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elektronische Datenübermittlung (ELSTER) der KSt-Erklärung für VZ 2014

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    Einträge 1-15 / 18

    Seite 1 von 2

  • Herr Burkhart
    28.03.2015 23:36 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eigentlich sollte zum 25.3. die Übermittlung freigegeben werden - jetzt schreiben Sie: Die elektronische Datenübermittlung (ELSTER) der KSt-Erklärung für VZ 2014 wird mit einer Folgeversion voraussichtlich im Mai 2015 möglich sein.

    Wir haben einige Mandanten, die darüber verärgert sind und sich beschweren.

    Gibt es ein offizielles Schreiben der Finanzverwaltung, welches ich meinen Mandanten vorlegen kann?
    Warum wurde der Termin nochmals verschoben?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Erben Frank
    29.03.2015 12:51 Uhr

    Sehr geehrter Herr Burkhart,

    vielleicht können Sie mit den beigefügten Informationen der Finanzverwaltung etwas anfangen.

    https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax

    Grundsätzlich können Sie die Steuererklärung ja erstellen und Steuern berechnen.

    Sollte es große Erstattungen geben, würde ich mit diesem Wissen (nachträglich) die Vorauszahlungen anpassen lassen...

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Erben
    Steuerberater

  • Frist verlängerung
    29.03.2015 18:32 Uhr
    Zitat von ElsterOnline

    Neue Version vom ElsterOnline-Portal verfügbar
    Folgendes Formular ist für den Veranlagungszeitraum 2014 verfügbar
    ##Körperschaftsteuererklärung.
    28. Juli 2015

    Hallo Herr Erben,
    das ist ja ein schönes Zitat, wenn zukünftig die FV mal einen Fristverlängerungsantrag ablehnt ...

  • Sabine Fuchs
    02.04.2015 13:55 Uhr

    Hallo,

    mit Entsetzen haben wir die Ankündigungen zur Freigabe der Körperschaftsteuer-Module gelesen!

    Ankündigung DATEV ist für Mai und Finanzverwaltung sogar erst für Ende Juli!!!

    Da bleibt und (grob gerechnet) nur noch ein halbes Jahr Bearbeitungszeit.

    Es sollte doch möglich sein von Seiten der Steuerberaterkammern und DATEV Druck auf die zuständigen Stellen auszuüben, damit es in Zukunft wieder vernünftige Freigabetermine und damit Bearbeitungszeiten für die Steuererklärungen gibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    S. Fuchs

  • Marco Morath
    02.04.2015 14:02 Uhr

    Hallo Frau Fuchs,

    es ist schon spannend zu sehen, dass die Freigabe erst nach dem regulären Ende der Einreichungsfrist für die Steuererklärungen erfolgt.

    Aber noch ein Wort zur Bearbeitungszeit:

    Wer sagt denn, dass Sie erst nach der Freigabe mit der Bearbeitung beginnen dürfen?
    Letztlich ist ja nur der letzte Schritt nicht möglich: Die Versendung der (fertigen) Steuererklärung. Bis dahin kann man doch alles vorbereiten, oder? ;-)

    Grüße

    M. Morath

  • Willi Müller
    02.04.2015 14:08 Uhr

    Hallo Frau Fuchs,
    ich habe auch schon eine KSt Erklärung 2014 in Papierform eingereicht (das geht ja wie früher) und bin gespannt, ob auf dem Bescheid sinngemäß steht (wie schon mal erlebt): "Da die Steuererklärungen elektronisch einzureichen sind, wird die Papiererklärung nur als Schätzungsgrundlage betrachtet" mit der Folge, dass der Beginn der Festsetzungsfrist um drei Jahre hinausgeschoben wird :-(
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • theo b.
    02.04.2015 14:25 Uhr

    Abgegeben wird per Fax. Das ist doch jetzt höchstrichterlich abgesichert.

  • Sabine Fuchs
    07.04.2015 16:46 Uhr

    Hallo Herr Morath,

    natürlich kann (und wird) die Bearbeitung vor der Freigabe begonnen.
    Doch sicher geben Sie mir Recht, das so eine "Arbeitsunterbrechung" mehr als ärgerlich ist ...

    Und von der Papier- oder Faxform wie von Herrn Müller bzw. theo b. vorgeschlagen, bin ich nicht überzeugt (Nachteil wurde ja schon genannt).
    Ich gehe ehr davon aus, das die Finanzbehörden auch noch keine endgültige Programmversion haben und die Papiererklärungen somit nicht bearbeiten können. Bleibt also nur der Herabsetzungsantrag (wir haben ja sonst nix zu treiben ;-) )

    Gruß

    S. Fuchs

  • theo b.
    07.04.2015 16:57 Uhr

    Wie war das anfangs noch gleich mit den Lebenspartnerschaften (NRW). "Bitte manuell mit kleinem Anschreiben abgeben, den Sachbearbeitern wird zugetraut die Erfassung händisch durchzuführen"? ;)

    Einfach mal testen, so mancher Sachbearbeiter soll sich ja auch immer noch über Bilanzen ohne Elster freuen ;)

  • Heiner Jürs
    11.05.2015 18:46 Uhr

    Und heute ist das per Email "reingeflattert":

    Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuer (ELSTER)
    Voraussichtlich ab 26. Juni 2015 wird die Version 10.3 von Körperschaftsteuer zur Verfügung stehen. Damit ist die Elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) für den Veranlagungszeitraum 2014 möglich. Hintergründe zum späten Auslieferungstermin erhalten Sie hier...

    Ich kann's kaum glauben, dass die DATEV für die Elster-Schnittstelle über zwei (!!!) Monate braucht. Gleichzeitig bekommen wir ständig Vorfristanforderungen ... Sollen wir denn die Arbeit in drei Wochen (bis zum Beginn der Sommerferien) schaffen?

    Aber ein neues Jahr beginnt immer wieder überraschend ...

  • Andreas Hofmeister
    11.05.2015 19:15 Uhr

    Vielleicht wäre es besser gewesen, das Dok.-Nr. 1080685 mit dem am 9.5.2015 veröffentlichtem Wortlaut einfach früher bekannt zu geben. Komplex scheint die Sache mit der Implementierung des Telemoduls ja zu sein. Und lieber später als früh fehlerhaft....

    Dann hätte man sich die vielen Nachfragen wirklich sparen können.

    Viel Lärm um nichts stattdessen....

  • Karl Schmidt
    12.05.2015 00:23 Uhr

    Es ist schon merkwürdig, wenn die Finanzverwaltung erstmals "relativ spät, nämlich am 31. März 2015" das Telemodul ausliefert. Und die Datev Programmierer machen das dann so wie die DATEV Anwender :-) und warten erst mal das erste Update ab (14.4.15), "Dieses ELSTER-Modul dient DATEV als Ausgangsbasis für die Integration ins Programm." Liebe Datev, so geht das doch nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als so großes Spezialsoftwarehaus darauf angewiesen ist, mit der eigenen Programmierung erst nach Freigabe der ersten korrigierten Elster Version anzufangen. Ein Besuch bei den Elsterprogrammierern wäre doch bestimmt auch vorher schon möglich gewesen. Und ist es tatsächlich so, dass die FÄ Elster KSt Erklärungen schon ab dem 1.4.15 zur Verfügung haben und die Datev Anwender erst drei Monate später (voraussichtlich Freitag 26.6.15) ihre KSt Erklärungen übermitteln können?
    Freundliche Grüße
    Karl Schmidt

  • Uwe Lutz
    12.05.2015 10:29 Uhr
    Zitat von Karl Schmidt

    Und ist es tatsächlich so, dass die FÄ Elster KSt Erklärungen schon ab dem 1.4.15 zur Verfügung haben

    Also, die offzielle Elster-Software der Finanzverwaltung kündigt die KSt-Erklärungen 2014 (wie schon weiter unten von Hern Erben verlinkt) für den 28.07.2015 an.

    https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax

  • Heiner Jürs
    13.05.2015 13:19 Uhr

    Naja, warten wir halt ... Eingeben können wir die Fälle ja wenigstens. Dann fällt das Sommerloch honorartechnisch dieses Jahr aus, weil wir dann die unzähligen KSt-Erklärungen abrechnen können - per WTS-Sitzung von Sylt aus :-)

    Offtopic:

    Tja, blöde Technik. Ich beneide da in gewisser Weise meinen Chef - der geht in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Ich habe dieses elendige Gemurkse noch fast 30 Jahre vor mir.
    Und ich bin mir sicher, dass wir auch im Jahre 2045 noch Spendenbescheinigungen, Steuerbescheinigungen und Verträge im (Papier-)Original beim FA einreichen müssen ...

    Oder es wird eine merkwürdige XML-Schnittstelle (wie eBilanz) für die Aussteller der Bescheinigungen geben - und daraufhin werden sich 90% der Vereine in Deutschland auflösen müssen, weil sie für die technische Umsetzung jemanden einstellen müssten.

    Keine Technik ist nicht die Lösung, aber irgendwie ist Technik auch keine Lösung ...

  • Karl Schmidt
    22.05.2015 18:55 Uhr
    Zitat von Uwe Lutz
    Zitat von Karl Schmidt

    Und ist es tatsächlich so, dass die FÄ Elster KSt Erklärungen schon ab dem 1.4.15 zur Verfügung haben

    Also, die offzielle Elster-Software der Finanzverwaltung kündigt die KSt-Erklärungen 2014 (wie schon weiter unten von Hern Erben verlinkt) für den 28.07.2015 an.

    .. und mit dem heutigen (22.5.15) Servicerelease für die Toolbox 4.3 ist die elektronische Übermittlung der KSt Erklärung 2014 schon eingebaut???
    "Mit dieser Version 4.3 ist die Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) für VZ 2014 für folgende Sachverhalte möglich:
    Körperschaftsteuererklärungen (KSt 1 B und KSt 1 C)
    Gewerbesteuererklärungen (GewSt 1 A und GewSt 1 D)
    Anlage EÜR
    KSt-Zerlegung (KStZerl1)"

    Legt die Finanzverwaltung die Daten dann zwei Monate auf Halde??
    Freundliche Grüße
    Karl Schmidt