen Druck der Berechnungsliste lang .

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

  • Karsten Pfeiffer
    11.02.2015 19:10 Uhr

    Sehr geehrter Herr Hirsch,

    sollten Sie wirklich Interesse daran haben, die Auswertungen zu verbessern und Vorschläge erwarten bin ich gerne bereit Ihnen Auswertungen per PN zuzusenden aus denen für die Beratung und Entscheidungsfindung ein höherer Informationsgehalt hervorgeht. Das anonymisieren und anpassen der (etwas älteren) Auswertungen nimmt einiges an Zeit in Anspruch, daher nur bei Interesse.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Stephan Hirsch
    12.02.2015 15:53 Uhr

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    jederzeit gerne :-)

    Sie können mir die Auswertungen auch per Servicekontakt (Produkt "Einkommensteuer") zukommen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

  • Jared Daum
    12.02.2015 16:53 Uhr

    ....an dieser Stelle folgende Hinweise:

    Ab VZ 2013 ist die getrennte Veranlagung deutlich häufiger günstiger als die Zusammenveranlagung als das in früheren Jahren der Fall war.
    In vielen Fällen lässt sich der Vorteil durch das Ankreuzen der Option in Zeile 95 des Mantelbogens
    noch erheblich steigern (bzw. kommt dieser erst dadurch zustande):
    "Lt. übereinstimmendem Antrag sind die Sonderausgaben,....je zur Hälfte aufzuteilen".

    Es gibt hier zwei massive Probleme:
    1.
    Wenn ich so eine Steuererklärung abgebe bekomme ich in 90% der Fälle falsche Bescheide
    vom Finanzamt zurück und ich muss Einspruch einlegen. Offenbar können die das beim Finanzamt
    nicht so einfach einlesen, d.h. müssen das manuell eingeben. Dabei passieren fast immer grobe Fehler.
    Ich bin daher dazu übergegangen dem Finanzamt in diesen Fallen ausführliche Berechnungslisten mitzuschicken (was ich sonst nicht mache). Das hat aber leider kaum etwas bewirkt.
    Möglicherweise muss die DATEV in diesen Fällen die Datenanlieferung an das Finanzamt verbessern.
    2.
    Die Elektronischen Steuerbescheide (d.h. der Bescheidabgleich) ist in diesen Fällen absolut nicht
    zu gebrauchen. Bekomme ich einen abweichenden Bescheid ist eine vernünftige
    Prüfung meistens nur mit dem Originalbescheid möglich, den ich mir allerdings dann immer extra vom Mandanten schicken lassen muss (was ich sonst nicht mache, da mir der elektronische Bescheid normalerweise genügt und der Originalbescheid direkt an den Mandanten geht).

    Der Bescheidabgleich ist (nicht nur im Falle der getrennten Veranlagung mit Zusatzoption)
    stark verbesserungsbedürftig. Ich verstehe nicht warum man das in den letzten 10 Jahren noch nicht hinbekommen hat. Der Bescheid sollte so aussehen wie der Originalbescheid bzw. sollten zumindest sämtliche dort aufgeführten Positionen auch in den elektronischen Bescheidwerten vorhanden sein.

    Im elektronischen Bescheid angelieferte Daten (wie z.B. neue Steuernummern oder Einheitswertaktenzeichen) sollten automatisch in die Stammdanten oder die Anlage V
    übernommen werden könne.

    Mit den Berechnungslisten zur getrennten Veranlagung hatte ich bisher keine Probleme.
    Zum Glück wurde die Beratungsliste "Aufzuteilende Steuer" in der weise verbessert, dass man
    nicht mehr zum Taschenrechner greifen muss wenn man dem Mandanten die auf den jeweiligen
    Ehegatten entfallende Gesamtsteuerbelastung mitteilten möchte.

    Bei Rückfragen oder im Zusammenhang mit Einsprüchen wirft das Finanzamt immer mit
    "Kennziffern" um sich. Ich muss dem Finanzamt dann mitteilen, das ich keine Ahnung
    von den Kennziffern des Finanzamts habe. Es wäre gut eine eigene Beratungsliste
    "Kennziffern" zu schafften um sich diesbezüglich besser mit dem Finanzamt verständigen
    zu können.

    Jared Daum

  • Karsten Pfeiffer
    12.02.2015 17:26 Uhr
    Zitat von Stephan Hirsch

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    jederzeit gerne :-)

    Sie können mir die Auswertungen auch per Servicekontakt (Produkt "Einkommensteuer") zukommen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

    Done

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer