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KapESt für Ausländer / wie erfassen?

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    29.04.2015 18:23 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    ein Gesellschafter ist ins Ausland verzogen und die KapESt soll bei einer Ausschüttung nun nicht mehr einbehalten werden.
    Wo kann ich das Häkchen setzen?
    Die Angaben zu dem alten deutschen Finanzamt bekomme ich auch nicht weg. Das Feld bietet nur eine Listenauswahl und keine Löschung an.
    Für Tipps bin ich dankbar.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Christian Kunz
    29.04.2015 18:36 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    normalerweise ändert der Wegzug nichts an der KapESt-Pflicht. Nach welcher Sondervorschrift ist denn Ihr Anteilseigner befreit?

    Grüße