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Zuschuss zur freiwilligen KV bei VaSt Übernahme

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    28.04.2015 16:07 Uhr

    Hallo Datev,
    bei der Übernahme der VaSt Daten - Beitragszuschuss der DRV zur freiwilligen (gesetzlichen) KV) - wird dieser in die Zeile 34 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. Das ESt Programm 2013 meckert daraufhin, weil keine Beiträge zur privaten KV erfasst worden sind und möchte nicht übertragen.
    Wie kann ich eine richtige Übernahme erreichen (Zuschuss zur gesetzlichen freiwilligen KV in Zeile 24 statt 34)?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Christian Wielgoß
    28.04.2015 16:23 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    bitte kontrollieren Sie bei der betroffenen Rente, ob in der Registerkarte Rentenbeträge/Beiträge der Haken im Kontrollkästchen "Es lag eine private Kranken- und Pflegeversicherung vor" entfernt ist. Hierüber wird die Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand gesteuert.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Willi Müller
    28.04.2015 18:12 Uhr

    Hallo Herr Wielgoß,
    Danke sehr, das war's.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    02.05.2015 15:48 Uhr

    Hallo Datev,
    im Fehlerprotokoll erscheint ohne das Kreuzchen "Es liegt eine private Krankenversicherung vor" folgender (umfangreicher) Fehlertext:
    Sonderausgaben
    Fehler / Steuerpflichtiger Anlage Vorsorgeaufwand
    Es ist ein Zuschuss zu den Beiträgen zu Kranken- und/oder sozialen Pflegeversicherungen, aber es sind keine zugehörigen Beiträge zu Kranken- und/oder Pflegeversicherungen erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck der Komprimierten Erklärung sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe (ggf. mit '0').
    Hinweis / Steuerpflichtiger Zuschuss zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen
    Es ist ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, aber es sind keine Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen erfasst. Bezieht sich der Zuschuss ganz oder teilweise auf Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen mit Anspruch auf Krankengeld, erfassen Sie ggf. den in Zeile 24 enthaltenen selbst ermittelten Zuschuss zu Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt für die Ermittlung des steuerfreien Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung gemäß RZ 65 des BMF-Schreibens vom 13.09.2010, LEXinform Steuern-Recht Dok.-Nr. 5232914. Prüfen Sie die Eingaben.
    "
    Ein Hinweis darauf, dass es auch am fehlenden Kreuzchen liegen könnte, wäre hilfreich ....
    Danke und schöne Grüße
    Willi Müller