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doppelter Haushalt im Ballungsraum

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Manfred Mair
    01.04.2015 15:55 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    vom Finanzgericht wird die Ansicht vertreten ein doppelter Haushalt im Ballungsraum München wäre "Privatvergnügen", also §12 EStG und deshalb nicht zu berücksichtigen. Urteil rechtskräftig

    vom FG beurteilter Sachverhalt:
    Wohnsitz in Gemeinde XY, die im weitestem Sinne dem Ballungsraum München zugerechnet werden könnte, da 45km entfernt. Doppelter Haushalt in München, weil auch Arbeitsstelle in München. Entfernung zur Arbeitsstelle 1km, zum Hauptwohnsitz einfach 45km , Fahrzeit mit PKW 1-1,5 Std., mit öffentlichen Verkehrsmittel noch länger.
    Gibt es anderslautende Urteile, die diesem Sachverhalt entsprechen?.
    Bin für jede Info dankbar
    Mit kollegialen Grüßen

  • Karsten Pfeiffer
    01.04.2015 16:32 Uhr

    Hallo Herr Mair,

    das FG Hamburg hat in seinem Newsletter gerade ein Urteil mit diesem Sachverhalt bekannt gegeben. Das Urteil ist vom 17.12.2014, 2 K 113/14.

    Scheint z. Zt. eine Linie zu sein.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer