VL, VASt, u.a.
......ja es gibt sie noch.
Mandanten die so wenig verdienen, dass noch Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.
Was mich dabei seit über 10 Jahre stört:
Es ist leider umständlich herauszufinden ob die Erfassung des Dokuments
sich überhaupt lohnt oder nicht. Der einfachste Weg ist leider immer noch zu umständlich.
Die Daten der Anlage VL müssen erfasst werden und dann kann man auf der Berechnungsliste
nachsehen ob dort eine Arbeitnehmersparzulage ausgeworfen wird.
Wenn die Anlage VL nicht vorliegt erfasse ich deswegen häufig eine Dummy nur um zu
prüfen ob es sich lohnt den Mandanten nach diesem Belege auf die Suche zu schicken.
Ich würde mir wünschen, dass es an der Stelle in der Software wo die Anlage VL
eingegeben werden muss ein Hinweis erscheint, ob auf Grundlage der bisher erfassten
Daten ein Anspruch auf AN-Sparzulage besteht oder nicht.
Das würde viele unnötige Erfassungen verhindern (gilt im Übrigen exakt in gleicher
Weise auch für den Bereich der
beschränkt abziehbaren Sonderausgaben und
außergewöhnlichen Belastungen
, die ich auch nur
erfassen wenn es noch eine steuerliche Auswirkung gibt).
Bezüglich der AGB gilt das seit dem diesbezüglich anhängigen Verfahren nicht mehr.
Bis das entschieden ist müssen leider immer alle AGB erfasst werden, obwohl ich die
Erfolgsaussichten als gering einschätzte.
In diesen Fällen könnte ich mir die Probeerfassungen dann sparen.
Zusatzwunsch:
- Bitte an dieser Stelle auch gleich darauf hinweisen, ob Anspruch auf
Wohnungsbauprämie besteht. Werden die Einkommensgrenzen für die Sparzulage
überschritten kann stattdessen Wohnungsbauprämie beantragt werden.
Darauf weise ich den Mandanten gerne hin. Falls mir der Antrag in die Hände kommt
fülle ich diesen sogar häufig für meine Mandanten aus.
Zur Vorausgefüllten Steuererklärung:
- wann kommt die Übermittlung der Daten zur Anlage VL?
(am ärgerlichsten hierbei: Die Anlage VL ist ein Pflichtbeleg, es ist also
keine vollelektronische Einreichung der Steuererklärung möglich, da die
Anlage VL ein Pflichtbeleg ist).
Die Erfassung von Lohnersatzleistungen im Mantelbogen (statt in der Anlage N)
passt mir überhaupt nicht. Ich habe viele Grenzgänger in die Schweiz, d.h. in der
Anlage N werden Daten erfasst. Trotzdem werden die Lohnersatzleistungen
im Mantelbogen ausgegeben.
Probleme:
1. vergisst man leicht das im nächsten Jahr zu löschen (denn diese Feld habe ich
bisher nie (auch wenn ansonsten keine Anlage N auszufüllen gewesen wäre) genutzt.
2. gibt es keine Aufschlüsselung wie die Daten sich zusammensetzen
(Die Kontrolle der Daten ohne Einsichtnahme in die schlecht zu lesenden und zu erreichenden
Grunddaten ist aber umständlich).
Die Versendung von Freischaltocdes (VASt) und Briefe zur Einsichtnahme in das
Steuerkonto durch die Finanzverwaltung dauert derzeit in BW mehr als 3 Wochen.
Das ist entschieden zu lang. Ich hoffe es liest jemand von der Finanzverwaltung mit.
Die Freischaltcodes sind außerdem so klein und manchmal undeutlich gedruckt, dass nicht
nur ältere Menschen Probleme mit dem lesen haben. So kommt es häufig vor, dass mir
per Tel., SMS oder E-Mail übermittelte Freischaltcodes falsch sind. Das geht so weit,
dass auch ab und an Codes ungültig werden, nur weil der älter Herr es nicht schafft mir
den Code am Telefon korrekt vorzulesen.
Es wäre außerdem hilfreich, wenn die Mandanten die Codes auf Elster.de selbst eingeben könnten.
Jared Daum