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SV-Anmeldung während AN in Elternzeit ist

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Karl Hörterer
    12.06.2015 18:03 Uhr

    Hallo

    eine ANin wechselt während ihrer 3jährigen Elternzeit ihre Krankenkasse. Diese neue KK schreibt mir nun, dass ihr eine Anmeldung zum 01.04.2015 fehlt. Durch dieses Schreiben vom 20.05.2015 von der KK, habe ich erst erfahren, dass sie die Kasse gewechselt hat.
    Ich dachte mir nun, dass ich auf Mandantenebene die neue Kasse anlege und dann von der Mitarbeiterebne darauf zugreife....dies hat auch geklappt...der Beitragsnachweis mit 0 wird nun auf den Namen der neuen Kasse erstellt. Allerdings sollte dieser Vorgang nicht eine SV-Anmeldung bzw Abmeldung wg. Wechsel der Krankenkasse vornehmen?
    Habe nun versucht über MA/Abrechnung/DEÜV-Meldung eine Anmeldung anzustossen, jedoch ist wieder scheinbar keine SV-Meldung passiert...
    Wo liegt mein Fehler?

  • Marco Morath
    15.06.2015 10:21 Uhr

    Hallo Herr Hörterer,

    dieses Problem existiert schon länger.
    Siehe mein Beitrag hier: Newsgroup-Beitrag (ähnlicher Sachverhalt mit gleicher Grundlage)

    Es ist nur möglich, der neuen Krankenkasse dies entsprechend mitzuteilen (Schriftlich). Ich habe es in den aufgetretenen Fällen so gemacht, dass ich eine Kopie der damaligen Unterbrechungsmeldung und der Elternzeit-Bestätigung dorthin gefaxt/gemailt habe. Damit waren die Krankenkassen jeweils zufrieden.

    @Datev: Bitte passen Sie die Meldungserstellung im Programm an. Selbst wenn die DEÜV hier keine Meldung vorsieht, wäre es für alle Beteiligten besser, wenn hier eine solche erstellt werden würde.

    Grüße

    M. Morath

  • Daniela Eichler
    16.06.2015 13:48 Uhr

    Hallo Herr Hörterer, hallo Herr Morath,

    gemäß Pflichtenheft ist keine Änderung vorgesehen. Die neue Krankenkasse erhält bei diesem Sachverhalt aktuell keine DEÜV-Meldung.

    Ich nehme dies aber erneut zur Prüfung auf.

    Viele Grüße aus Nürnberg,

    Daniela Eichler
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Karl Hörterer
    16.06.2015 18:11 Uhr

    Vielen Dank für Ihre Meldungen.

    Zwischenzeitlich habe ich der neuen und alten Krankenkasse diverse Unterlagen zugefaxt...also Elternzeitantrag...Unterbrechungsmeldung - daraufhin hat die neue KK um eine Abmeldung mit Grund 31 / 0 ( für die vorherige KK) und eine Anmeldung mit Grund 11 gebeten. Diese habe ich nun per Blankoformular an die jeweiligen Kassen versandt.