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Vorabversion Steuerprogramme

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    Einträge 1-15 / 26

    Seite 1 von 2

  • Martin Kolberg
    27.04.2015 13:07 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir arbeiten bereits an Abschlüssen zum 31.1.2015. (abweichendes Wirtschaftsjahr)
    Hier besteht der Wunsch, zum Berechnen der Steuern die gewohnten Programmverbindungen zu GewSt und KSt zu nutzen.
    Leider kommt - wie jedes Jahr - die Meldung:

    _____
    | "Die Jahresversion 2015 ost nicht installiert!
    | >> Wollen Sie mit einem anderen Jahresprogramm arbeiten?
    | [OK] / [Abbrechen]
    _____

    Ich möchte erneut den Wunsch aussprechen, daß die Vorab- Versionen der Steuerprogramme zeitnah ausgeliefert werden, damit auch bei den Abweichlern eine Berechnung der Steuern durch das System erfolgen kann, und nicht wieder die alten Excel- Tabellen herhalten müssen.

    Das Problem ist jedoch nicht die Berechnung mittels Excel, sondern, wenn später doch noch die DATEV- Automatik zum Füllen der Steuerprogramme aufgerufen wird, der manuelle Buchungssatz zur Rückstellungsbildung in die Vorauszahlungen einfließt, so daß die automatische Berechnung der Steuern ohne manuellen Eingriff fehlerhaft wird.

    Mir ist bewußt, daß die Berechnung nur vorläufig erfolgen kann. Trotzdem besteht der dringende Wunsch, das gewohnte DATEV- Werkzeug zu nutzen.

    Danke für eine baldige Realisierung und Aufnahme in die Planung auf der Seite: Datev_DvD-Termine

    Vielen Dank, Kolberg

  • Martin Kolberg
    28.04.2015 08:21 Uhr

    Nachtrag:

    Dieses Problem besteht seit Einführung der Datenverbindungen zu den Steuerprogrammen vor mehr als 10 Jahren, und ich habe den Wunsch schon mehrfach geäußert.

    Mein Vorschlag wäre, daß DATEV künftig parallel zur Rewe- Jahreswechselversion auch die korrespondierenden Vorab- Steuerprogramme ausliefert.

    Hier wäre es für den Workflow völlig ausreichend, wenn diese vorläufigen Steuerprogramme 2015 komplett auf dem Rechtsstand des Vorjahres basieren, und dieses auch bei den Auswertungen andrucken.

    Eine Bitte an Kollegen:
    Wenn Sie auch von dieser Problematik betroffen sind, dann bitte ich um ein "Bedanken"- Klick.

    Frage an DATEV:
    Wann werden die Programme ausgeliefert? (Derzeit sind keine Service-Releases geplant)

    Danke Kolberg, (heute ist wieder eine Bilanz zum 31.1.2015 dran, die einzig an der Programmverbindung des GewSt- Programmes haken wird.)

  • Ute Höpfner
    29.04.2015 18:14 Uhr

    Hallo Herr Kolberg, hallo Newsgroup,

    Ihr berechtigter Wunsch, die Vorabversionen der Programme Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer möglichst frühzeitig zu erhalten, deckt sich mit unserem Anliegen, Ihnen die Programme so früh wie möglich bereitzustellen.

    Allerdings können die Vorabversionen erst dann realisiert werden, wenn die Versionen für den aktuellen VZ komplett erstellt und ausgeliefert sind. Derzeit stehen sowohl für Gewerbesteuer 2014 (ELSTER Anlage EMU) als auch KSt 2014 (ELSTER) noch wichtige Versionen aus.

    Für die Vorabversionen sind folgende Termine geplant:

    GewSt 2015 Vorab V. 12.0: Juli 2015

    KSt 2015 Vorab V. 11.0 / 19.0: 3. Quartal 2015


    Auf den von Ihnen genannten Seiten der DATEV-Service-Releases werden die Versionen erst kurz vor der Auslieferung aufgenommen. Im Dokument 1010488 Allgemeines - Auslieferungstermine der Steuerprogramme veröffentlichen wir die geplanten Termine auch schon lange vor dem tatsächlichen Auslieferungstermin. Das Termindokument wird ständig aktualisiert, sobald wir neue Erkenntnisse haben oder auch konkretere Termine nennen können.

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • Christian Kunz
    29.04.2015 18:24 Uhr

    Hallo Frau Höpfner,

    könnten Sie bitte auch zu dem Wunsch nach vorläufigen Aushilfsversionen mit Vorjahresrechtsstand Stellung beziehen?

    Danke im voraus und freundliche Grüße

  • Ute Höpfner
    29.04.2015 18:56 Uhr

    Hallo Herr Kunz,

    pardon, da sollte ich natürlich noch kurz Stellung beziehen.

    Dieser Wunsch geht für uns Hand in Hand mit der frühen Verfügbarkeit der Vorabversionen und ist uns auch bekannt.

    Wir nehmen die aktuelle Diskussion zum Anlass, das Thema "Vorabversionen und frühzeitige Verfügbarkeit" nochmal gemeinsam mit unseren Entwicklungskollegen zu besprechen und nach neuen Lösungsansätzen zu suchen.

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • Martin Kolberg
    29.04.2015 19:18 Uhr

    Sehr geehrte Frau Höpfner,

    bitte suchen sie eine Möglichkeit, daß der Anwender bei einem Abschluß zum 31. Januar einfach die Funktionalitäten des Programmes nutzen kann, und auch das wirklich gute Werkzeug zur Berechnung der latenten Steuern nutzen kann, so daß wirklich alles in einem Rutsch fertig gestellt werden kann.

    Nach meinem Programmverständnis müßte es ein Leichtes sein, die aktuelle (vorläufige) Jahresversion 2014 einfach als Vorab- Version für das Folgejahr (2015) auszuliefern.

    Vielleicht können Ihre Entwicklungskollegen ein Wunder in Form eines "Schnellschusses" bewirken, so daß vor den Sommerferien eine Erfassung und Berechnung des VZ 2015 möglich ist, um das Jahresende zu entlasten.

    Alternativ bitte ich Sie, darüber nachzudenken, ob mit der Vorab- Version 2015 nicht gleich die Vorab- Version 2016 erstellt werden kann, die dann einfach zum Jahresende frei geschaltet wird.

    Danke, Kolberg

  • Karsten Pfeiffer
    30.04.2015 10:45 Uhr

    Hallo Allerseits,

    es mag ja gut klingen einfach die Vorjahresversion als Vorabversion zu verwenden. In einem Programmiererforum habe ich einmal die Signatur "es heißt cut & paste und nicht copy and I don't understand". Und genau hier befinden wir uns.

    Bei einem reinen Kopieren der Programmversion von einem auf das andere Jahr werden die Zeitbezogenen Vorschriften der §§ 34 KStG und 51, 52 EStG außer Acht gelassen. Ich möchte nicht die Diskussion erleben, wenn dadurch eine falsche Steuer berechnet wurde.

    Sollte ich weitere Vorschriften mit Laufzeitangaben vergessen habe bitte ich um Nachsicht, alles kann man nicht nachschlagen.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Martin Kolberg
    30.04.2015 11:29 Uhr

    Sehr geehrter Herr Pfeifer, sehr geehrte Frau Höpfner,

    hier ist die Problematik nicht die endgültige und fehlerfreie Berechnung , sondern zum jetzigen Zeitpunkt werden die Jahresabschlüsse 2015 in der Rohfassung vorbereitet, und da gehört auch dazu, die Schnittstellen und Programmverbindungen zu den Steuerprogrammen festzulegen.

    Insbesondere sind für die Abschlußarbeiten die Programmverbindungn GewSt und KSt notwendig - und wenn es nur um eine vorläufige Steuerschätzung zur Anpassung der Vorauszahlungen geht. Man spart sich einfach Doppeltarbeit, wenn hierfür die vorhandenen Schnittstellen genutzt werden können.

    Selbstverständlich werden die Daten erst dann an die Finanzverwaltung übermittelt, wenn im Folgejahr (also Mitte 2016) die entsprechenden endgültigen Programmversionen fertig sind. Wenn sich bis dahin gesetzliche Änderungen, oder eine Änderung des Hebesätze ergeben ... dann ist das so ..., und der Sachbearbeiter muß entscheiden, wie er mit den Differenzen umgeht: Abschluß ändern, oder bei kleinen Einzelunternehmen im Folgejahr ausbuchen.

    Wenn bei einem Fall wirklich die zeitbezogenen Vorschriften der §§ 34 KStG und 51, 52 EStG zu beachten sind, kann das selbstverständlich in der vorab- Version nicht beachtet werden, und es gibt hierfür die roten Hinweissymbole. Bei den allermeisten Einzelunternehmen und kleinen Kapitalgesellschaften haben diese Vorschriften keinerlei Einfluß auf die zu bildenden Steuerrückstellungen.

    Vielleicht sollte DATEV es den Anwender überlassen, zu entscheiden, ob er eine unsichere vorab- Version nutzen möchte, oder nicht (Warnfenster anzeigen...).

    Viele Grüße, Kolberg

  • Christian Wielgoß
    30.04.2015 12:12 Uhr

    Hallo Herr Kolberg,

    ich sehe das so wie Herr Pfeiffer: Wo 2015 drauf steht, sollte auch 2015 (mit dem jeweiligen Rechtsstand) drin sein. Eine Optionsmöglichkeit im Sinne von "Ja - ich berechne vielleicht falsch" halte ich für unglücklich.

    Warum nutzen Sie denn für die vorläufige Berechnung nicht die Programmversion für 2014? Hier sind auch bei WJ-Ende in 2015 alle Schnittstellenfunktionen gegeben - falls die Daten der Programmverbindung so umfangreich sein sollten.

    Ggf. müsste hier lediglich mit einer Basis-Nummer oder separaten Mandantennummer gearbeitet werden, so dass die "echte" Erklärung 2014 nicht überschrieben wird.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Martin Kolberg
    30.04.2015 12:37 Uhr

    Sehr geehrter Herr Wielgoß,

    leider kommt bei dem Aufruf aus Rewe die Meldung:

    _____
    | "Die Jahresversion 2015 ist nicht installiert!
    | >> Wollen Sie mit einem anderen Jahresprogramm arbeiten?
    | [OK] / [Abbrechen]
    _____

    Außerdem ist das Jahr 2014 bereits komplett fertig und wartet lediglich auf die Elster- Schnittstelle. Solange keine Versionierung möglich ist - soll hier nichts mehr angefaßt werden.

    Wie gesagt, es handelt sich nicht um komplizierte Steuerberechnungen, sondern um einfachst- Fälle von Kleinunternehmen, wo in wenigen Minuten die Rückstellung ermittelt und gebucht werden soll. Also 4 * Vorauszahlungen, Gewinn um Bewirtungsaufwendungen und GewSt- Vorauszahlungen korrigiert, fertig...

    natürlich kann das auch über Excel geschehen, aber das ist wieder Doppeltarbeit.

  • Christian Wielgoß
    30.04.2015 13:04 Uhr

    Hallo Herr Kolberg,

    mit OK können Sie eine Berechnung mit dem Programmstand 2014 durchführen.

    Wie ich bereits schrieb, wäre hier eine andere Mandantennummer für das Steuerprogramm oder eine Versionierung mit der Basis-Nummer erforderlich.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Martin Kolberg
    30.04.2015 13:35 Uhr

    Sehr geehrter Herr Wielgoß,

    ich habe es probiert, und es funktioniert soweit.
    Nur muß man höllisch aufpassen, um den Vorjahresbestand nicht zu überschreiben.

    Daher möchte ich meinen Wunsch nach einer schnelleren Vorab- Version aufrecht erhalten, damit die Werte auch an dem Ort gespeichert werden können, wo man sie später benötigt.

    Danke, Kolberg

  • Martin Kolberg
    26.05.2015 12:30 Uhr
    Zitat von Ute Höpfner

    Für die Vorabversionen sind folgende Termine geplant:

    GewSt 2015 Vorab V. 12.0: Juli 2015

    KSt 2015 Vorab V. 11.0 / 19.0: 3. Quartal 2015

    Sehr geehrte Frau Höpfner,

    könnten Sie bitte veranlassen, daß diese Termine auch auf der Seite: Service-Releases: Ausblick aufgenommen werden.

    Danke, Kolberg

  • Ute Höpfner
    27.05.2015 18:39 Uhr

    Hallo Herr Kolberg,

    Ihre Bitte habe ich entsprechend weitergeben.

    Viele Grüße

    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • ein verärgerter Anwender
    20.06.2015 12:38 Uhr

    Mittlerweile wurde die Seite komplett vom Netz genommen, und wir feierten bereits Sonnenwende, ohne daß auch nur ein einziger belastbarer Termin für die Vorab- Berechnungen veröffentlicht wurde.

    An anderem Orte wird der Service gelobt, aber... was kann die 24. Help- Hotline dafür, wenn die Programmierung nicht aus dem Winterschlaf erwacht und einfach verschlafen wird, daß es Anwender gibt, die langsam die ersten 2015 er Abschlüsse endgültig fertig stellen möchten - mit allen Programmverbindungen aus den Steuerberechnungen...

    Wissen eigentlich die Programmierer, daß bei nachträglichen Steuerberechnungen die vorläufigen Buchungssätze entsorgt werden?