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Entgeltfortzahlung bei gezahlten SFN-Zuschlägen (Lohn & Gehalt)

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Henry Starck
    01.07.2015 18:52 Uhr

    Hallo zusammen,

    folgende Fragestellung beschäftigt uns derzeit:

    Ein Mandant zahlt regelmäßig SFN-Zuschläge an seine Mitarbeiter aus. Die Mitarbeiter sind alle Stundenlohnempfänger. Nun stellt die DRV während einer Betriebsprüfung fest, dass die gezahlten Zuschläge dazu führen, dass der Stundenlohn der MA im Krankheitsfall oder während des Urlaubs erhöht werden muss, da die Mitarbeiter auch Anspruch auf die Zuschläge während der Entgeltfortzahlung haben. Der erhöhte Stundenlohn würde sich dann anhand der letzten 3 abgerechneten Monate errechnen.

    Hatte jemand von Ihnen schon einen ähnlichen Fall? Ist die Zahlung der Zuschläge auch während der Entgeltfortzahlung zwingend gesetzlich vorgeschrieben? Und wenn ja, lässt sich diese Thematik überhaupt mit Lohn und Gehalt ganz einfach umsetzen? Oder muss man händisch bei alles Abwesenheiten der MA den Stundenlohn anhand der letzten drei Abrechnungen ermitteln?

    Ich freue mich auf Ihr Feedback
    Henry Starck

  • Martin Kramer
    01.07.2015 20:27 Uhr

    Hallo Herr Starck,

    Dok.Nr.5300244: "Die Höhe der Entgeltfortzahlung bestimmt sich nach dem sog. Lohnausfallprinzip, das heißt der Arbeitnehmer ist so zu vergüten, als hätte er während der Krankheitszeit gearbeitet. ... Fortzuzahlen ist also die Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte. Hierzu gehören: ... Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn in der Vergangenheit solche Arbeit geleistet wurde und ohne Erkrankung hätte geleistet werden müssen."

    Allgemeine Infos zur Durchschnittsberechnung siehe Dok.-Nr.: 5304003

    Zu Einrichtung des Durchschnittsspeichers siehe Dok.-Nr.: 1070204.

    Gruß
    Martin Kramer