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Todesdatum Ehegatte ist gleich Datum "verwitwet seit"

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • M. Fehlau
    18.06.2015 18:49 Uhr

    Liebe Newsgroup,

    da denkt man sich, man hat das Prinzip des Stammdatenabgleiches einigermaßen verstanden und dann sowas: Die Ehegattin eines Mandanten ist gestorben. Entsprechend habe ich das Todesdatum bei der Ehefrau auf den 21.12. gesetzt und beim Steuerpflichtigen den Familienstand "verheiratet bis 21.12" und "verwitwet ab 22.12" (In den zentralen Stammdaten können nicht beide Werte auf das selbe Datum gesetzt werden). [Wir nutzen EO classic, aktuellste Version]

    Im ESt Comfort (V 18.05) ist das Feld "verwitwet seit" (Mantelbogen 1A, Zeile 15) jedoch so an das Feld "Todesdatum" (Mantelbogen 1A, Zeile 17) geknüpft, dass bei der Änderung eines Datums das zweite Datum immer auf den selben Wert gesetzt wird.

    Hat jemand eine Idee, wie dieser Konflikt aufgelöst werden kann?

    Viele Grüße aus Dresden,

    M. Fehlau

  • Christian Wielgoß
    18.06.2015 19:17 Uhr

    Hallo Herr Fehlau,

    die Angabe "verwitwet ab" orientiert sich an der steuerlichen Norm. Dies ist der Tag des Todes (sinngemäß § 32a Abs. 6 EStG).

    In den Stammdaten wäre in Ihrem Fall also verheiratet bis 20.12., verwitwet seit 21.12. zu erfassen.

    Folgendes Beispiel macht das deutlich: Ein Ehegatte verstirbt am 31.12.2014, das Recht zur Zusammenveranlagung bestünde in den Jahren 2014 sowie im Folgejahr nach dem Tod 2015. Würde in diesem Fall das Datum verwitwet seit 01.01.2015 verwendet werden, würde dies spätestens im Jahr 2016 zu falschen Ergebnissen führen, da aufgrund dieser Angabe auch noch die Zusammenveranlagung möglich wäre.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß