Guten Tag Herr Heib,
wenn die rumänischen Arbeitnehmer einen Wohnsitz (Einwohnermeldeamt) angemeldet haben wird
eigentlich eine Meldung an das hier zuständige Finanzamt erfolgen und der AN erhält
eine Steuer-ID. Mit dieser können von Ihnen dann die Steuermerkmale elektronisch
abgerufen werden.
Meine rumänischen AN sind überwiegend Saisonkräfte (3 Monate) für die ich einen
Antrag auf Ausstellung einer "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2015"
für beschränkt Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer beim AG-FA stelle, allerdings
wir ein Nachweis über die doppelte Haushaltsführung benötigt.
Aus der durch das FA erteilten Bescheinigung geht dann die Lohnsteuerklasse (immer 1)
und der, was am wichtigsten ist, für die Berechnung der Lohnsteuer abzuziehende steuerfreie
Gesamtbetrag hervor. Also ein analog der Lohnsteuerkarte mit einem Freibetrag.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Friedericke Becker