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Berechnung Arbeitnehmersparzulage

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    13.06.2015 13:13 Uhr

    Hallo Datev,
    da anscheinend nach Aufgabe der Steuer PRO Programme das alte ESt Programm doch weiterentwickelt wird:
    Aktuell wird anscheinend die Berechnung die AN Sparzulage nicht erläutert. Wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, steht in der Berechnung einfach 0. Zumindest in den Informationen oder in der Berechnung der ESt könnte der zu 0 führende Berechnungsschritt (einschl. Kinderfreibeträge und Sparform) aufgezeigt werden.
    Danke und schöne Grüße
    Willi Müller

  • Jared Daum
    14.06.2015 22:35 Uhr

    VL, VASt, u.a.

    ......ja es gibt sie noch.
    Mandanten die so wenig verdienen, dass noch Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.

    Was mich dabei seit über 10 Jahre stört:

    Es ist leider umständlich herauszufinden ob die Erfassung des Dokuments
    sich überhaupt lohnt oder nicht. Der einfachste Weg ist leider immer noch zu umständlich.
    Die Daten der Anlage VL müssen erfasst werden und dann kann man auf der Berechnungsliste
    nachsehen ob dort eine Arbeitnehmersparzulage ausgeworfen wird.
    Wenn die Anlage VL nicht vorliegt erfasse ich deswegen häufig eine Dummy nur um zu
    prüfen ob es sich lohnt den Mandanten nach diesem Belege auf die Suche zu schicken.

    Ich würde mir wünschen, dass es an der Stelle in der Software wo die Anlage VL
    eingegeben werden muss ein Hinweis erscheint, ob auf Grundlage der bisher erfassten
    Daten ein Anspruch auf AN-Sparzulage besteht oder nicht.
    Das würde viele unnötige Erfassungen verhindern (gilt im Übrigen exakt in gleicher
    Weise auch für den Bereich der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben und
    außergewöhnlichen Belastungen
    , die ich auch nur
    erfassen wenn es noch eine steuerliche Auswirkung gibt).
    Bezüglich der AGB gilt das seit dem diesbezüglich anhängigen Verfahren nicht mehr.
    Bis das entschieden ist müssen leider immer alle AGB erfasst werden, obwohl ich die
    Erfolgsaussichten als gering einschätzte.

    In diesen Fällen könnte ich mir die Probeerfassungen dann sparen.

    Zusatzwunsch:
    - Bitte an dieser Stelle auch gleich darauf hinweisen, ob Anspruch auf
    Wohnungsbauprämie besteht. Werden die Einkommensgrenzen für die Sparzulage
    überschritten kann stattdessen Wohnungsbauprämie beantragt werden.
    Darauf weise ich den Mandanten gerne hin. Falls mir der Antrag in die Hände kommt
    fülle ich diesen sogar häufig für meine Mandanten aus.

    Zur Vorausgefüllten Steuererklärung:
    - wann kommt die Übermittlung der Daten zur Anlage VL?
    (am ärgerlichsten hierbei: Die Anlage VL ist ein Pflichtbeleg, es ist also
    keine vollelektronische Einreichung der Steuererklärung möglich, da die
    Anlage VL ein Pflichtbeleg ist).

    Die Erfassung von Lohnersatzleistungen im Mantelbogen (statt in der Anlage N)
    passt mir überhaupt nicht. Ich habe viele Grenzgänger in die Schweiz, d.h. in der
    Anlage N werden Daten erfasst. Trotzdem werden die Lohnersatzleistungen
    im Mantelbogen ausgegeben.

    Probleme:
    1. vergisst man leicht das im nächsten Jahr zu löschen (denn diese Feld habe ich
    bisher nie (auch wenn ansonsten keine Anlage N auszufüllen gewesen wäre) genutzt.
    2. gibt es keine Aufschlüsselung wie die Daten sich zusammensetzen
    (Die Kontrolle der Daten ohne Einsichtnahme in die schlecht zu lesenden und zu erreichenden
    Grunddaten ist aber umständlich).

    Die Versendung von Freischaltocdes (VASt) und Briefe zur Einsichtnahme in das
    Steuerkonto durch die Finanzverwaltung dauert derzeit in BW mehr als 3 Wochen.
    Das ist entschieden zu lang. Ich hoffe es liest jemand von der Finanzverwaltung mit.
    Die Freischaltcodes sind außerdem so klein und manchmal undeutlich gedruckt, dass nicht
    nur ältere Menschen Probleme mit dem lesen haben. So kommt es häufig vor, dass mir
    per Tel., SMS oder E-Mail übermittelte Freischaltcodes falsch sind. Das geht so weit,
    dass auch ab und an Codes ungültig werden, nur weil der älter Herr es nicht schafft mir
    den Code am Telefon korrekt vorzulesen.
    Es wäre außerdem hilfreich, wenn die Mandanten die Codes auf Elster.de selbst eingeben könnten.

    Jared Daum

  • theo b
    15.06.2015 02:33 Uhr

    Auf Wunsch des Autors gelöscht

    Dirk Jendritzki
    DATEV eG