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Datev ESt comfort vs ESt aus dem Discounter

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    Einträge 1-13 / 13

    Seite 1 von 1

  • Cocente Sommer
    02.07.2015 19:53 Uhr

    Guten Tag Datev, guten Tag Datevanwender des Einkommensteuerprogramms

    ich -jahreslanger überzeugter Datevanwender- habe heute mit erschrecken festgestellt, dass ein Einkommensteuerprogramm aus dem Discounter -für nicht mal 10 - die erechnete Kirchensteuererstattung/Nachzahlung aus dem Vorjahresbestand übernehmen kann.

    Irgendwas stimmt hier nicht in dieser Welt.

    Zwei Lösungsmöglichkeiten:

    1. Ab morgen hat das Datev Programm mehr und hilfreichere Funktionen
    oder
    2. Das Discounter Programm ist ab sofort für den Datev Preis zu haben und das Datev Programm für 10 (im Jahr).

    mit irritierten Grüßen

    Cocente Sommer

  • theo b.
    03.07.2015 00:44 Uhr

    Habe ähnliche Feststellungen getroffen (bei einer populären aus dem TV bekannten Software).

  • Jared Daum
    03.07.2015 03:17 Uhr

    Wenn Sie die Vorausgefüllte Steuererklärung inkl. Steuerkonto Online Nutzen bekommen Sie auch
    bei DATEV nicht nur dass, sondern auch die laufenden Vorauszahlungen eingespielt.

    Aber es ist tatsächlich korrekt, dass die Software viel komfortabler sein könnte und müsste:
    Ich vermisse z.B.
    - die Automatisch Übernahme des Vorjahreseinkommens in das entsprechende
    Feld zur Riesterrente.
    - eine komfortabel Möglichkeit Fallbezogene Daten
    (z.B. fehlende Unterlagen, vermutliche Abweichungen des Finanzamts, Hinweise
    was im nächsten Jahr zu beachten ist, ...) direkt im Steuerfalle zu erfassen und
    jahresbezogen im Steuerfall abzuspeichern
    (von jeder beliebigen Stelle im ESt-Programm Stelle aus). Ich behelfe mich hier mit Notizen
    was sehr umständlich ist.
    - die Übernahme der ID-Nummern der Kinder und der Grunddaten der Eltern
    bei der VaSt.
    - vieles mehr (aber ich muss jetzt ins Bett).

    Jared Daum

  • J. Mehrler
    03.07.2015 07:58 Uhr

    Die vorausgefüllre Steuererklärung ist auch bei diesen Budgetprogrammen möglich.

  • Willi Müller
    03.07.2015 11:18 Uhr
    Zitat von Cocente Sommer

    ... habe heute mit erschrecken festgestellt, dass ein Einkommensteuerprogramm aus dem Discounter -für nicht mal 10 - die erechnete Kirchensteuererstattung/Nachzahlung aus dem Vorjahresbestand übernehmen kann.

    das ist aber eine Funktion von Nichtfachleuten "für die Tonne"... warum muss die Vorjahresnachzahlung im laufenden VZ gezahlt worden sein? Das ist eine Erleichterung für LSt Hilfe Vereine und Selbermacher, aber nicht für Steuerberater.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • C. H.
    03.07.2015 11:34 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    Das ist eine Erleichterung für LSt Hilfe Vereine und Selbermacher, aber nicht für Steuerberater.

    Herr Müller, ich persönlich nehme Erleichterungen grds. gern und konzentriere mich auf meine Arbeit statt auf die Dateneingabe durch Eintippen. Sie haben recht, dass man derlei Daten selbstverständlich nicht ungeprüft übernehmen kann, aber es tut definitiv nicht weh, Automatismen zu nutzen, wenn man sie prüft. Ansonsten kann man die Steuer ja auch per Hand ausrechnen. Haben wir ja schließlich gelernt! ;)

    Und nennen Sie mich wahnsinnig, aber eigentlich wäre es auch machbar, Ihre Kritik einfließen zu lassen und statt der "billigen" Discount-Variante die Steuerberaterlösung zu entwickeln, nämlich die Daten aus Steuerkonto online automatisch zu übernehmen und dann wirklich korrekte Zahlen bei der Kirchensteuer vorzufinden - und auch bei den Vorauszahlungen - am besten ohne nervige Datenabgleiche und den damit verbundenen Redundanzen, sondern einfach, weil man die Daten an zentraler Stelle gespeichert hat und darauf zugreift. Bei der Finanzverwaltung schafft man das ja auch. ;)

    Klar ersetzt Discount-Software nicht ESt comfort. Aber ein wenig "comfort" wäre manchmal nicht schlecht, wenn man sieht, wie viel Komfort der gemeine Steuerpflichtige ;) bekommen kann, ohne eine so renommierte Software zu nutzen.

    Ich denke, Frau Sommer und Herr Daum haben da nicht so unrecht...

  • Willi Müller
    03.07.2015 12:25 Uhr

    Hallo C.H.,
    grundsätzlich völlig einverstanden! Aufgrund der offensichtlich sehr eingeschränkten Dringlichkeit der DATEV bei der Programmentwicklung gegenüber so einem Quatsch wie Facebook, Fanshop, Kundenzufriedenheitsumfragen, Datev Feste, ... sollten wirklich nur wichtige und grundlegende Funktionen (Versionierung, Festschreibung, automatischer Abruf und Übernahme der VASt Daten (auch bei geöffnetem Fenster) ... siehe hunderte Newsgroupbeiträge umgesetzt werden. Die Übernahme der KiSt aus einem Vorjahres VZ könnte auch einem "weltfremden" oder "Aldi" Programmierer ohne Praxisbezug einfallen. dafür gibt es ja die Steuerkontoabfrage :-)
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Sepp Obermeier
    03.07.2015 13:18 Uhr

    Die Steuerkontoabfrage ist, zumindest in Bayern, hierfür nicht zielführend.

  • Dirk Zenker
    03.07.2015 14:34 Uhr

    Wahrscheinlich kann das Phöse Phöse Billigprogramm auch noch für ganz umsonst die Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln...

    @Datev: Baustellen anschauen und abstellen - Elster Einbindung ohne unnützes Rechenzentrum, endlich mal eine vernünftige Stammdatenintegration der Steuerprogramme oder ganz sein lassen; hat bei Datev jemand Kinder - oder geschieden - schon mal im "Comfort Programm" gerechnet? Hat es Spaß gemacht?

    Und jetzt nicht wieder auf Pro in weiter Ferne vertrösten - bis das Richtig läuft...

    Also weniger Marketinggeblubber und bunte Bilder - dafür mehr Programm.

    Grüße
    Dirk Zenker

  • theo b.
    03.07.2015 15:03 Uhr
    Zitat von Dirk Zenker

    Wahrscheinlich kann das Phöse Phöse Billigprogramm auch noch für ganz umsonst die Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln...

    ....u. die Bescheide auch inkl. Datenübernahme (ohne komplizierte Vorkonfiguration).

  • Martin Kramer
    03.07.2015 19:02 Uhr

    Es wäre ja bereits hilfreich, wenn das ESt-Programm die Rechtsform des Betriebes in der Anlage EÜR vom Vorjahr vortragen würde... (oder zumindest in die Stammdaten zurückschreiben würde) kann m.E. nicht so schwierig sein .

  • Torben Muggen
    21.11.2015 22:09 Uhr

    Guten Tag,

    ich hänge mich hier mal dran. Ich habe mir auch ein "Discounter" Programm angesehen.

    Weitere Funktionalität solch eines Billigprogramms ist es eine Berechnungsliste für die Vorauszahlungen des Folgejahres anzubieten.
    Ja ich weiß, dass es ein Vorausberechnungsprogramm gibt, aber so für die schnelle ohne zusätzliche Eingaben dem Mandanten eine Berechnungsliste mit den evlt. Vorauszahlungen des Folgejahres mit Fälligkeitsangabe ist schon was feines.

    Viele Grüße

    Torben Muggen

  • Kai Neunert
    23.11.2015 12:29 Uhr

    Hallo Datevanwender,

    am letzten Freitag war ich bei einer Veranstaltung des Steuerberaterverbandes in Köln mit Herrn Prof. Bär, Leiter des DATEV-Außendienstes zum Thema: Aktuelle und künftige Produktentwicklungen der DATEV . Auch der designierte Vorstandsvorsitzende, Herr Dr. Robert Mayr, hielt dort einen Vortrag zum Thema Eine digitale Welt eine bessere Welt?
    Danach hatte ich den Eindruck, dass die Datev sich weit von den m.E. typischen Freiberufler-Kanzleien (bis zehn Mitarbeitern) entfernt hat. Bei den aktuellen und künftigen Produktentwicklungen handelt es sich hauptsächlich um die Programmverlagerung in die Cloud. Bei den Rechnungswesenprogrammen wurde die zukünftige Berücksichtigung des Lieferdatums in der Buchhaltung (leider noch nicht jahresübergreifend) vorgestellt. Fragen zur weiteren Entwicklung bzw. dem Abschluss der PRO Umstellung wurden mit dem baldigen Abschluss der Stammdatenintegration und der Aussage, dass es weitere PRO Programme nicht geben wird, beantwortet.
    Der nicht mögliche Abbruch des Stammdatenabgleichs wurde weiter verteidigt (gleichzeitig wurde vorgestellt, dass die Umgehung der Zwangsfestschreibung über die Nuko möglich sein wird - obwohl es hier im Extremfall - im Gegensatz zum Stammdatenabgleich - um Probleme bei der Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und sogar der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gehen kann).
    Auch die Frage, wann denn endlich in den Steuerprogrammen eine Fortentwicklung - z.B. Festschreibung des übermittelten Datenbestandes - erfolgt, wurde wegen Zeitmangels ignoriert.
    Ich kann nur hoffen, dass sich die Datev Verantwortlichen die alten Newsgroupbeiträge einmal ansehen, bevor diese wegen der neuen DATEV-Community gelöscht werden. Bevor in der Newsgroup von den Programmverantwortlichen gebeten wurde - mit Hinweis auf die nun beerdigten Steuern PRO Programme - die Bekanntgabe weiterer Wünsche bis zum Erscheinen der PRO Programme zurückzustellen, gab es schon einige Verbesserungsvorschläge: Trennung Fehler- und Hinweisliste,
    Feldlängendifferenzen zwischen Steuerformularen und ZMSD (so dass z.B. die Hausnr. bei der Straßenadresse gekürzt wird), Volltextsuchfunktion in der Erfassung, Erfassung von ESt-Belegstapeln .. Es soll ja auch eine Wunschliste bei der Datev geben, die alle Programmanregungen umfasst (egal ob Newsgroup, schriftlich, telefonisch oder persönlich geäußert). Hier würden sich sicherlich genug Anregungen finden lassen, um doch ein Steuer PRO Programm umzusetzen. Hier nur zwei Zitate

    21.11.2011

    Zitat von Johannes Maier

    natürlich besteht für alle noch nicht auf pro umgestellten Programme ein Entwicklungs-Zeitplan. Für Steuern pro gibt es in 2012 ein Pilot- bzw. Stabiphase, von deren Verlauf die genauen Freigabetermine abhängen. Sie werden - u. a. über DATEVnews - rechtzeitig über die Programmfreigabe informiert.

    09.06.2011

    Zitat von Frank Schoeneberg

    .. es folgen die Programme der Personalwirtschaft, der Steuern und der Wirtschaftsberatung. Zur zeitlichen Planung können wir derzeit noch keine Aussage treffen.
    Auch die Reihenfolge meiner Aufzählung ist rein alphabetisch zu sehen.
    Allerdings: Wir informieren rechtzeitig. Jetzt bitte ich Sie also einfach um Geduld.
    Mit besten Grüßen aus Nürnberg
    Frank Schöneberg
    Projekt Markteinführung DATEV pro

    Den Fokus auf die Cloudprogramme zu legen, ist meines Erachtens ein Irrweg. Die o.g. kleineren Kanzleien benötigen das m.E. nicht. Die wenigsten Mandanten interessieren sich für tagesaktuelle Auswertungen (die Screenshots auf dem Smartphone von Herrn Prof. Bär aus seiner eigenen Buchhaltung fand ich eher niedlich). Wenn Mandanten das wünschen, erstellen Sie diese mit eigenem Personal und mit eigenen Programmen (manchmal auch mit denen der DATEV). Tagesaktuelle Auswertungen erstellen zu wollen, bedeutet bei dem - zumindest in meiner Kanzlei zu bemerkenden - Trend zu Teilzeitarbeit der überwiegend weiblichen Mitarbeiterinnen, dass diese zukünftig vermehrt zig Buchhaltungen täglich jeweils für eine ¼ Stunde bearbeiten werden. Die von Herrn Bär auch am Freitag aufgezeigte Veränderung der Tätigkeit der MitarbeiterInnen zu mehr Beratungstätigkeit, sehe ich gar nicht (ist ja auch fachlich und berufsrechtlich nicht unproblematisch). Ich werde dann mehr damit zu tun zu haben, Mandanten zu vertrösten, weil eine Mitarbeiterin zwei Tage wegen Ihres kranken Kindes zuhause bleiben muss und die Übersicht über die fälligen Zahlungen auf dem Smartphone des Mandanten nicht mehr aktuell sind
    Und die Äußerungen von Herr Prof. Bär zu den völlig antiquierten Pendelordnern kann ich auch nicht so stehen lassen: Für viele Mandanten ist die Ablage der Belege hinter den Kontoauszügen und monatliche Übergabe an den Steuerberater der einfachste Weg. Das Einscannen aller Belege z.B. in einer Arztpraxis oder einer Schreinerei (ja so etwas gibt es auch noch) erfolgt dann nur für den Steuerberater, da für den Mandanten kein Mehrwert ersichtlich ist.
    Und bei den Originalbelegen ist m.E. die Chance größer, dass auch nicht ordnungsgemäße Belege auffallen, als beim Buchen am Bildschirm, wo die Belegerkennung gezielt die buchungsrelevanten Daten markiert - und eher übersehen wird, dass die Steuernummer des Absenders fehlt oder die Firmierung oder Adresse des Rechnungsempfängers unvollständig ist.
    Dass durch eine Forcierung der Onlinebuchhaltung auch die Hinterzimmerbuchhaltungshelfer gefördert werden, sollte man vielleicht auch noch erwähnen.
    Resümee: Liebe Datev, erinnert euch daran, dass Ihr eine Genossenschaft der Steuerberater seid und im Interesse der Genossen tätig werden sollt. Wenn der Markt der Steuerberatung durch die technischen Veränderungen kleiner werden sollte, dann muss eben die Datev auch kleiner werden.
    P.S.: Aufgrund der baldigen Auffindbarkeit der Newsgroupbeiträge in Google schreibe ich diesen Beitrag unter einem Pseudonym; persönliche Antworten sind über die Mailadresse natürlich möglich.