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Zahlungsverkehr: Wiederkehrende Zahlungsaufträge und SEPA

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    Einträge 1-12 / 12

    Seite 1 von 1

  • Christian Klassen
    13.05.2015 19:02 Uhr

    Guten Tag,

    ein Vorschlag:

    könnten Sie in Zukunft im DATEV Zahlungsverkehr bei den Wiederkehrenden Zahlungsaufträgen SEPA die Möglichkeit implementieren, zwei Daten definieren zu können (anstatt lediglich einem Aktivierungs-/Belastungsdatum)?

    Das Problem besteht darin, dass jede SEPA-Lastschrift, wenn man sie an die Bank übermittelt, eine gewisse Vorlaufzeit hat, bevor die tatsächliche Belastung stattfindet. Dadurch ist es notwendig, dass man, wenn eine Abbuchung z.B. an jedem 15. des Monats statt finden soll, das Aktivierungsdatum zunächst zeitlich um einen ausreichend großen "Sicherheitsabstand" nach vorne verschiebt. Nach der Aktivierung muss man dann stets daran denken, dass das Ausführungsdatum für die Bank wieder auf den richtigen Tag korrigiert werden muss.

    Mir wäre es am liebsten, wenn ich also bei den wiederkehrenden Lastschriften einen Zeitpunkt definieren könnte, an dem der Zahlungsverkehr den Auftrag auswirft und einen zweiten, der der Bank als Belastungsdatum übermittelt wird.

  • Uwe Lutz
    15.05.2015 12:11 Uhr

    Moin,

    es würde ja völlig reichen, wenn das Fälligkeitsdatum, das in den wiederkehrenden Zahlungen als Termin hinterlegt ist, bei Aktivierung als Ausführungstermin in den Zahlungsauftrag übernommen wird.

    Dann muss ich eben nur die Tage, die ich an die Ausführung der wiederkehrenden Zahlung vorab erinnert werden will, entsprechend einstellen, so dass ich ohne zusätzlichen manuellen Eingriff den Zahlungsauftrag rechtzeitig an die Bank versenden kann.

    So wäre kein zusätzlicher Termin bzw. zusätzliches Feld für eine weitere Eingabe erforderlich.

    Die jetzige Lösung: "Bei Aktivierung der wiederkehrenden Zahlung wird das aktuelle Datum voreingestellt." kann bei Einzügen überhaupt nicht mehr funktionieren seit Umstellung auf die SEPA-Einzüge. Warum dies also überhaupt so umgesetzt wurde, kann ich absolut nicht nachvollziehen.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Karsten Pfeiffer
    16.05.2015 13:56 Uhr
    Zitat von Uwe Lutz

    Moin,

    ...

    Die jetzige Lösung: "Bei Aktivierung der wiederkehrenden Zahlung wird das aktuelle Datum voreingestellt." kann bei Einzügen überhaupt nicht mehr funktionieren seit Umstellung auf die SEPA-Einzüge. Warum dies also überhaupt so umgesetzt wurde, kann ich absolut nicht nachvollziehen.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

    Darum wurde das SEPA Forum auch eingestellt, es gibt offiziell keine Probleme mehr.

    Wie die Anwender mit dem halbfertigen und noch nicht einmal halbherzigen Produkt klarkommen interessiert keinen mehr

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Uwe Heger
    27.05.2015 18:21 Uhr

    Hallo Herr Klassen,
    hallo Herr Lutz,

    für SEPA-Lastschriften gibt es eine "Teilunterstützung".

    Stellen Sie das Datum, an dem Sie erinnert werden möchten, im Dialogfenster "Wiederkehrender Zahlungstermin" (Kontextmenü "Termine") im Feld "Fällig" ein. Der Begriff "Fällig" ist seit Einführung von SEPA an der Stelle wirklich missverständlich. Es handelt sich dabei nicht um das Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift (Ausführungszeitpunkt bei der Bank), sondern um das Fälligkeitsdatum der Erinnerung im Programm Zahlungsverkehr.

    Liegt das Fälligkeitsdatum der ehemaligen SEPA-Lastschrift (jetzt geht es wirklich um den Ausführungszeitpunkt bei der Bank) zum Aktivierungszeitpunkt in der Vergangenheit, wird das frühestmögliche neue Fälligkeitsdatum automatisch neu berechnet (inkl. Beachtung von CORE oder COR1).
    Liegt das Fälligkeitsdatum zum Aktivierungszeitpunkt in der Zukunft (z.B. 15.05.2025), bleibt es so erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Heger
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG

  • Uwe Lutz
    28.05.2015 14:50 Uhr

    Hallo Herr Heger,

    diese "Teilunterstützung" würde ich eher als Zufall betrachten und nicht als Lösung. Ein Zahlungsauftrag einer SEPA-Lastschrift kann eben nicht mehr für heute oder morgen übermittelt werden. Der früheste Termin (bei COR1) ist eben in 2 Tagen.

