WLAN betrifft Ihr lokales Netz. DATEVnet endet dagegen an "Ihrer" Haustür. DATEVnet hat also mit WLAN genauso wenig zu tun wie mit Ihrem LAN. D.h. im Klartext, dass DATEVnet in Sachen WLAN keinerlei Besonderheiten mit sich bringt. DATEVnet sichert Ihr WLAN nicht (geht aus den genannten Gründen auch gar nicht). Sie können in Ihrer Kanzlei über einen WLAN-Router ganz normal ein WLAN bereitstellen - für die Absicherung müssen Sie selbst sorgen.
Bei uns in der Kanzlei gibt es zwar ein WLAN. Dieses WLAN ist aber komplett getrennt vom LAN und nutzt auch nicht DATEVnet. Das WLAN ist in erster Linie für Mandanten und Betriebsprüfer gedacht. Unser WLAN ist standardmäßig mit WPA2 abgesichert, was den Zugang zum WLAN angeht. Für die Absicherung des Rechners zum Internet ist der jeweilige Nutzer selbst verantwortlich. Dies lassen wir uns vom Nutzer entsprechend schriftlich geben.
Vorteil dieser Lösung: Wer es trotz Zugangsschutz schafft, in das WLAN einzudringen, hat nur einen Internetzugang - sonst nichts. Außerhalb der Geschäftszeiten ist das WLAN darüber hinaus automatisch abgeschaltet.
Wir haben uns entschieden, aus Sicherheitsgründen unser konventionelles Netz (also das, wo letztlich auch die Daten liegen etc.) nicht mit einem WLAN-Zugang auszustatten.
Sollte partout ein Zugang per WLAN benötigt werden, kann das ungesicherte WLAN verwendet werden, um per Telearbeitsplatz eine sichere Verbindung via DATEV-RZ/Datevnet-Router aufzubauen.