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Erhöhte Grundzulage in der Anlage AV

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Martin Kramer
    18.06.2015 11:21 Uhr

    Liebe Datev,

    gem. §84 Satz 2 EStG steht einem Zulageberechtigten, der zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, (einmalig) eine Grundzulage in Höhe von 354 Euro statt 154 Euro zu. Leider finde ich keine Eingabemöglichkeit für die erhöhte Zulagenberechtigung in der Anlage AV. Wo kann ich diese eingeben, damit die Berechnung der Altersvorsorgezulage sowie der Sonderausgabenabgleich korrekt ist (die Berechnung geht immer von einer Grundlage von 154 Euro aus)?

    Mit freundlichem Gruß
    Martin Kramer

  • Stephan Hirsch
    18.06.2015 18:11 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kramer,

    der sog. "Berufseinsteiger-Bonus" von 200 EUR nach § 84 Satz 2 EStG ist entsprechend des BMF-Schreibens zur "Steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (...)" vom 24.07.2013 (LEXinform Dok.-Nr. 5234550; BStBl-2013-I-1022) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nicht zu berücksichtigen.

    In den Rz 88 ("Sonderausgabenabzug") und 97 ("Günstigerprüfung") heißt es dazu:

    "Bei der Ermittlung des nach § 10a Abs. 1 EStG anzusetzenden Anspruchs auf Zulage ist der Erhöhungsbetrag nach § 84 Satz 2 und 3 EStG nicht zu berücksichtigen."

    "Der Erhöhungsbetrag nach § 84 Satz 2 und 3 EStG bleibt bei der Ermittlung der dem Steuerpflichtigen zustehenden Zulage außer Betracht."

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG