Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 31-40 / 40

    Seite 3 von 3

  • theo b.
    07.05.2015 21:25 Uhr

    "Sie hinterziehen doch alle Steuern. Und ich kann das beweisen."
    K.S., BP Herne

    Und wenn man sonst nix hat, nach ein paar Jahrzehnten (?) Fahndung nach dem Kassenminus, suchen wir dann halt demnächst nach der pdf zur Telekom-Rg u. der Verfahrensdok. Sollte man dann unbedingt die Gerichte zu befragen.

    Ansonsten schließe ich mich dem Halbsowild-Tenor an. Die GoBD sind genau so weich wie das Papier auf dem man in Zukunft auch noch seine Kassen führen kann. Bulletproof hätte man im digitalen Zeitalter durchaus haben können, war aber anscheinend nicht gewollt.

    Verpassen Sie Ihren Mandanten ein paar schöne Verfahrensdokumentationen, DMS oder was ihnen sonst dazu einfällt u. freuen Sie sich über das Extra-Cash. Aber bitte nix mit völlig überzogenen mtl. Lizenzgebühren ;)

  • theo b.
    07.05.2015 21:57 Uhr
    Zitat von C. H.

    Ich arbeite im Land der "Speerspitze" in NRW. Ich habe nur selten erlebt, dass ein Prüfer mal wirklich den Mut hatte, eine Prüfung zu beenden, indem festgestellt wurde, dass nichts festgestellt wurde.

    Am Bundeslands liegt das aber nicht. Wir hatten zuletzt alles nur top Leute hier (alle FA RE / die haben aber auch eine eigene Ethik-Richtlinie [bspw. "keine anonymen Testkäufe, wir wollen ein gutes Verhältnis zu unseren Kunden"]).

    Manchmal sind es aber auch die Tücken der (skandalösen da nur Soll-Stellungen / wäre eigentlich mal ein Fall für die Presse ???) Statistik. Wenn der Prüfer im April schon sein Jahresergebnis eingefahren hat, lässts sich der Rest des Jahres locker angehen. Blöd wirds nur im umgekehrten Fall.

  • Claudia Thaller-Birkigt
    08.05.2015 12:09 Uhr

    Liebe Kollegen,

    wer mich persönlich kennt, der weiß, dass ich durchaus freundlich lächelnd die Zähne zeigen kann, wenn es Prüfer übertreiben. Was mich nervt ist, dass die Mitarbeiter unterschiedlich geschult werden, je nachdem wo die Veranstaltungen sind und es mich Zeit kostet, die andere Sichtweise zu implementieren. Die Mitarbeiter argumentieren mit "...die DATEV sagt..." und die haben ja wohl recht.

    Als gebürtiger Oberbayer bin ich von Natur aus renitent gegen die Obrigkeit, aber bei unseren Branchenschwerpunkten bin ich schon in der Vergangenheit gut damit gefahren, die Fibu´s und Kassen so im Griff zu haben, dass die Herrschaften formell nichts am Zeug flicken konnten. Damit ist dann kein Raum für eine Schätzung - punkt.

    Nur so nebenbei, die alten BFH-Urteile, die die vier Wochen zum Inhalt haben, sind nicht nur amüsant zu lesen (Datev eGmbH und IBM Maschinen, Lochstreifen etc.), sondern verdeutlichen, dass die Finanzverwaltung hier bereits recht bekommen hat. Mal sehen, ob der BFH nach fast 40 Jahren anders entscheiden würde.

    Gutes Klima versuchen der Bereich Dresden und umliegende Finanzämter durchaus aufzubauen, aber was hilft das, wenn es Anweisungen gibt, die so subtil formuliert sind. Was hilft es, wenn die jeweiligen Rechnungshofprüfer Feststellungen treffen, die dann Grundlagen für Entscheidungen sind, die wir ausbaden dürfen.

    Aus den Erfahrungen mit Betriebsprüfungen, bei denen wir Kollegen unterstützt haben, Problem Gastro, Bäcker und Hinzuschätzungen ist schon die, dass wir oftmals auf Prüfer treffen, die erkennbar ergebnisorientiert arbeiten. Mich stört dabei immer, dass die Prüfer immer zuerst die Kassen angegriffen haben, an Sachverhalten wurde nur gearbeitet, wenn die Kassen "sicher" waren. Insofern ist mir klar, was jetzt kommen wird. Mit Erfüllungsgehilfe hat das nichts zu tun, sondern bei Hinzuschätzungen in Höhe von 10 Prozent vom Umsatz mit dem Schutz der eigenen Existenz; selbst 5 Prozent sind verdammt viel Geld für die Mandanten und die Folgejahre kommen noch oder die Kavallerie rückt für die alten Jahre an. Der einzige Vorteil, den Schätzungen haben, ist der, dass im Steuerstrafverfahren diese bewiesen werden müssen und das ist nicht so einfach.

    Aber sicher wäre es sinnvoll, wenn Kollegen aus anderen Bundesländern, hier die Sichtweisen der Kammern, Verbände, Finanzverwaltung etc. einstellen würden, damit alle was davon haben.

    Mit freundlichen Grüßen aus Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

  • Klaus Hartmann
    11.05.2015 10:34 Uhr

    Liebe Newsgroup-Leser,

    vielen Dank für Ihre lebhafte Diskussion rund um die GoBD und vor allem die Hinweise auf kontrovers auszulegende Aspekte. Letztere betreffen vor allem das Thema "spätestmöglicher Buchungszeitpunkt gemäß GoBD". Die teilweise signalisierte Verunsicherung können wir nachvollziehen und hatten deshalb auch die Finanzverwaltung darum gebeten, auf eine einheitliche und transparente Linie hinzuwirken. Nach unserer Kenntnis sind hierzu Anwendungshinweise in Abstimmung, nachdem in Vortragsveranstaltungen - in Einzelfällen - extreme Meinungen und Interpretationen von Vertretern der Praxis und der Finanzverwaltung vertreten wurden.

    Die Interpretation der "Monatsregel" war schon in den Gesprächen der Finanzverwaltung mit Wirtschaftsvertretern während und nach der Veröffentlichung der GoBD ein zentrales Thema. Sowohl Verantwortliche aus dem BMF als auch aus den Ländern haben dabei betont, dass sie im Falle einer strikt wörtlichen Auslegung und bei rein zeitlichen Verstößen gegen diese Regelung (Festschreibung erst im Zusammenhang mit der Übermittlung der UStVA) und ansonsten ordnungsmäßiger (Buchführungs-)Prozesse keinen formellen Mangel mit entsprechendem materiellen Gewicht sehen. Vielmehr ist die "Monatsregel" als Orientierungspunkt zu interpretieren und der Zweckgehalt der Regelung zielt neben dem Kriterium der Zeitnähe vor allem auch auf die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ab. Diese ist (spätestens) dann von besonderem Gewicht, wenn die Daten für Deklarationszwecke die Kanzlei oder das Unternehmen verlassen. Aus diesem Grunde und aufgrund der unterstützenden Interpretation seitens der Finanzverwaltung hat u.a. auch die DATEV die Orientierung an der UStVA als Fixpunkt für den (spätesten!) Festschreibungszeitpunkt gewählt, der auch programmseitig klar und eindeutig behandelt werden kann.

    Wir werden weiterhin bemüht sein, die auf den genannten Veranstaltungen geäußerten Meinungen aufzuklären und auf eine klare Linie bei der Interpretation der GoBD-Regeln für die Praxis zurückzuführen. Dies liegt im Sinne des Berufsstands, deren Mandanten und nach unserer Einschätzung unverändert auch der Finanzverwaltung.

    Den ansonsten geäußerten Einschätzungen, dass sich zukünftig besondere Risiken im Bereich der Kassenführung, des Datenzugriffs auf Vor- und Nebensysteme und der geordneten Belegablage ergeben, teilen wir.

    Wir werden informieren, sobald die erwarteten Anwendungshinweise zur Klarstellung offener Auslegungsfragen vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Hartmann
    Service Rechnungswesen

    DATEV eG

  • T. M.
    11.05.2015 14:25 Uhr

    Sehr geehrter Herr Hartmann,

    vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
    Leider hilft sie mir in der Praxis nicht weiter. Nach BFH vom 02.12.2008 X B 69/08 (BeckRS 2008, 25014572) ist eine Buchführung dann formell ordnungswidrig, "... wenn sie wesentliche Mängel aufweist oder wenn die Gesamtheit aller unwesentlichen Mängel diesen Schluss fordert (Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 158 AO Rz 13, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH)...".
    Nachdem die Rechtsprechung die Monatsregel aufgestellt hat, dürfte deren Verletzung in jedem Fall einen formalen Mangel darstellen.
    Es wird wahrscheinlich kaum einen Kleinbetrieb - vorallem in den Risikobranchen - geben, der alle Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen in vollem Unfang erfüllt bzw. erfüllen kann. Dann entscheidet die Verletzung der Monatsregel letztendlich doch über die Ordnungsmäßigkeit der Bf. Dann hilft es weder dem Mandanten noch mir, das es in den Ministerien nicht so eng gesehen wird.
    Ich muss mich vor Ort mit dem Prüfer rumschlagen und mein Mandant (oder meine Haftpflichtversicherung bzw. ich) muss die Nachsteuern aufgrund von Schätzungen oder Sicherheitszuschlägen zahlen.
    Hier ist vor allem die Bundessteuerberaterkammer gefragt, für unseren Berufsstand eine praktikable und rechtssichere Lösung mit dem BMF herbeizuführen. Alles andere macht keinen Sinn.

    MfG

  • Ralph Maier
    11.05.2015 14:38 Uhr

    Hallo,

    wie Herr T.M. schilderte, führt bereits diese Verletzung zu möglichen Sicherheitszuschlägen, weil die Buchführung REIN RECHTLICH mangelhaft sei.

    Es gibt in der Tat kaum einen Kleinbetrieb, der dieses Merkmal laufend erfüllt. Hier geht es auch nicht um "Chaoten und Faulpelze", nein, oftmals ist es den Inhabern einfach nicht möglich, die Buchführung rechtzeitig fertigzustellen.

    Die letzten 30 Jahre begleitete ich zahlreiche Prüfungen und nicht einmal wurde diesbezüglich seitens der BP moniert, was mir auch für die Zukunft Hoffnung gibt.

    Sollte sich tatsächlich eine Entwicklung dahingehend herauskristallisieren, dass es nur noch um Mehrergebnisse aus Formalitäten geht, müssten wir unseren Beruf niederlegen, da unsere Berufshaftpflichtversicherungen, bei tatsächlicher Haftungsinanspruchnahme, früher oder später aufkündigt.

    Nichtsdestotrotz ist es nicht sinnvoll, in Angst zu geraten, um Dinge verwaltungstechnisch umzusetzen, die an der Grenze des Unmöglichen stehen und ich dies meinen Mandanten beim besten Willen nicht mehr zumuten kann.

    Wenn die Monatsregel schon nicht erfüllt werden kann und Hinzuschätzungen erfolgen, wäre es doch gleich besser, die so hinzunehmen und die ganzen restlichen GobD-Vorgaben zu ignorieren... Ja richtig, es hat schon den Unterton der Kapitulation...

    Gruß R.Maier

  • Claudia Thaller-Birkigt
    13.05.2015 12:25 Uhr

    Ein fröhliches Hallo in die Runde,

    na, dann hoffen wir mal, dass die Finanzverwaltung eine "Kochanleitung" zum BMF-Schreiben veröffentlicht. Ob uns das in Anbetracht der BFH-Urteile, die von vier Wochen ausgehen, weiterhilft, das sei dahingestellt.

    Aber bei beiden Veranstaltungen und in den Gesprächen mit den Referenten war schon klar, wohin die Reise gehen soll.

    Der Grund ist klar: Seit 2002 erhält die Finanzverwaltung kontinuierlich mehr elektronische Daten. Was braucht der Statistiker - eine große Zahlenmenge. Die haben jetzt einen netten Zahlenpool. Professor Baetge hat bei der Vorstellung des Bilanzrating (Berechnung der Insolvenzwahrscheinlichkeit) auch mal erklärt, dass derartige Berechnungen auch für die Finanzverwaltung funktionieren können. Wer ist steuerehrlich und wer nicht. Die Einführung scheiterte damals am per Hand (!) einzugebenden Datenvolumen. Noch Fragen? Ich nicht mehr.

    Ja, Herr Maier, ich kann die Resignation verstehen, denn die packt mich auch. Auf den Kammer- und Verbandsebenen wird zwar gearbeitet, aber ich habe immer das Gefühl wir sind zu brav und warten was so der Alltag bringt; nach dem Motto: "wird ja nicht so schlimm werden". Die Finanzverwaltung und wir sitzen doch alle in einem Boot, denn auch ohne unsere Arbeit geht bei denen nichts mehr. Die Finanzverwaltung verkennt, dass wir nicht die Erfüllungsgehilfen sind. Gleichzeitig heizen uns die Zivilgerichte ein, um mögliche Schadenersatzansprüche bei uns einzutreiben. Was passiert denn, wenn wir den Mandanten nicht ausreichend (aus Sicht des Gerichtes, Jahre später) darauf hingewiesen haben? Dann zahlen wir die Hinzuschätzung zumindest zum Teil mit.

    Da hilft mir dann in der Prüfung die Aussage der DATEV nichts. Liebe DATEV schulen Sie bitte unsere Mitarbeiter so, dass wir hier nicht auch noch Mehraufwand haben.

    Nochmal die Frage: Wie kann ich in der EO die Beratungsinhalte in den Rechnungen und die Namen der Mandanten bei einer eigenen BP schwärzen? Wie in den Zeiterfassungsteilen? Datenschutzgesetz lässt grüßen, wenn das FA unsere Vorsysteme filzt?

    Schöne Grüße aus Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

  • Christian Wielgoß
    13.05.2015 12:46 Uhr

    Hallo Frau Thaller-Birkigt,

    zu Ihrer Frage hinsichtlich der Rechnungsdaten:

    Bei EO Classic: Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle | Extras | Export nach GDPdU...

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Claudia Thaller-Birkigt
    13.05.2015 13:19 Uhr

    Hallo Herr Wielgoß,

    danke für Ihre schnelle Antwort, aber wie haben EO Comfort im Einsatz.

    Im Rahmen dieser Schnittstelle kann ich alles "schwärzen"? Was ist mit der Zeiterfassung und den Kommentaren? Bisher hat uns das FA verschont (klopfe auf Holz).

    Mit herzlichen Grüßen aus Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

  • Christian Wielgoß
    13.05.2015 14:12 Uhr

    Hallo Frau Thaller-Birkigt,

    Bei Comfort: GDPdU-Export

    Bei Classic können diese Angaben "geschwärzt" (nicht exportiert) werden.

    Hinsichtlich Zeiten und Aufwand muss ich passen...ich gehe aber davon aus, dass hier aber über die Analyse- bzw. Auswertungssysteme ein individueller Export möglich wäre...

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß