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Hinweistext Resturlaub negativ

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    Einträge 1-11 / 11

    Seite 1 von 1

  • Alexander Skerat
    05.05.2015 10:34 Uhr

    Guten Morgen NG,

    wir haben jetzt beim Lodas bei der Probeabrechnung immer den Hinweistext "Die Resturlaubstage des Vorjahres sind negativ.....". Dies obwohl wir keine Urlaubsstatistik für die entsprechenden Mandanten führen.
    1. Wie kann man diese Meldung vermeiden, gibt ja einen gehörigen Schrecken ;-))
    2. Es gibt aber auch bei einigen Mandanten, bei denen eine Urlaubsstatistik geführt wird, den Fall dass negative Urlaubstage (ob das arbeitsrechtlich geht ist ja erstmal wurscht, wir machen ja nur Steuerecht ;-))) entstanden sind. Wie kann die Meldung ausgeblendet werden?


    Sonnige Grüße

  • Michaela Loos
    05.05.2015 16:32 Uhr

    Guten Tag Herr Skerat,

    der Hinweistext bezieht sich auf den Urlaubsanspruch des Vorjahres.

    Generell kann nicht mehr Urlaub gewährt werden, als Anspruch vorhanden ist. Alternativ ist der Urlaubsanspruch entweder zu erhöhen oder die Gewährung in einen unbezahlten Urlaub umzuwandeln.

    Die Fehlermeldung können Sie umgehen, indem Sie im aktuellen Monat unter
    Personaldaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch im Register "Vorjahre" den Resturlaub mit "0,0" erfassen. Im Feld Übernahme in das Jahr (JJJJ) tragen Sie das aktuelle Jahr 2015 ein.

    Bei gewünschter Führung der Urlaubsstatistik ist es erforderlich, die Werte immer vollständig und korrekt vorzutragen.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Michaela Loos
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Alexander Skerat
    05.05.2015 16:44 Uhr

    Hallo Frau Loos,

    danke für den Hinweis, der aber nur bedingt die Frage trifft.
    Wir führen bei vielen Mandanten keine Urlaubstatistik, da ist es doch müßig jetzt überall eine "0" vorzutragen um die Meldung wegzubekommen.

    Bei Mandanten die Ihren Mitarbeitern mehr Urlaub gewähren als vereinbart (warum auch immer) wäre es ideal wenn ich die Meldung irgendwo bestätigen kann, "jep, das ist so" und dann brauch ich den Hinweistext auch nicht jeden Monat.

    So als Denkanstoß aus der Praxis ;-)

    Schöne Grüße nach Nürnberg.

  • Rolf Hein
    05.05.2015 17:23 Uhr

    Hallo Herr Skerat,

    schauen Sie doch mal nach, ob bei den betroffenen AN im Vorjahr z.B. mit BS 71 Urlaubstage gebucht wurden. Das ist mir nämlich auch schon passiert, dass zwar kein Urlaubsanspruch in den Stammdaten drin stand, aber eben via BS 71 genommene Urlaubstage gebucht wurden, was dann mathematisch korrekt am Jahresende zu einem negativen Resturlaub führte.

    Wenn Sie keinen Urlaubsanspruch auf der Abrechnung mitführen wollen, dann ist die von Frau Loos genannte Lösung die einfachste - oder Sie vermeiden soweit machbar die Abrechnung von genommenen Urlaubstagen schon unterjährig.

    Ihre Idee der "Bestätigung - und gut is ..." klingt im ersten Ansehen bestechend, bedingt aber bei nochmaligem Nachdenken zwangsläufig auch Automatismen der Löschung dieser "Bestätigung" mit dem Monat Dezember, denn so einfach auf ewig können Sie die Bestätigung ja auch nicht bestehen lassen. Dieses "Vergessen" müssen Sie dann aber auch wieder - als Hinweistext - protokollieren, so dass die Ersparnis auf der einen Seite mit neuer Meldung als Folge wieder kompensiert würde.

    Insoweit plädiere ich eher für das Beibehalten des status quo, bevor wir die eh schon hohe Komplexität des LOHNs noch weiter anheben ...

    Herzliche Grüße

    Rolf Hein

  • Elke Eckerlein
    05.05.2015 18:34 Uhr

    Hallo,
    bei mir erscheinen diese Hinweistexte der negativen Resturlaubstage auch bei vielen Mitarbeitern obwohl ich seit vielen Jahren dort keine Urlaubsstatistik mehr führe (wurde gelöscht). Es erscheinen seit Jahren keine Daten in der Urlaubsstatistik. Ich habe auch keine Daten mit BS 71 eingegeben.
    Woher kommen diese Fehlermeldungen?
    Gibt es nur die Möglichkeit mit der 0,0 Eingabe bei den Vorjahres-Resturlaubstagen?
    Das Fehlerprotokoll wird dadurch sehr unübersichtlich.

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

  • Mike Hecker
    06.05.2015 10:53 Uhr

    Hallo zusammen!
    Guten Morgen DATEV!

    Die neuen Hinweise machen das Fehler- und Hinweisprotokoll wieder einmal ein Stück unübersichtlicher. Wieder einmal mehr werden Unmengen an gleichartigen sich wiederholenden Informationen auf die Liste gestopft (ich erinnere mich noch an diverse IBAN-Hinweise, der monatlich erscheinende Hinweis auf die fehlende DÜ an die Berufsgenossenschaften u.a.). Und ich wiederhole meine Befürchtung, dass damit die wirklich wichtigen Hinweise einfach überlesen werden.

    Aber unsere tollen Entwickler im IT-Campus werden sich schon etwas dabei gedacht haben - wir Anwender haben den Sinn wohl nur noch nicht erkannt oder wir haben keine Ahnung wie man damit umgeht. Egal.

    Also, mich nervt der Hinweis auch! Und Frau Loos - ich habe KEINE LUST UND KEINE ZEIT bei allen Mitarbeitern die Resturlaubstage manuell mit Null vorzutragen!
    Wir führen bei einigen Mandanten eine "echte" Urlaubsstatistik. Dort klappt ja alles.
    Allerdings werden bei vielen Mandanten nur die genommenen Urlaubstage als Hinweis für die Arbeitnehmer erfasst und ausgegeben, die eigentliche Urlaubsstatistik führt der Arbeitgeber selbst. Und genau hier kommen plötzlich und unerwartet diese Hinweisfelder.

    Vielleicht sollte DATEV im Vorfeld einmal nachdenken und überlegen, wie so etwas in der Praxis abläuft. Soll heißen: Wenn gar kein Urlaubsanspruch im entsprechenden PSD-Feld hinterlegt ist, warum wird dann eine Prüfung vorgenommen? Für etwas, was eigentlich gar nicht existiert. Das ist nicht bis zum Ende durchgedacht.

    Forderung: Fehlerhinweis umgehend abstellen! Oder zumindest eine weitere Logikprüfung einführen. (WENN Urlaubsanspruch aktuelles Jahr <> Null; DANN WENN Resturlaubstage Vorjahr < Null; DANN Ausgabe Fehlerhinweis; SONST Unterdrückung Fehlerhinweis)

    Und bevor jetzt aus Nürnberg wieder die Bemerkung kommt, dass sich niemand darüber beschwert hat außer die paar Newsgroup-Leute: Fragen Sie mal die ganzen Anwender, die solche Dinge einfach so kommentarlos hinnehmen. Die ärgern sich auch, die sagen nur nichts.

    Gruß

    Mike Hecker

  • Horst Stöcker
    06.05.2015 15:13 Uhr

    Ich habe das Thema unserem Key Account Manager weitergegeben. Er soll sich dafür einsetzen daß das baldmöglichst abgestellt wird.
    Mit dieser Meldung bringt DATEV das Faß zum überlaufen.

    Es braucht DRINGEND ein Fehler- und Hinweismanagement in dem jede Kanzlei einstellen kann welche Fehler oder Hinweise ausgegeben werden sollen oder eben nicht.
    Bis das verwirklicht ist gehören Meldungen wie die aktuell diskutierte sofort abgeschaltet.

  • Mike Hecker
    06.05.2015 17:03 Uhr
    Zitat von Horst Stöcker

    Ich habe das Thema unserem Key Account Manager weitergegeben. Er soll sich dafür einsetzen daß das baldmöglichst abgestellt wird.

    Und Sie meinen das nutzt etwas?

    Vielleicht sollte DATEV ja auch das Fehler- und Hinweisprotokoll einfach in zwei verschiedene Auswertungen aufteilen:
    1.) wirklich wichtige Fehler mit Auswirkung auf die Abrechnung
    2.) sinnlose Einträge, die sowieso keinen interessieren (DÜ BG, Weitergabetermine SEPA, Resturlaubstage negativ, Betriebsnummer StB fehlt, Personalnummer nicht beschäftigt weil Eintritt in einem Folgemonat und einige andere mehr)

    Es gab glaube ich im Zusammenhang mit der SEPA-Umstellung schon einmal die Diskussion über Sinn und Unsinn mancher Fehlerhinweise. Jedenfalls verbringe ich viel Zeit damit, die wichtigen Fehlerhinweise zwischen den ganzen Endloswiederholungen herauszufiltern.
    (Beim Stichwort FILTERN fallen mir auch wieder mal die Rückmeldungen wieder ein ... gleich mal den alten Thread hervorkramen ...)

    Gruß

    Mike Hecker

    Nachtrag:
    Hier wurde schon einmal über Hinweisprotokolle diskutiert. Ursprung in 2013, Weiterführung in 2014, in 2015 noch immer keine Besserung!

  • Michaela Loos
    07.05.2015 13:44 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    seit heute, 07.05.15 wird der Fehler nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgegeben:

    - unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen im Register "Brutto/Netto-Abrechnung" ist der Ausweis der Urlaubsstatistik aktiviert
    - es ist ein negativer Resturlaub aus dem Vorjahr vorhanden
    - es wurden die Felder zum Urlaubsanspruch erfasst

    Eine weitere Optimierung der Ausgabe für die Fehlermeldung wird derzeit geprüft.

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Michaela Loos
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Mike Hecker
    07.05.2015 14:10 Uhr

    Danke Frau Loos für Ihre Info und für die kurzfristige Umsetzung.
    Ich denke damit wird das Hinweisprotokoll wieder etwas übersichtlicher.

    Herzliche Grüße

    Mike Hecker

  • Michaela Loos
    12.05.2015 17:08 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    wir haben die Ausgabe der Fehlermeldung nochmals optimiert.

    Mit der heutigen Programmübergabe wird künftig nur noch ein Hinweis ausgegeben.

    Der Hinweis befindet sich jetzt nur noch auf einer Seite und es werden die betroffenen Mitarbeiter bis zur von Ihnen veranlassten Korrektur aufgezählt.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Michaela Loos
    Personalwirtschaft
    DATEV eG