Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Abmeldung Arbeitnehmer ohne Angaben BG

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Friedericke Becker
    24.06.2015 13:48 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    hallo DATEV-Lodas-Lohnteam,

    bei einem neugegründeten Mandanten wurde ein Arbeitnehmer
    angemeldet und soll nach einem Monat gleich wieder abgemeldet werden.

    Die Daten zur Berufsgenossenschaft liegen (noch) nicht vor, die Abmeldung
    erfolgt nicht. Da der Mandant keine Notwendigkeit darin sieht, sich bei einer
    BG anzumelden, kann ich den AN bei der KK nicht abmelden.
    Die Krankenkasse erhält keinen Juni-BNW und wird wohl schätzen.

    Meine Frage: Wie kann ich den AN abmelden? ohne BG-Angaben?
    Gibt es eine Möglichkeit?

    Danke für Infos und

    mit vielen Grüßen
    Friedericke Becker

  • Karsten Pfeiffer
    24.06.2015 14:07 Uhr

    Hallo Frau Becker,

    ob Ihr Mandant keine Notwendigkeit in der Anmeldung zur BG sieht oder nicht, ist vollkommen egal. Er hat sich anzumelden!

    DATEV vollzieht mit der Abmeldesperre nur die Vorgaben der Sozialversicherungen, ohne diese dürfte DATEV keine SV-Meldungen absetzen.

    Wenn Sie wollen, können Sie sich mit der Branchen BG und deren Satzung auseinander setzen, Sie werden überrascht sein, welche Vorschriften es so gibt.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Mike Hecker
    24.06.2015 14:10 Uhr

    Hallo Frau Becker!

    Aus LODAS heraus ist eine Abmeldung ohne BG-Daten nicht möglich. Sie können zwar das Arbeitsverhältnis beenden und abschließen - allerdings geht keine Abmeldung an die Einzugsstelle. Das betrifft übrigens nicht nur GdA-30-Meldungen, sondern alle Meldungen die in irgendeiner Form Entgeltdaten (Abmeldung wegen KK-Wechsel, BGR-Wechsel, gleichzeitige An- und Abmeldung, 57er-Sondermeldungen etc.) enthalten.

    Wenn Sie jetzt darüber nachdenken, sich mit sv.net zu helfen - verschenkte Zeit! Denn dort sind BG-Daten in diesen Fällen auch Pflicht.

    Es bleibt Ihnen nur, sich mit der BG in Verbindung zu setzen (falls Sie dort jemand telefonisch erreichen) und nach den Daten zu fragen. Manchmal sind die dort sogar ganz hilfsbereit, aber nicht immer.
    Alternativ können Sie evtl. mit der zuständigen Kasse sprechen, ob die eine Meldung ohne BG-Daten irgendwie manuell einpflegen können.

    Wenn Ihr Mandant diese Notwendigkeit "nicht sieht" - ich würde jetzt entscheiden wie Ihr Dienstleistungspaket aufgebaut ist. Wir bspw. übernehmen die Anmeldung bei der BG für unsere Mandanten mitunter automatisch, wenn das vom Mandanten noch nicht erledigt ist. Da spielt die "nicht gesehene Notwendigkeit" keine Rolle, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung (SGB XII).

    Letztlich ändert das nichts daran, dass LODAS mit dem Meldeverlauf durcheinander kommt und Sie - sollte Ihnen die BG irgendwann hoffentlich bis zum Jahresende wegen der Jahresmeldung die Daten zugänglich gemacht haben - alle Monate nachberechnen müssen und die Meldung dann verspätet übermittelt werden.

    Hier müsste an dem ganzen System etwas geändert werden. Die Betriebsnummern bei der Arbeitsagentur werden ziemlich fix erteilt. Die BGs aber brauchen teilweise Monate, um ein Unternehmen aufzunehmen und einzustufen. Aber die Meldungen sollen immer zeitnah und vollständig erfolgen.

    Und bevor jetzt wieder alle auf die DATEV schimpfen warum das nicht geht:
    Das ist eben im Meldeverfahren so festgelegt, da kann die DATEV ausnahmsweise mal nichts dafür.

    Viele Grüße

    Mike Hecker

    PS: Wann wird's mal wieder richtig Sommer?

  • Ralph Maier
    24.06.2015 14:19 Uhr

    Hallo,

    in der Tat kann man sich der BG nicht entziehen, selbst wenn "nur" ein Minijobber mit 50 angemeldet wird.

    Spätestens bis Mitte des Folgejahres kommt die Erinnerung der Knappschaft auf die Jahresmeldung Vorjahr, für welche die BG-Daten Pflicht sind. Ebenso für die Abmeldung des (auch versehentlich) angemeldeten Minijobbers.

    Der eiskalte Zugriff der BG lässt sich mit einer (versehentlichen) Anmeldung nicht mehr lösen.

    Wir nehmen in der Regel mit der Verwaltungs-BG Kontakt auf, welche uns relativ schnell die Zuständigkeit mitteilen kann. Wenn Sie dort freundlich anfragen erhalten Sie, auch per E-Mail, den notwendigen Bogen. Binnen 14 Tagen wurden uns dann nach Rückfrage die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt.

    Ich sehe überdies in der Verwendung und damit der Bezahlung meiner Steuern auch keine Notwendigkeit...

    Sensibilisieren Sie Ihren Mandanten dahingehend, dass die BG keine Option ist.

    Gruß R.Maier

  • Friedericke Becker
    24.06.2015 15:27 Uhr

    Hallo,

    vielen Dank für die umfangreichen Infos.

    Meine Hoffnung war (mir ist klar, das geht nicht), dass es einen Trick gibt die BG zu umgehen.

    Meine Tätigkeit ist die Lohnsachbearbeitung, ich mache alles (na ja, fast alles) für unsere Lohnmandanten
    (Einzugsermächtigung KK, Anmeldung BG, Änderungsmeldungen Betriebsnummernstelle, Abgleich SOKA-BAU, das alles auf Papier, elektronisch, mündlich, wie jeder wünscht und, und, und)

    Den Mandanten werden ich, wie von Herrn Maier empfohlen, die Info geben, das es keine Option gibt
    und ich werde eine BG wählen, eine elektronische Anmeldung mit den vorliegenden Daten vornehmen,
    in der Hoffnung der Mandant erhält dann Post von der BG und ich irgendwann die Daten für meine Lohnabrechnung. Zwischenzeitlich werde ich Kontakt mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers aufnehmen und mitteilen, das ich die Abmeldung aus vorgenannten Gründen nicht vornehmen kann.

    Nochmals herzlichen Dank für Ihr reges
    Interesse mit vielen Grüße
    Friedericke Becker