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Rundungsregel Programmverbindung ReWe -> Umsatzsteuer (bei negativen Umsätzen)

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Martin Kolberg
    03.02.2015 08:52 Uhr

    Durch eine Korrekturbuchung haben wir bei einem Mandanten (abweichendes WiJa) einen negativen Betrag beim Umsatz 7% (Betrag = ./. 29,11 EUR)

    Bei der UST- Übergabe aus RewePro 4.43 wird im Übergabeprotokoll der korrekte Betrag angezeigt.
    Im Umsatzsteuer- Programm (V.18.0) wurde das Feld jetzt gefüllt mit: EUR ./. 29.

    Aufgrund des Grundsatzes: "Die Beträge sind zu Ihren Gunsten abzurunden." muß nun der Umsatz manuell geändert werden auf: ./. 30 EUR.

    Ich möchte den Wunsch formulieren, daß dieser Sachverhalt geändert wird.

    Gründe:
    1. Es macht sich beim Mandanten besser, wenn korrekt gearbeitet wird
    2. Eine Abweichung zur manuell erstellten Kontrollrechnung in Excel wird vermieden.

  • Christian Wielgoß
    03.02.2015 11:53 Uhr

    Hallo Herr Kolberg,

    diese "Rundungsregeln" sind im Umsatzsteuergesetz nicht einschlägig, die Steuerbeträge sind cent-genau zu erfassen (siehe auch amtlichen Anleitungstext).

    Ich habe das eben mal ausprobiert, in der Tat wird bei negativen Beträgen die BMG nicht zu Gunsten gerundet.

    Bei Nutzung der Schnittstelle Einzelbuchung wird jedoch der Steuerbetrag korrekt berücksichtigt...

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Christian Wielgoß
    03.02.2015 12:48 Uhr

    Hallo Herr Kolberg,

    ein kleiner Nachtrag: Meines Erachtens arbeitet die Schnittstelle korrekt. Die Rundung bei der Umsatzsteuererklärung erfolgt indirekt durch die Angabe der BMG in vollen Euro.

    Die Formulierung "volle Euro" lässt nicht auf eine Rundung schließen, sie besagt lediglich, dass die Nachkommastellen nicht zu berücksichtigen sind...

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß