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Druckeinstellung USt-VA in Duplex

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Nicole Karow
    25.06.2015 10:37 Uhr

    Guten Morgen liebe Newsgroup,

    um etwas Papier und Platz zu sparen möchten wir gern die USt-VA Duplex drucken. Wo kann ich diese Einstellung vornehmen?

    Freundliche Grüße

    Nicole

  • Christian Wielgoß
    25.06.2015 10:49 Uhr

    Guten Morgen Frau Karow,

    für eine dauerhafte Speicherung des Duplexdrucks können Sie so vorgehen:

    1. Öffnen Sie im Rechnungswesen-Programm die Auswertungseigenschaften (Extras | Auswertungseigenschaften).

    2. Im erscheinenden Dialogfenster wählen Sie die gewünschte Auswertung aus, am besten über das Schnellsuchfeld mit der Eingabe "ustva".

    3. Die UStVA (Formular) befindet sich nun auf der rechten Seite des Fensters, klicken Sie auf Eigenschaften.

    4. Wählen Sie im Geltungsbereich ("Einstellungen für:") den Eintrag Kanzlei aus (Rechte erforderlich).

    5. Haben Sie bereits eine individuelle Layoutvariante angelegt können Sie über die Schaltfläche Bearbeiten den Duplexdruck und weitere Einstellungen vornehmen.

    6. Ist nur die DATEV-Standardvariante vorhanden können Sie mit der Schaltfläche Neu eine eigene Variante hinzufügen.

    7. Nachdem Sie Ihre Einstellungen für die Layoutvariante getroffen haben, markieren Sie die Variante und klicken auf die Schaltfläche Aktivieren.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

    PS: Falls Ihnen das zu umständlich ist, wäre das Werteblatt zur UStVA eventuell eine Alternative zum Formulardruck für Sie?

  • Ralph Maier
    25.06.2015 11:55 Uhr

    Hallo Frau Karow,

    um optimal Papier und Platz zu sparen, drucken Sie die USt-VA am Besten gar nicht aus.

    Das funktioniert in Zeiten von Übermittlungsübersichten, Steuerkonto etc. wunderbar.

    Wer will denn in der Kanzlei heute noch zum Ordner am anderen Ende der Kanzlei spazieren, um den Ausdruck einer USt-VA anzuschauen? Allen enthaltenen Daten sind in den Übermittlungsprotokollen enthalten.

    Es soll tatsächlich noch Kanzleien geben, die legen monatlich physische Auswertungspakete mit Stammdatenprotokollen, USt-VA und ZM-Kopien nebst anderen "Waldvernichtungsmaßnahmen" in einem "EDV-Ordner" ab, nur um dem Mandanten mit dem Jahresabschluss noch 5KG Altpapier in die Hand drücken. Ach ja, "on top" gibt es noch weitere Ordner mit den monatlich aus dem RZ abgerufenen Buchungskontoblättern, die monatlich zeitintensiv in der Kanzlei abgelegt werden, mit weiteren 5 KG Altpapier.

    Ist jetzt auch nicht an Sie persönlich gerichtet, vielmehr möchte ich darauf aufmerksam machen, dass viele "etablierte" Kanzleien ihr "System" diesbezüglich seit 20 Jahren nicht geändert haben, was längst an der Zeit wäre.

    Wir hatten offen mit unseren Mandanten diesbezüglich kommuniziert und nahezu drei Viertel mögen überhaupt keine Papierauswertungen, sondern als pdf via E-Mail, eben weil selbst der Gang zum Shredder uneffektiv ist.

    In der Tat gibt es aber auch noch Mandanten, die möchten alles schön aufbearbeitet, mit USt-Formular etc. Diesen Wünschen kommen wir selbstredend auch nach, gehören allerdings zu den Ausnahmen.

    Grüße, R.Maier

    p.s.: Es ist mir bewusst, dass dies nicht die direkte Antwort auf Ihre Frage war und wollte dies auch als allgemeinen Tipp verstehen.