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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Marcel Heib
    29.06.2015 17:09 Uhr

    Hallo Newsgroup-Gemeinschaft!

    Ich betreue einen Mandanten der seit neustem Arbeitnehmer aus Rumänien beschäftigt, die während der Beschäftigungsdauer einen Wohnsitz im Inland gemeldet haben.

    Im Lexikon für das Lohnbüro für 2015 heißt es unter der Rubrik Gastarbeiter unter Punkt 2. Steuerklasse III bei Gastarbeitern: "Es ist allerdings in geeigneter Form glaubhaft zu machen, dass der andere Ehegatte in einem EU/EWR-Mitgliedstaat[3] ansässig ist und die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben."

    Hat jemand Erfahrungen damit, wie so etwas glaubhaft zu machen ist damit es gegebenenfalls auch ein LSt-Prüfer akzeptiert?

    Vielen Dank im Voraus

  • Friedericke Becker
    30.06.2015 13:51 Uhr

    Guten Tag Herr Heib,

    wenn die rumänischen Arbeitnehmer einen Wohnsitz (Einwohnermeldeamt) angemeldet haben wird
    eigentlich eine Meldung an das hier zuständige Finanzamt erfolgen und der AN erhält
    eine Steuer-ID. Mit dieser können von Ihnen dann die Steuermerkmale elektronisch
    abgerufen werden.

    Meine rumänischen AN sind überwiegend Saisonkräfte (3 Monate) für die ich einen
    Antrag auf Ausstellung einer "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2015"
    für beschränkt Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer beim AG-FA stelle, allerdings
    wir ein Nachweis über die doppelte Haushaltsführung benötigt.

    Aus der durch das FA erteilten Bescheinigung geht dann die Lohnsteuerklasse (immer 1)
    und der, was am wichtigsten ist, für die Berechnung der Lohnsteuer abzuziehende steuerfreie
    Gesamtbetrag hervor. Also ein analog der Lohnsteuerkarte mit einem Freibetrag.

    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Friedericke Becker