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elektronische Datenübermittlung (ELSTER) der KSt-Erklärung für VZ 2014

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    Einträge 16-18 / 18

    Seite 2 von 2

  • Helmut Ewers
    25.06.2015 18:20 Uhr

    Liebe Kollegen,

    voll innerer Wut habe ich hier die Beiträge gelesen - nicht etwa weil die Beiträge so schlecht sind - sondern weil es einfach eine Bodenlosigkeit von der Finanzverwaltung ist, notwendige Software nicht rechtzeitig bereitstellen zu können - und das von der Finanzverwaltung.
    Aber man ist es ja nicht anders gewohnt. Die Umsetzung aller Vorgaben scheitert an der fehlenden Umsetzung in der Finanzverwaltung. ( siehe ELSTAM).
    Aber wenn der Steuerpflichtige mal Probleme hat, dann wird das gleich als betrügerisch angesehen und mit dem erhobenen Zeigefinger die Mängel in den Aufzeichnungspflichten gerügt.

    So war es..... so wird es wohl immer sein.

    PS: Die DATEV macht Ihren Job sicherlich so gut es geht und wie sie das "Material" geliefert bekommt.

  • Andreas Kilian
    16.07.2015 20:44 Uhr

    Hallo zusammen,

    nachdem nun endlich die KSt-Erklärungen für 2014 übermittelt werden können, hab ich heute meinen ersten Fall erledigt und erhalte beim Ausdruck der komprimierten Erklärung (der ja ausdrücklich nicht für das Finanzamt bestimmt ist) 2 zusätzliche Seiten mit folgendem Hinweis:

    "Leerseite aus Gründen der weiteren Bearbeitung im Finanzamt"

    Was soll dieser Schwachsinn? Das Finanzamt wird ganz bestimmt auf meiner Aktenausfertigung keine Bearbeitungshinweise anbringen. Also wozu wird die Akte mit diesen Leerseiten zugemüllt. Einfach wegwerfen möchte ich diese Blätter auch nicht, da dann die ganze Seitennummerierung nicht mehr stimmt, was später mal zu Irritationen führen könnte.

    Wo bitte bleibt hier die Qualitätssicherung, die solchen Unfug aufdeckt und abstellt (in Absprache mit den Verantwortlichen bei der Finanzverwaltung)?

    Mit sommerlichen Grüßen
    Andreas Kilian

  • Ute Höpfner
    20.07.2015 16:46 Uhr

    Hallo Herr Kilian,

    wir haben die Finanzverwaltung bereits auf diese Leerseiten angesprochen.

    Ergebnis: Für den VZ 2014 müssen diese Leerseiten gebildet und damit auch ausgegeben werden. Auch wenn die Komprimierte Erklärung bei der Körperschaftsteuer nicht beim Finanzamt abzugeben ist, sind diese Leerseiten für die finanzamtsinterne Bearbeitung erforderlich.

    Ob sich daran 2015 etwas ändern wird, konnte uns noch nicht zugesagt werden.

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG