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Betriebsnummer des Steuerberater

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    Einträge 1-15 / 21

    Seite 1 von 2

  • F. Röling
    05.05.2015 14:38 Uhr

    Hallo,

    aktuell erscheint im Fehlerprotokoll, dass die Betriebsnummer des Steuerberaters hinterlegt werden.
    Wir rechnen die Löhne selbst ab. Was ist hier zu erfassen?

  • C. H.
    05.05.2015 15:10 Uhr

    Die Betriebsnummer desjenigen, welcher die Löhne abrechnet. In Ihrem Fall dann womöglich Ihre eigene.

  • Mike Hecker
    05.05.2015 16:25 Uhr

    Hallo F. Röling!

    Wenn Sie selbstbuchender Mandant sind, sollte m.E. das Feld leer bleiben. In diesem Fall sollte DATEV das Fehlerprotokoll umgehend überarbeiten (genau wie diese unsäglichen Hinweise bzgl. des negativen Resturlaubs).

    Das Feld hat in Ihrem Fall nämlich keine Bedeutung, da es nur im SV-Meldeverfahren als Zusatzmerkmal übermittelt wird um Rückfragen durch die Einzugsstellen zu erleichtern.

    Also DATEV! Fehlerprotokoll anpassen!!! Dieser Hinweis ist unnütz!

    Schöne Grüße

    Mike Hecker

  • C. H.
    05.05.2015 17:44 Uhr

    Hm...

    Die DATEV nennt das Feld Betriebsnummer des Steuerberaters, weil die Software grds. halt für Steuerberater gedacht ist.

    Bei dem Feld handelt es sich aber nach meiner Kenntnis um das Feld "Betriebsnummer der Abrechnungsstelle". Diese Daten möchte die Deutsche Rentenversicherung übermittelt bekommen, um den Ansprechpartner für Betriebsprüfungen zu kennen. Wer seine eigenen Gehälter abrechnet, ist seine eigene Abrechnungsstelle. Vgl. "Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV in der vom 01.01.2014 an geltenden Fassung", bekanntgemacht am 6.12.2012.

    Darin heißt es in der Datensatzbeschreibung:
    Stelle 090-104, 15 Zeichen lang, Typ: alphanumerisch, Pflichtangabe, BBNR-ABRECHNUNGS-STELLE bzw. BBNRAS, Betriebsnummer der Abrechnungsstelle (z.B. Steuerberater - 8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen)

    In diesem Sinne... Steuerberater oder nicht: die Abrechnungsstelle ist nicht optional, sondern obligatorisch.

    Sie könnten die DATEV natürlich ähnlich selbstbewusst auffordern, das Feld in der Eingabemaske anders zu betexten, also bspw. "Betriebsnummer der Abrechnungsstelle (z.B. Steuerberater)". Aber vielleicht ist das des Guten auch zu viel... ;)

  • H. C.
    06.05.2015 11:52 Uhr

    Das Feld Betriebsnummer des Steuerberaters gibt schon einige Zeit meines Wissens.
    Die Meldung im Fehlerprotokoll wohl erst die letzten Wochen.

    Warum machen sich die Programmierer keine Gedanken bevor so ein Fehlertext eingesteuert wird? Wenigstens ein Dokument in Lexinform mit Hintergrundinfos.

  • Michaela Loos
    06.05.2015 16:27 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    aktuell erhalten Sie einen Hinweis, wenn Sie das Feld "Betriebsnummer des Steuerberaters" unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten nicht befüllt haben.
    Rechnet der Steuerberater die Löhne für seinen Mandanten ab, kann sich die Krankenkasse bei Rückfragen ohne Umwege direkt an die abrechnende Stelle wenden. Die Erfassung der Betriebsnummer des Steuerberaters ist freiwillig.

    Ist das Feld nicht gefüllt, wird der Hinweis derzeit drei Mal ausgegeben.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße und eine schöne Restwoche.

    Michaela Loos
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • fgh asd
    06.05.2015 16:45 Uhr
    Zitat von Michaela Loos

    Hallo Newsgroup,

    aktuell erhalten Sie einen Hinweis, wenn Sie das Feld "Betriebsnummer des Steuerberaters" unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten nicht befüllt haben.
    Rechnet der Steuerberater die Löhne für seinen Mandanten ab, kann sich die Krankenkasse bei Rückfragen ohne Umwege direkt an die abrechnende Stelle wenden. Die Erfassung der Betriebsnummer des Steuerberaters ist freiwillig.

    Ist das Feld nicht gefüllt, wird der Hinweis derzeit drei Mal ausgegeben.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße und eine schöne Restwoche.

    Michaela Loos
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

    Hallo Frau Loos,

    Der Hinweis wird drei Mal ausgegeben???
    Bereits beim ersten Hinweis rufen alle Selbstbucher beim Steuerberater an und fragen nach.

    Keine gute Lösung.

  • Mike Hecker
    06.05.2015 16:48 Uhr
    Zitat von Michaela Loos

    ... Die Erfassung der Betriebsnummer des Steuerberaters ist freiwillig.

    Ist das Feld nicht gefüllt, wird der Hinweis derzeit drei Mal ausgegeben.

    Danke für diese Info, Frau Loos. Leider kann ich das kritiklos nicht durchgehen lassen!

    Wer hat entschieden, diesen Hinweis auszugeben? Wer kommt für die Zeit auf die wir damit zubringen, selbstbuchenden Mandanten zu erklären dass dieser Hinweis unsinnig ist? Weil bei solchen Hinweisen in den Probeabrechnungen der LODAS-Selbstbucher erfolgt immer ganz schnell ein Anruf bei der Kanzlei. Wir in der Kanzlei wissen dass DATEV mitunter komische und unsinnige Meldungen im Fehlerprotokoll schreibt, die Mandanten aber nicht.
    Und ich verwette .... darauf, dass diese Rückfragen bei jedem Selbstbucher auch genau drei Mal kommt wenn DATEV das drei mal ausgibt.

    Sollen wir diesen Mehraufwand für die Telefonate nun DATEV in Rechnung stellen? Welchen Stundensatz schlagen Sie dafür vor?

    Also noch einmal: Fehlerhinweis SOFORT abschalten! Es ist eine FREIWILLIGE Angabe.

    Gruß

    Mike Hecker

  • Ralph Maier
    06.05.2015 18:19 Uhr

    OMG - es wird immer lächerlicher... sinnfreie Erklärungsversuche soweit das Auge reicht !

  • Willi Müller
    06.05.2015 18:53 Uhr

    Hallo Herr Dr. Krug,
    das ist auch ein schönes kleines Beispiel, an dem es sich lohnt herauszufinden, welcher Ihrer Entwickler falsche Vorstellungen von uns Anwendern hat.
    Welchen Sinn hat es, drei Monate den Anwender mit der Frage nach der Betriebsnr. des Steuerberaters zu nerven und dann aufzugeben? Was hat der Programmierer sich dabei gedacht, als er diese Routine eingebaut hat?
    Nur wenn Sie sich die Mühe machen, den betreffenden Programmierer zu finden und ihn/sie auf das "richtige Gleis" setzen, werden die Programme besser.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Maximilian Hofmeister
    10.08.2015 16:59 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren von der DATEV,

    ich stelle gerade fest dass bei Probeabrechnungen in LODAS der Hinweis zur Betriebsnummer des Steuerberaters immer noch ausgegeben wird. Hat man sich entschieden diesen Hinweis dauerhaft anzeigen zu lassen sofern sich der Bearbeiter weigert die Betriebsnummer einzugeben?

    Gruß
    Hofmeister

  • Laura Klaus
    12.08.2015 10:35 Uhr

    Hallo Herr Hofmeister,

    wie bereits am 06.05.2015 von meiner Kollegin Frau Loos erwähnt, wird der Hinweis drei Mal ausgegeben, wenn das Feld nicht befüllt ist.

    Wird bei Ihnen der Hinweis öfter ausgegeben? Bitte wenden Sie sich zur Klärung an uns .

    Viele Grüße,
    Laura Klaus
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Willi Müller
    12.08.2015 10:58 Uhr

    Hallo Frau Klaus,
    wie bereits am ... und am ... und am ... und am .... hier in der Newsgroup erläutert, ist dieser Hinweis Unfug.
    Bitte veranlassen Sie, dass dieser Hinweis abgeschaltet wird - richtet sich natürlich nicht gegen Sie persönlich, aber schon z.B. an Ihren Chef, Herrn Dr. Krug, der nach "normaler" Offenheit zu Beginn seiner Tätigkeit sich nun offensichtlich auch lieber in der DATEV Deckung aufhält, als sich hier in der Newsgroup noch einmal zu Wort zu melden. Schade.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Maximilian Hofmeister
    12.08.2015 11:23 Uhr

    Sehr geehrte Frau Klaus,

    ich sehe keinen Sinn darin Kontakt mit der DATEV aufzunehmen. Ich stelle nur fest dass wir einen Mandanten für August abgerechnet haben und der Hinweis wieder ausgeworfen wird.

    Mai bis August sind bei mir vier Monate, aber vielleicht geben wir die Betriebsnummer einfach ein damit wir Ruhe haben....

    Ich möchte noch anmerken dass wir das Feld nicht aus Bosheit nicht befüllen sondern aus datenschutzrechtlichen Gründen. Immerhin bekommt man bei so mancher Krankenkasse mit einer Betriebsnummer Auskünfte. Und wir finden es bedenklich dass diese Nummer quasi mit einer Beliebigkeit angegeben und verwendet wird. Bei Steuer- und Id-Nummer habe ich den Eindruck dass diese als wichtiger und schützenswerter angesehen werden als die Betriebsnummer.

    Gruß
    Hofmeister

  • Marianne Nachreiner
    14.08.2015 16:55 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    Sinn des Hinweises ist, dass sich die Krankenkasse bei Rückfragen direkt - ohne Umwege über den Mandanten - an die Abrechnungsstelle (gilt nicht für selbst buchende Mandanten)wenden kann. Ziel ist, dass Rückfragen der Krankenkasse an die Abrechnungsstelle schneller und einfacher beantwortet werden könnten. Ist das Feld "Betriebsnummer des Steuerberater" gefüllt, wird diese Angabe im Datensatz Beitragsnachweis an die Krankenkasse weiter gegeben.

    Da in der Lohnabrechnung zwischenzeitlich mehrmals bei Mandanten ohne diese Angabe auf diese Eingabemöglichkeit hingewiesen wurde, entfällt dieser Hinweis demnächst.

    Schönes Wochenende
    Marianne Nachreiner
    Produktmanagement Personalwirtschaft
    DATEV eG