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vorausgefüllte Steuererklärung die Finanzverwaltung legt noch drauf

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Martin Schmid
    31.05.2015 16:53 Uhr

    Die Fianzminister der Länder legen bezüglich Digitalisierung noch eine Schippe drauf der Weg ist vorgezeichnet wir müssen als Steuerberater mitgehen und vorne mitspielen denn die Digitalisierung wird uns aufgezwungen.
    Tagung der Finanzminister der Länder von Ende Mai:
    Die jährliche Steuererklärung soll für Bürger und Finanzämter einfacher werden. Unter anderem soll künftig im Normalfall auf die Einreichung von Belegen beim Finanzamt verzichtet werden.

    Außerdem einigten sich die Finanzminister von Bund und Ländern am Freitag bei ihrer Jahrestagung auf dem Hambacher Schloss auf eine Erweiterung der vorausgefüllten Steuererklärung: Die Bürger müssten dann nur noch dem Vorschlag des Fiskus zustimmen und hätten damit die lästige Pflicht zur Steuererklärung erledigt.

    die vorausgefüllte Steuererklärung muss ausgebaut werden die DATEV sollte drauf drängen dass auch PDF mit der Elster-Erklärung verschickt werden können das wäre ein wichtiger Schritt.

  • Olaf Stein
    01.06.2015 14:20 Uhr

    Ob die Vorausgefüllte Steuererklärung DAS seeligmachende Werkzeug der Zukunft ist? Ich bin da sehr geteilter Meinung.

    Ich weis auch nicht, ob "wir Steuerberater" die fortschreitende Digitalisierung immer so mittragen und für die Verwaltung vorantreiben müssen. Mitgestalten ja, da bin ich Ihrer Meinung.

    Gut ist diese Entwicklung jedoch nicht. Weder für unseren Berufstand noch für die Gesellschaft. Aber letztere kümmert sich ja bekanntlich nicht darum, wenn es ihr an die Daten geht. Erst wenn wieder alles zu spät ist.

  • ein Anwender
    01.06.2015 14:42 Uhr

    Hallo Herr Stein,
    das betrifft doch nur die LSt Hilfe Vereine; sobald mal eine Anlage V beizufügen ist, sind die StBInnen ja doch wieder gefragt. :-)

  • Olaf Stein
    02.06.2015 14:45 Uhr

    Grundsätzlich richtig.
    ABER: vor mir sehe ich schon die anlage V des Jahres 2048.
    In der Elektronischen Fassung ist der Name, die Anschrift, die UST-ID / Steuernummer oder wie es dann heißt, die Leistungsbeschreibung und die Netto/Brutto-Beträge der Erhaltungsaufwendungen eintragen.
    Die Aufwendungen werden nur noch dann anerkannt, wenn der Abgleich mit der Rechnungsausgangsübermittlung des Leistungserstellers positiv verlaufen ist.

    Und alle haben sich über die VaST doch so gefreut...

    1984 war wohl doch ein Kinderbuch dagegen.

    Ok, ich weiss, dass war es dann mit meiner guten Reputation...
    Trotzdem herzliche Grüße

  • theo b.
    02.06.2015 15:04 Uhr

    Gleichmäßigkeit der Besteuerung?