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- J. Wiesmann16.02.2015 18:10 Uhr
Liebe Community,
ich suche verzeifelt nach der Einstellung, dass eine Meldung erscheint, sofern bei einem Mandanten die Kostenstelle nicht eingegeben wurde. Ich bin mir sicher diese Funktion (zumindest im JA-Teil) schon einmal gesehen zu haben (Die Sammelfunktion: bei fehlender Kostenstelle auf Sammelkostenstelle kenne ich...)
Schonmal danke für die Hilfe!
Viele Grüße
J. Wiesmann - Heinz Bleyer17.02.2015 10:37 Uhr
Hallo Herr Wiesmann,
die von Ihnen gesuchte Funktion finden Sie in den Steuerungsdaten der Kosten- und Leistungsrechnung. Wählen Sie im Menü "Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerungsdaten". Setzen Sie dort den Haken bei "Eingaben unterstützen und prüfen". Damit wird die Plausibilitätsprüfung beim Belege buchen aktiviert. Sie erhalten immer dann einen Hinweis, wenn beim Buchen von KOST-relevanten Konten keine oder eine ungültige (nicht in den Stammdaten angelegte) Kostenstelle eingegeben wurde.
Bitte kontrollieren Sie auch direkt im Belege buchen, ob dort unter "Eigenschaften | Buchungssatz | Buchungserfassung der Haken bei "KOST 1: Eingaben unterstützen" gesetzt ist. Falls die Eigenschaften nicht angezeigt werden, können diese über das Menü unter "Ansicht | Eigenschaften" eingeblendet werden.
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG - Ute Laager17.02.2015 14:34 Uhr
Hallo,
bei mir sind alle Einstellungen - wie angegeben - korrekt. Ich bekomme auch eine Meldung, wenn ich eine falsche Kostenstelle eingebe, nicht aber, wenn ich vergesse, die Kostenstelle einzugeben.
Hat hier jemand Erfahrung?
Freundliche Grüße
Ute Laager - J. Wiesmann17.02.2015 20:10 Uhr
Hallo Herr Bleyer,
leider muss auch ich eine negative Rückmeldung geben. Die Einstellungen waren bereits wie beschrieben hinterlegt, jedoch erfolgt in keinem der Fälle (falsche/keine Kostenstelle) eine Meldung.
Muss das Kostenstellensystem evtl. bereits eingerichtet sein, solange keine Buchungen im Geschäftsjahr vorhanden sind?
Grüße
J. Wiesmann - Heinz Bleyer18.02.2015 11:37 Uhr
Hallo Herr Wiesmann, hallo Frau Laager,
könnte es evtl. sein, dass Sie Kontenverteilungen (fix oder variabel) angelegt haben? Unter "Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Kontenverteilungen" sehen Sie, für welche Konten oder Kontenbereiche Kontenverteilungen hinterlegt sind.
Eine eingegebene Kostenstelle hat immer Vorrang vor der Kontenverteilung. Zuerst wird vom System geprüft, ob eine Kostenstelle im Buchungssatz eingegeben wurde. Ist dies nicht der Fall wird geprüft, ob eine Kontenverteilung für das gebuchte Konto existiert. Nur wenn beides nicht zutrifft (keine Kostenstelle im Buchungssatz, keine Kontenverteilung), werden Sie durch eine Meldung darauf hingewiesen, dass die Kostenstelle fehlt.
Dies würde auch erklären, dass nur dann eine Meldung ausgegeben wird, wenn eine falsche Kostenstelle eingeben wurde, da ja zuerst die eingegebene Kostenstelle geprüft wird.
Wenn Sie möchten, dass Sie i m m e r den Hinweis erhalten, wenn Sie eine falsche oder keine Kostenstelle eingeben (also auch dann, wenn eine Kontenverteilung existiert) führen Sie folgende Schritte durch:
1. Wählen Sie über das Menü "Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerungsdaten".
2. Klicken Sie auf den Link "Plausibilitäten".
3. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Immer hinweisen, wenn Kostenstelle/-träger nicht eingegeben ist".Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG - J. Wiesmann18.02.2015 21:21 Uhr
Sehr geehrter Herr Bleyer,
leider finden sich bei mir unter Stammdaten - Kosten und Leistungsrechnung nur die Auswahlmöglichkeiten
- Kost-Systeme und
- Kostenstellen/-trägerDen von Ihnen angesprochenen Punkt kann ich leider nirgends finden. Kann es sein, dass es sich um ein Zusatzmodul handelt, dass nicht im Grundpaket enthalten ist?
- Ute Laager19.02.2015 13:01 Uhr
Hallo Herr Wiesmann,
bei mit hat es geklappt, und ich habe sicher kein Zusatzmodul.
Freundliche Grüße
Ute Laager - Heinz Bleyer19.02.2015 18:15 Uhr
Sehr geehrter Herr Wiesmann,
Sie liegen mit Ihrer Vermutung eines fehlenden Zusatzmoduls nicht einmal so verkehrt. Die Plausibilitätsprüfung auf falsche bzw. fehlende Kostenstellen/-träger-Eingaben ist nur möglich, wenn eines der Kostenrechnungsprogramme "Kostenrechnung compact pro" oder "Kostenrechnung classic pro" installiert ist.
Gibt es im Stammdatenbereich der Kosten- und Leistungsrechnung nur die beiden Funktionen "KOST-Systeme" und "Kostenstellen/-träger", ist noch kein KOST-System angelegt worden und/oder es ist keines der oben genannten Zusatzprogramme installiert.
Mit jedem DATEV-Rechnungswesen-Programm wird die Zusatzkomponente "Kostenrechnung Basis pro" kostenlos mit ausgeliefert. Damit kann für jede Kostenstelle ein einfacher Standard-Betriebsabrechnungsbogen auf Basis des DATEV-Standard-BWA-Schemas erzeugt werden. Zwar kann auch beim Standard-Betriebsabrechnungsbogen eine Eingabeunterstützung aktiviert werden. Diese bewirkt, dass beim Belege Buchen in den Feldern "KOST1" bzw. "KOST2" eine Anzeige mit allen hinterlegten Kostenstellen-trägern geöffnet werden und hier eine Kostenstelle/ein Kostenträger ausgewählt oder neu angelegt werden kann. Eine Prüfung auf falsche oder nicht eingegebene Kostenstellen ist aber nicht möglich.
Nutzen Sie nur den Standard-Betriebsabrechnungsbogen, können Sie die Eingabeunterstützung beim Belege Buchen (ohne Plausibilitätsprüfung) wie folgt aktivieren:
1. Wählen Sie "Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | KOST-Systeme.
2. Falls Sie mehr als ein KOST-System eingerichtet haben, wählen Sie das KOST-System, für das die
Eingabeunterstützung aktiviert werden soll und klicken Sie in den Kontextbezogenen Links
auf "Ändern".
3. Wählen Sie ein Wirtschaftsjahr und bestätigen Sie mit OK.
4. Aktivieren Sie in den Steuerungsdaten das Kontrollkästchen bei "Eingaben unterstützen und prüfen"
und klicken Sie auf "Speichern und schließen".Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG - J. Wiesmann19.02.2015 20:55 Uhr
Für jeden sch.... gibt es "kostenlos" eine Meldung, z.B.
- Die Erklärung wurde bereits gesendet, wollen sie wirklich öffnen...
- Wollen Sie Festschreiben...
- Sie wollen drucken! Es ist noch nicht alles festgeschrieben...
- Ausdrucken mit Unterschriftszeile...Lediglich für die sinnvollen Meldungen darf man zusätzlich bezahlen... ;)
Ist vielleicht ja mal ein Punkt für die Wunschliste, dürfe m.E. kein großer Aufwand sein, diese Funktion auch in der Standardvariante freizuschalten.
Trotzdem danke für die schnelle Hilfe!
Grüße
J. Wiesmann - Christian Wielgoß20.02.2015 08:17 Uhr
Hallo Herr Wiesmann,
mit der von Herrn Bleyer beschriebenen "Mini-Kostenrechnung" können über den Standard-BAB ohne weitere Einrichtungsschritte Kostenauswertungen in BWA-Form erstellt werden. Hierbei werden automatisch bereits in den Buchungssätzen erfasste Angaben zur Kostenstelle 1 oder 2 ausgewertet, ohne dass das KOST-System manuell angelegt werden muss (das geschieht automatisch im Hintergrund). Alle weiteren Einstellungen, z. B. Kostenstellenbeschriftung" sind optional.
Herr Wiesmann, wenn es Ihnen nur darum geht, sicherzustellen, dass bei jedem Buchungssatz eine Kostenstelle erfasst wird, sollten Sie für das KOST1- und/oder KOST2-Feld die Mussfeldfunktion aktivieren. Ist ein Buchungsfeld als Mussfeld gekennzeichnet, kann der Buchungssatz erst nach "Befüllen" des Feldes übernommen werden.
Dieses individuelle Eingabeverhalten steuern Sie im Zusatzbereich Eigenschaften im geöffneten Belege buchen: Buchungssatz | Optionale Eingabefelder | Feldeinstellungen... (Funktionslink unter der Feld-Auswahl).
Vielleicht hilft Ihnen das etwas weiter.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
- Team Gorke01.07.2015 16:11 Uhr
Hallo,
wir buchen für unseren Mandanten die Buchführung mit Kostenstellen, aber die Buchungen werden bei unseren Mandaten im Haus zu einer Kostrechnung verwendet. Das heißt, dass bei uns keine Kostenrechnung bei dem Mandanten eingerichtet ist.
Kann man es trotzdem erreichen, dass man eine Meldung bekommt, wenn die Kostenstelle fehlt?
Wir haben alle beschriebenen Möglichkeiten probiert, aber nur die mit der Mussfeldfunktion klappt.
Aber da wir nicht wissen wie das Progamm bei unseren Mandanten die "unnötigen" Kostenstellen verarbeitet, möchten wir nur bei den relevanten Buchungen eine Meldung bekommen.Mit freundlichen Grüßen
Team Gorke
- Christian Wielgoß01.07.2015 16:45 Uhr
Hallo,
eine Prüfung nur bestimmter Konten bzw. Kontenbereiche auf fehlende Kostenstellen ist nur bei konfigurierter Kostenrechnung möglich.
In diesem Fall würde ich an Ihrer Stelle eine Kostenrechnung mit Minimaleinstellungen anlegen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
- Johanna Bösl22.07.2015 17:34 Uhr
Hallo Kollegen,
ich hatte heute das gleiche Problem bei der Neuanlage einer Kostenrechnung. Die Hinweismeldung im Buchungssatz kam nicht, obwohl ich bei der Anlage des KOST-Systems den entsprechenden Haken gesetzt hatte.
Ich habe dann festgestellt, dass ich in den Stammdaten zur Kostenrechnung die Zeilenstruktur noch nicht definiert hatte und so die relevanten Konten noch nicht hinterlegt waren.
Jetzt funktioniert alles. Vielleicht hilft der Hinweis anderen weiter.
Viele Grüße
Johanna Bösl