    Diese Notlösung funktioniert aber nur, wenn ich das Programm Zahlungsverkehr jeden Tag aufrufe, um nachzugucken, ob bzw. welche Zahlungen übermorgen fällig werden. Und dann muss ich auch noch daran denken, dies vormittages zu machen, damit die Buchungsfrist bei den Banken nicht schon abgelaufen ist.

    Das hat mit dem tatsächlichen Handling aber überhaupt nichts zu tun.

    Wir führen unsere Zahlungen im Regelfall einmal wöchentlich aus. Und bei SEPA-Einzügen kann ich dies eben auch rechtzeitig vorher an die Bank übermitteln. Unsere Einzüge aus den wiederkehrenden Zahlungen, die wir zum 01.06.2015 einziehen wollten, habe ich z.B. am 26.05.2015 an unsere Bank übermittelt. Dies würde mit Ihrer "Teilunterstützung" nicht funktionieren. Hierzu hätte ich dann heute das Programm aufrufen und die Zahlungen bereit stellen müssen.

    Das hat also mit Unterstützung in den Prozessen des Zahlungsverkehrs nichts zu tun. Es besteht dringender Handlungsbedarf das Programm entsprechend anzupassen.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Uwe Lutz
    28.05.2015 14:56 Uhr
    Zitat von Uwe Heger

    Liegt das Fälligkeitsdatum zum Aktivierungszeitpunkt in der Zukunft (z.B. 15.05.2025), bleibt es so erhalten.

    Hallo Herr Heger,

    und diese Aussage verstehe ich nicht.

    Wenn ich eine wiederkehrende SEPA-Lastschrift, die z.B. am 05.06.2015 fällig ist mit einer Einstellung "14 Tage vorher einblenden" heute aktiviere, wird als Fälligkeitstermin NICHT der 05.06.2015 sonder der 01.06.2015 (also der frühestmögliche Termin) eingestellt.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Uwe Heger
    28.05.2015 17:05 Uhr

    Hallo Herr Lutz,

    hat Ihr Zahlungsverkehr die Version 6.7? Die Neuberechnung für vergangene Fälligkeitsdaten und das Erhalten einen zukünftigen Datums haben wir mit der Jahreswechsel-DVD 8.3 implementiert. Das hätte ich erwähnen sollen, Entschuldigung dafür.

    Ist bei Ihnen die Version 6.7 bereits installiert, melden Sie sich bitte bei mir. Idealerweise über einen Servicekontakt pro mit dem Produkt Zahlungsverkehr zu meinen Händen. Das möchte ich mir dann gerne ansehen, falls das OK für Sie wäre.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Heger
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG

  • Uwe Lutz
    28.05.2015 18:33 Uhr

    Hallo Herr Heger,

    die Version 6.7 ist bei uns installiert.

    Ich habe Ihnen mal eine Nachricht zukommen lassen, damit wir dies klären können.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Andreas Hofmeister
    29.05.2015 15:48 Uhr

    Und siehe da - es tut sich was:

    Anstatt ZV und Sepa weiter zu verfolgen und Anwenderwünsch umzusetzen - nun endlich die Lösung: Ein Blog über bitcoins!

    Herrlich!

    Man hat den Eindruck, das mittlerweile viele neu eingestellten Entwickler ausschließlich für Blogs zuständig sind!

    Ein Schelm, wer böses dabei denkt....

    MfG

    A. Hofmeister

  • Christian Klassen
    02.06.2015 18:43 Uhr

    Hallo,

    die Problembeschreibung, die Herr Lutz unten verfasst hat, trifft es für mich genau.

    Auch ich rufe den Zahlungsverkehr nicht täglich auf, deswegen stelle ich das monatliche Fälligkeitsdatum für Zahlungsaufträge, die z.B. am 15. ausgeführt werden sollen, meistens so 10 Tage früher ein (ich kann ja das Belastungsdatum bis 14 Tage in die Zukunft datieren.)

    Auch wir haben die Programmversion 6.7 des Zahlungsverkehrs installiert.

    Die von Ihnen, Herr Heger, vorgeschlagene Lösung verstehe ich aber ebenfalls nicht.

    Ich habe ja nur zwei Stellen, an denen ich ein Fälligkeitsdatum einstellen kann: im Zahlungsauftrag selber (beim "Zahlungsformular", bei dem ich auch die Bankverbindung eintragen kann) und im Dialogfeld "Wiederkehrender Zahlungstermin" im Feld "Fällig".

    Beide Daten sind aber miteinander verknüpft. Wenn ich in dem einen ein unrealistisch weit in der Zunkuft liegendes Datum einstelle (z.B. 15.06.2049), dann ändere ich auch den Wert im anderen Feld und der wiederkehrende Lastschriftauftrag würde mir dann erst im Jahr 2049 wieder automatisch aktiviert.

    Falls Sie (Herr Heger und Herr Lutz) eine Lösung gefunden haben, dann wäre es schön, wenn Sie das hier schreiben könnten.

    Vielen Dank!

    Christian Klassen

  • Uwe Heger
    12.06.2015 15:17 Uhr

    Hallo Herr Klassen,

    vielleicht hilft ein Beispiel:
    Sie möchten eine SEPA-Lastschrift mit dem Fälligkeitsdatum (=Ausführungsdatum bei der Bank = Belastungsdatum = Prenotification-Datum) 15.08. vormerken. Diesen Wert stellen Sie im Zahlungsformular (oder über "Eigenschaften Zahlungsauftrag") ein.
    Um nun rechtzeitig erinnert zu werden, stellen Sie im Fenster "Wiederkehrender Zahlungstermin" (erreichbar über die Schaltfläche Termine) die Erinnerung 10 Tage früher ein: Feld "Fällig" auf den 05.08. mit dem Zahlrhythmus "monatlich".

    Öffnen Sie den Zahlungsverkehr jetzt am 05.08. oder danach, erscheint das Erinnerungsfenster und Sie können die besagte SEPA-Lastschrift aktivieren.
    Da das Fälligkeitsdatum mit dem 15.08. noch in der Zukunft liegt, bleibt dieser Wert unverändert: die SEPA-Lastschrift kann direkt an die Bank gesendet werden und wird am 15.08. von der Bank ausgeführt (eingezogen).
    Im Folgemonat, also am 05.09. (bzw. am nächsten Tag danach, an dem Sie den Zahlungsverkehr öffnen) werden Sie wieder erinnert. Das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift (15.08.) liegt jetzt in der Vergangenheit. Nun berechnet Ihnen der Zahlungsverkehr den nächstmöglichen Ausführungstermin, abhängig vom Aktivierungstag. Bleiben wir beim 05.09. und gehen von einer COR1-SEPA-Lastschrift (verkürzte Vorlauffrist) aus: die SEPA-Lastschrift bekommt das Fälligkeitsdatum 07.09. (ich ignoriere jetzt der Einfachheit halber das Wochenende in 2015 und zähle nur Tage ;o)

    Letztendlich löst das - wie bei Hr. Lutz - aber vermutlich nicht ihr eigentliches Problem mit sich wiederholenden Lastschriften. Die aktuell implementierte Lösung ist für zwei Fälle gut:
    1. Sie haben eine zukünftige SEPA-Lastschrift, die Sie sich heute schon vormerken wollen und noch nicht an die Bank übermitteln können, weil diese z.B. nur 14 Tage in der Zukunft liegende Fälligkeitsdaten in einer SEPA-Lastschrift akzeptiert. Sie haben anschließend keine Wiederholung mehr
    2a. Sie übernehmen das vom Zahlungsverkehr errechnete Fälligkeits-(=Ausführungs-)datum in Ihre Prenotification (bei einem individuellen Zeitraum für die Prenotification anstatt der gesetzlichen standardmäßigen 14 Tage - aber diese rechtlichen Aspekte möchte ich gerne ausklammern)
    2b. Sie passen immer die vom Zahlungsverkehr errechnete Fälligkeit an die von Ihnen vorangekündigte Fälligkeit an, in dem Wissen, dass dieses Datum das frühestmögliche ist

    Die Implementierung von wiederkehrenden Lastschriften im Zahlungsverkehr ersetzt nicht die Rechnungsschreibung oder ähnliche Produkte und ist auch nicht dazu ausgelegt, Sonderfälle abzuhandeln.

    Ihr geschilderter Ansatz, neben dem existierenden Erinnerungsdatum (und dieses dann zur sauberen Unterscheidung auch so zu nennen) ein Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift zu erfassen (im Sinne: zum 15. des Monats, Rhythmus monatlich inkl. automatischer Verschiebung auf den nächsten TARGET2-Tag, wenn der errechnete Wert ein Nicht-Bankarbeitstag ist) wäre eine gute Umsetzung. Das habe ich auch mitgenommen und stimme Ihnen zu.
    Ich möchte Ihnen aber keine Hoffnung machen, dass dies in einer der nächsten Versionen umgesetzt wird, hier liegen unsere Prioritäten im Moment bei bankfachlichen Anpassungen, Sicherheits-Aspekten und stückweise der Oberflächenanpassung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Heger
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG

  • Uwe Heger
    06.07.2015 11:31 Uhr

    Hallo Herr Lutz, Hallo Herr Klassen,

    ich habe mir das aktuelle Verhalten des Zahlungsverkehrs 6.7 beim Reaktivieren (=fällig werden) der Lastschriften nochmals angesehen, nachdem das von mir beschriebene Verhalten bei ihnen Beiden nicht funktioniert hat.

    Das Fälligkeits-(Ausführungs-)Datum der Lastschrift wird tatsächlich immer neu berechnet und zwar mit dem frühestmöglichen Datum.
    Dass es sich bei mir anders verhalten hat, hing mit meiner Manipulation der Realität zusammen: um nicht immer Folgetage wirklich abwarten zu müssen, habe ich Datumswerte in der Datenbank direkt in einer Reihenfolge verändert, die über die Programmoberfläche so nicht möglich ist und damit die Neuberechnung der Anwendung ausgekontert.

    Ich entschuldige mich für die falsche Information.

    Nichtsdestotrotz bleibt das Führen von zwei Datumswerten (Erinnerung + Ausführung) sowieso das bessere (hoffentlich zukünftige) Verhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Heger
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG