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ESt - Berücksichtigung von Rentenkürzungen bei der Berechnung des steuerfreien Anteils

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Verwirrt Rentner
    31.03.2015 18:09 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    muss ich bei Rentenkürzungen (z.B. wg. Scheidung,...) den steuerfreien Anteil immer manuel berechnen oder welchen Eingaben muss ich im ESt-Programm vornehmen?

    Ein verwirrter Rentner

  • Stephan Hirsch
    07.04.2015 11:59 Uhr

    Sehr geehrter "Verwirrt Rentner",

    die Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente erfolgt - unabhängig von ggf. vorliegenden Rentenkürzungen - über den Jahresbetrag der Rente , das Jahr des Rentenbeginns und den Rentenanpassungsbetrag . Sind diese Daten im Programm DATEV Einkommensteuer erfasst, kann der steuerfreie Teil der Rente automatisch ermittelt werden.

    Den Rentenanpassungsbetrag können Sie entweder der Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt entnehmen oder im Programm DATEV Einkommensteuer über die Funktion "E-Steuerdaten (VaSt) abfragen" bei der Finanzverwaltung abrufen.

    Alternativ können Sie den steuerfreien Teil der Rente auch selbst ermittelt erfassen; in diesem Fall ist aber keine elektronische Datenübermittlung (ELSTER) der Steuererklärung an die Finanzverwaltung möglich.

    Informationen zur Anforderung der Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt finden Sie z. B. am Ende des Dokuments ELSTER - Anlage R: Rentenanpassungsbetrag statt steuerfreier Teil erforderlich (Dok.-Nr. 1070389).

    Mit freundlichem Gruß

    Stephan Hirsch
    DATEV eG