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Festschreibung Buchungstapel wg. UStVA ab 2016

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    Einträge 16-24 / 24

    Seite 2 von 2

  • Christian Wielgoß
    13.02.2015 12:45 Uhr

    Hallo Herr Kolberg,

    dann dürften Sie mit dem Thema des Imports festgeschriebener Buchungsstapel eher weniger konfrontiert werden, solange Ihr Mandant die Festschreibung in seinem "Vorerfassungsbestand" erst nach dem Export durchführt.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Martin Kolberg
    13.02.2015 13:02 Uhr

    Sehr geehrter Herr Wielgoß,

    ich hoffe, daß Sie Recht behalten. Meines Wissens findet die Festschreibung beim Mandanten zeitgleich und völlig automatisch beim Export statt, was auch gut so ist, damit der Mandant nach der Übermittlung zur Kanzlei garantiert nichts mehr am Vorlauf ändert, da diese Änderung dann nicht mehr zur Kanzlei käme.

    Trotzdem muß es in der Kanzlei ohne administrativen Eingriff möglich bleiben, einen eingelesenen Vorlauf zu korrigieren, zu ergänzen oder gar komplett zu verwerfen.

    Natürlich liegt es dann in der Verantwortung der Kanzlei, dem Mandanten diesen geänderten Bestand zurück kommen zu lassen, aber, wo gehobelt wird, da fallen Spähne, und es gibt einfach Fehlbuchungen, die keinesfalls in die UStVA fließen dürfen, und wenn es ein S-H- Fehler bei der Großhandels- Rechnung ist.

    Viele Grüße, Kolberg

  • Christian Wielgoß
    13.02.2015 15:10 Uhr

    Hallo Herr Kolberg,

    aktuell wird beim Export nicht automatisch festgeschrieben, das muss separat angewählt sein.

    Bei der Compact-Variante von DATEV Mittelstand... können maximal zwei Buchungsperioden gleichzeitig bearbeitet werden, soll eine dritte Buchungsperiode eröffnet werden, muss ggf. vorher festgeschrieben werden - hier wäre eine individuelle Absprache mit dem Mandanten erforderlich.

    Wie dem Info-Dokument zu entnehmen ist, können auch ab 2016 festgeschriebene Buchungsstapel bei Bedarf mit entsprechender Nutzeraktion "unfestgeschrieben" importiert werden - wie Sie selbst schreiben, also in Verantwortung der Kanzlei.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Sabine Schäfer
    10.09.2015 14:48 Uhr

    Guten Tag,

    wie sieht es denn aus, wenn ein Mandant z.B. einen Vorlauf mit Kassenbuchungen an den Steuerberater schickt, der diesen dann einspielt, prüft und dann im Rahmen von Unternehmen online die Belege verlinken muss? Wenn der Vorlauf festgeschrieben ist, geht dies ja nicht mehr???

    Danke für eine Information.

  • Nida Niazioglou
    11.09.2015 10:48 Uhr

    Hallo Frau Schäfer,

    bei festgeschriebenen Buchungen ist es nicht möglich nachträglich Belege zu verlinken. Gern haben wir Ihre Anregung an unsere Produktentwicklung weitergeleitet.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage machen und keinen Termin für die Realisierung nennen können. Wir halten Sie über unsere Print- und Online-Medien über die Änderungen und Neuerungen im Programm auf dem Laufenden.

    Wir freuen uns auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nida Niazioglou
    Service Rechnungswesen (FIBU)
    DATEV eG

  • Ralph Maier
    11.09.2015 10:59 Uhr
    Zitat von Nida Niazioglou

    bei festgeschriebenen Buchungen ist es nicht möglich nachträglich Belege zu verlinken. Gern haben wir Ihre Anregung an unsere Produktentwicklung weitergeleitet.

    Ist dies rechtlich überhaupt nach den GoBD zulässig ?

    Gruß R.Maier

  • Nida Niazioglou
    11.09.2015 12:16 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    den Sachverhalt haben wir geprüft und laut unserer Produktentwicklung ist es nicht zulässig nachträglich Belege zu verlinken, das stimmt.

    Wir haben über www.datev.de/gobd ein kostenloses Dialogseminar bereitgestellt, dass den Umgang
    und die Möglichkeiten mit festgeschriebenen Buchungsstapel erläutert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nida Niazioglou
    Service Rechnungswesen (FIBU)
    DATEV eG

  • Ralph Maier
    11.09.2015 13:23 Uhr
    Zitat von Nida Niazioglou

    kostenloses Dialogseminar bereitgestellt

    Danke. Das liest man gerne :-)

  • Sabine Schäfer
    11.09.2015 14:25 Uhr

    Guten Tag,

    danke für die Informationen.

    Hier muss es aber definitiv (auch für die Zukunft) noch eine Lösung geben, die Buchungssätze, die der Mandant dem Steuerberater zur Verfügung stellt, erst nach Verlinkung mit den Belegen festzuschreiben.

    MfG