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Blödsinn: Steuervergünstigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

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    Einträge 16-19 / 19

    Seite 2 von 2

  • Willi Müler
    17.02.2015 17:07 Uhr

    Hallo Herr Mildner,
    das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die des Verfassungsgerichts ;-)

    Bei der Besteuerung von Familien ist das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder, also auch der Kinder, steuerfrei zu belassen. Dabei bildet das sozialrechtlich definierte Existenzminimum die Grenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum. Diese Grenze darf nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden. Das steuerliche Existenzminimum ist für alle Steuerpflichtigen unabhängig von ihrem individuellen Grenzsteuersatz in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen (BVerfG 10.11.98, 2 BvL 42/93, 2 BvR 1852,1853/97, 2 BvR 1220/93).

    Der Freibetrag ist allen Steuerpflichtigen unabhängig von ihrem Einkommen zu gewähren. Verfassungsrechtlich ist die Einführung einer Einkommensgrenze nach diesen Entscheidungen aus Karlsruhe nicht zulässig. Anders sieht es dagegen mit der Zahlung von Kindergeld aus. Das Kindergeld ist rechtlich als staatliche Subvention zu verstehen und diese kann sehr wohl an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt werden. (IWW)
    Deswegen müssen die "Besserverdienenden" das Kindergeld komplett zurückbezahlen. Ob das Familienministerium dies bei der Zusammenstellung der Höhe der Familienförderung berücksichtigt, weiß ich nicht.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • na ja
    19.02.2015 10:43 Uhr

    .. und warum sind dann die Steuerberatungskosten teilweise nicht absetzbar, dafür aber die EUR 27,13 Heizungswartung, die ich als Mieter über meine Nebenkostenumlage bezahle?
    Mit der Unsystematik des Steuerrechts sollten gerade wir uns nicht abfinden (natürlich auch nicht dauernd ärgern, sonst kommt der Herzinfarkt zu schnell)

  • geht's noch
    27.02.2015 10:31 Uhr

    inzwischen spricht der bayrische Finanzminister Söder schon davon, dass die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen eine "verdeckte Steuererhöhung" darstellt.
    Geht's noch? Die Abschaffung der systemwidrigen Abzugsmöglichkeit von Handwerkerleistungen soll eine verdeckte Steuererhöhung sein?

  • Andreas G. Müller
    27.02.2015 17:32 Uhr
    Zitat von na ja

    Mit der Unsystematik des Steuerrechts sollten gerade wir uns nicht abfinden (natürlich auch nicht dauernd ärgern, sonst kommt der Herzinfarkt zu schnell)

    Ich dachte das Steuerrecht sei Systematisch, ganz nach zwei widerstreitenden Interessen: Wie ziehe ich dem Steuerbürger möglichst viel Geld aus der Tasche und stelle zugleich die jeweilige Lobbygruppe zufrieden. Was soll daran nicht systematisch sein? :)