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Rückübertragung Bescheiddaten längst beendeter Mandate

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    Einträge 1-15 / 26

    Seite 1 von 2

  • Gerd Eckert
    15.05.2015 14:16 Uhr

    Bescheiddaten längst beendeter Mandate, z.T. uralter Veranlagungszeiträume, gehen immer noch - dann als "fehlerhafte Daten" - in die Bescheidrückübertragung ein. Außerdem wird jeder Eingang seitens der Datev kostenpflichtig berechnet! Bitte genaue Angabe, wie das endgültig abgestellt werden kann! Was ist zu tun? Das ist extrem nervig! Und außerdem illegal!
    Danke und
    mit kollegialen Grüßen
    Eckert

  • theo b.
    15.05.2015 16:59 Uhr

    Pauschal würd ich sagen: Mand. Verw. RZ u. da groß reine machen (bspw. bei Abgleichdaten (wortlaut so ähnlich). EUR 0,45 p.Mand./VZ/Steuerart statt kostenlos direkt bei der FV (wie bei ALLEN Mitbewerbern)

    betrifft u.a. auch:
    -VDB-Nutzer (nicht erteilte Vollmachten/inaktive Mand. laufen weiter) - EUR 0,6 Id-Nr./VZ statt kostenloser Belegabruf direkt bei der FV
    - RZ-Bankinfo per KaReWE 'Bankverb. im RZ löschen' (1 EUR p.m./Bankverb. statt kostenlos per HBCI)

    sowie u.a.
    - inakt. Lodas-Mand.
    - Fibu-Archivierung
    - die nach 10 J. autom in den ebenfalls kostenpfl. danach Archiv-Service übergeht - ohne Mitteilung an den Gebührenpflichtigen


    U. nachdem die Datev weiter fleißigst an der RZ-Gebührenschraube dreht - für die Ebilanz lohnt sich schon eine Fremd-Lizenz (bspw. Lexware) zur Übermittlung. Die Kosten hat man nach einer knappen Handvoll Übermittlungen wieder raus.

  • Gerd Eckert
    18.05.2015 10:25 Uhr

    Danke. "Pauschal" habe ich selbstverständlich längst alles durchgehechelt. 35 Jahre Dateverfahrung. Es ist das alte Problem. Überall fehlende Exitarchitektur. Nur "Kernkompetenz"-Sprechblasen, was den sorgfältigen Umgang mit Daten, die man haben darf ("Kanzleiakte") und Daten, die man nicht haben darf ("Mandantenakte"), angeht. Die meisten Datevanwender wissen nicht mal, dass die Datev ihnen eine geheime Kopie des alten Archivs der alten Dokumentenverwaltung angelegt hat (untergejubelt hat), welches sie angeblich längst gelöscht haben wollte! Habe jetzt ein halbes Jahr damit verbracht, ein downgrade vom Mehrwert-Lizenzpaket auf compact haben zu wollen, bzw. dementsprechend korrekte Rechnungen von der Datev zu bekommen. Come in...jederzeit...get out ein Hindernislauf ohnegleichen, bis man alle unberechtigt in Rechnung gestellten Positionen für die Datev korrigiert hat, weil die Datev dafür kein Konzept hat! Und bevor die Datev endlich gesetzesentsprechende Datenexits/-Löschungen in ihrem alten Programmeuniversum angelegt hat, wird ein neues Universum programmiert, in das der ganze illegale Datenbestand (Mandantenakte) übernommen wird, zzgl. geheimer Kopie des Altdatenbestandes (sicherheitshalber), der niemals bereinigt wird. "Kernkompetenz" verantwortliche Datenhaltung / Aktenführung by illegaler Datensammel- und herumschicken-wut.
    mkG
    Eckert

  • Lea Wrosch
    22.05.2015 10:18 Uhr

    Sehr geehrter Herr Eckert,

    die bei uns eingehenden Folgebescheide werden an die entsprechende Beraternummer zurück übermittelt.
    Leider können wir keine Löschung im Rechenzentrum vornehmen. Wir wissen nicht, dass der Mandant vor Ort nicht mehr existiert.

    Berechnet werden rückübermittelte Bescheide nicht extra. Die Berechnung wird durch die elektronische Übermittlung der Steuererklärung ausgelöst (einmalig pro Ordnungsbegriff, Steuerart und Veranlagungszeitraum).
    Das können Sie gerne im Infodokument 1080421 nachlesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lea Wrosch
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic

  • Gerd Eckert
    27.05.2015 11:39 Uhr

    Danke Frau Wrosch. Sie beschreiben sehr genau, was für mich datenschutzrechtlich überhaupt nicht nachvollziehbar ist! Dass Mandanten ein Mandat irgendwann entziehen, gibt es nicht erst seit gestern. Fast täglich Brot ist es in der Praxis, dass Finanzverwaltung - und eben auch die DATEV - hochsensible Steuerdaten mit Aussagen wie "wir wissen nicht, dass der Mandant vor Ort nicht mehr existiert" , also aufs Geradewohl, in der Weltgeschichte herumschicken. Mal eine Frage: Hat die Datev keinen Datenschutzbeauftragten? Wie lange wollen Sie warten ? Bis sie solche Massen an falsch adressierten Daten verschickt haben, dass sich mal jemand fragt..."aber wir müssen das wissen" ? Steht nämlich so im Gesetz!
    mkG
    Eckert

  • Lea Wrosch
    29.05.2015 09:28 Uhr

    Sehr geehrter Herr Eckert,

    normalerweise ist es so, dass grundsätzlich Steuerberater nicht mehr vorhandene Mandate dem Finanzamt melden.
    Wenn Sie keine Empfangsvollmacht mehr für den Mandanten besitzen, sollten Ihnen daraufhin keine Bescheide in Papierform zugestellt werden.

    Weiterhin empfehlen wir Ihnen zeitgleich der Finanzverwaltung mitzuteilen, dass Sie keine Bereitstellung mehr über Elster wünschen.
    DATEVseitig haben wir hier keinen Einfluss auf den digitalen Bereitstellungsprozess der Oberfinanzdirektionen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lea Wrosch
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic

  • theo b.
    29.05.2015 16:10 Uhr
    Zitat von Lea Wrosch

    normalerweise ist es so, dass grundsätzlich Steuerberater nicht mehr vorhandene Mandate dem Finanzamt melden.

    Ist das so? Wir tun das nur in besonderen Fällen (Mandant im Ausland im Knast u. so ;))

  • Gerd Eckert
    01.06.2015 16:17 Uhr

    Selbstverständlich unterrichten wir FÄ und auch alle anderen Amtsstellen umgehend schriftlich über das Erlöschen unserer Empfangsvollmacht! Papierbescheide etc. bekommen wir dann auch nicht mehr. Papier klappt also "wunderbar". Weshalb explizit, zusätzlich elektronischer Bescheidaustausch "abbestellt" werden soll, ist nicht nachvollziehbar! Das versteht sich doch wohl hoffentlich von selbst. Offen gesagt, die Situation, dass ein Mandatsnachfolger seine Arbeit nicht machen kann, weil ein wichtiger Bescheid (älterer Veranlagungsjahre) im Nirwana verschütt geht....nun gut...wenn sich die Datev da nicht in der (Mit-)Verantwortung sieht...die CH geht ja auch gleich ins WWW damit.
    Vorschlag: Briefkasten bleibt Briefkasten, ob elektronisch oder nicht. Wenn sich die Datev da quasi als Briefträger (elektronischer versteht sich) einschaltet, dann erwarte ich zumindest irgendwo im "elektronischen Bescheidabgleich"/Post, Fristen und Bescheide, die Möglichkeit, von mir aus, und zwar digital, einen Sperrvermerk setzen zu können. Damit wenigstens nicht auch noch an mich falsch weitergeleitet wird. Mit Rückinfo ans FA, versteht sich. Bei Kollegen, die es (bei der Datev) gar nicht mehr gibt (und das passiert uns wohl allen einmal), muss es ja wohl schon so etwas ähnliches im Einsatz bei der Datev geben. Oder? Was macht die Datev in solchen Fällen mit dem unzustellbaren Datenmaterial?
    Offen gesagt, Frau Wrosch, ich kann Ihren "Standpunkt" nicht nachvollziehen. Zumindest im professionellen Bereich, und da sind wir hoffentlich, ist ein derartiger Umgang mit Steuerbescheiden unserer Mandanten, "schwer vermittelbar"!
    mkG
    Eckert

  • Birgit Lehner
    02.06.2015 13:00 Uhr

    Hallo Herr Eckert,

    auf unsere wiederholte Anfrage an den Elster-Support, ob es die Möglichkeit für den Sachbearbeiter im zuständigen Finanzamt gibt, die elektronische Bescheidrückübermittlung aus der Steuerveranlagung rauszunehmen?
    Haben wir heute folgende Antwort vom Elster-Support bekommen:

    laut unserem Ansprechpartner in Bayern gibt es wohl eine solche
    Möglichkeit. Evtl. ist dieses aber nicht jedem bewusst.
    Er wird dieses Thema auf der nächsten Sitzung der VE-ELSTER ansprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Birgit Lehner
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic

  • theo b.
    02.06.2015 14:29 Uhr

    Natürlich kann Datev die Übermittlung selbsttätig unterbinden. Sie stellt ja die Software zur Verfügung, die die Übermittlung für uns entschlüsselt. Kann man an den Mandatsstatus knüpfen (optional).

    Es sind nicht immer die anderen Schuld ;)

  • Olaf Stein
    02.06.2015 14:53 Uhr

    Dann könnte die Angelegenheit über einen Mandantenübertrag geglöst werden.

    (ist der Job als Entwickler noch frei? ;-)

  • theo b.
    02.06.2015 16:20 Uhr
    Zitat von Olaf Stein

    Dann könnte die Angelegenheit über einen Mandantenübertrag geglöst werden.

    (ist der Job als Entwickler noch frei? ;-)

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Problem bei einem vollständigen (richtig angekreuzten) Übertrag nicht existiert.

    Ne Stelle gibts aber bestimmt noch, wurden ja gerade erst um 50 % erhöht ;)

  • Birgit Lehner
    02.06.2015 16:42 Uhr

    Hallo Herr Stein,

    natürlich wird bei einem komplett angekreuzten Mandantenübertrag auch die Bescheidückübermittlung an den neuen Berater übertragen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Birgit Lehner
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic

  • theo b.
    02.06.2015 16:45 Uhr

    Damit ist Fr. Wrosch dann widerlegt.

    Frohes Schaffen

  • Olaf Stein
    03.06.2015 14:20 Uhr

    Schön wäre es denn, bei einem Mandantenübertrag mit Inhalt "Alles" auch alles übetragen wird, also neben Fibu, Lodas, auch Zahlungsverkehr bzw. die Übertragung von Bankdaten an die Fibu, Bescheiddaten der Altjahre und Unternehmen online.

    Bislang habe ich hier noch kein Gefühl, ob das regelmäßig ohne Probleme funktioniert.

    Schönes Wochenende (zumindest in NRW)

    Olaf Stein